Griechenland – Die griechische Steuerbehörde AADE verschärft die Kontrolle von Einkünften aus dem Ausland. Mehr als 120.000 in Griechenland steuerlich ansässige Personen mit ausländischen Einnahmen stehen dabei im Fokus. Im November sollen neue digitale Verfahren zum Datenabgleich vorangetrieben werden. Zugleich bereitet die Behörde umfangreichere Prüfungen von Sozialleistungen und staatlichen Fördermitteln vor.
Um die neuen Anwendungen schneller einsatzbereit zu machen, richtet die AADE für November eine besondere Arbeitsgruppe mit mehr als 30 Beschäftigten ein, die zusätzliche Arbeitsstunden leisten sollen. Die Mitarbeitenden gehören zur Direktion für Datendienste und Business Intelligence. Sie sollen unter anderem neue digitale Schnittstellen, automatisierte Prüfabläufe und den Informationsaustausch mit anderen EU-Staaten voranbringen.
Über 120.000 Steuerpflichtige mit Einkommen aus dem Ausland im Fokus
Die geplanten Abgleiche betreffen insbesondere Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland haben, aber Einnahmen aus anderen Ländern erzielen. Dazu gehören Arbeitslöhne, Renten, Zinsen aus Bankeinlagen und Dividenden. Die AADE will prüfen, ob diese Einkünfte in den Steuererklärungen korrekt angegeben und die gegebenenfalls geschuldeten Steuern entrichtet wurden.
Bei der Bewertung sollen auch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Herkunftsstaat der Einnahmen berücksichtigt werden. Aus dem bloßen Bezug eines Einkommens aus dem Ausland folgt daher nicht automatisch, dass in Griechenland zusätzliche Steuern fällig werden. Entscheidend sind die steuerliche Ansässigkeit, die Erklärung der Einnahmen und die anwendbaren Vereinbarungen.
Auch Unternehmen gehören zum Prüfbereich. Hier richtet sich das Augenmerk unter anderem auf Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen sowie auf grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der Europäischen Union. Die Behörde will die verfügbaren Informationen aus dem In- und Ausland systematischer miteinander verknüpfen.
Neue digitale Schnittstellen und mehr automatisierte Datenabgleiche
Die zusätzlichen Mitarbeitenden sollen die Einführung neuer Webservices und die Automatisierung von Datenvergleichen für die zuständigen Fachabteilungen unterstützen. Dazu zählt auch der Austausch steuerlich relevanter Informationen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Die AADE setzt nach den vorliegenden Angaben zunehmend auch auf künstliche Intelligenz. Zusammen mit den neuen elektronischen Anwendungen soll das die Steuerprüfungen effizienter machen. Die Maßnahmen für November betreffen allerdings den Ausbau der technischen und organisatorischen Möglichkeiten; daraus lässt sich nicht ableiten, dass bereits sämtliche angekündigten Kontrollen abgeschlossen sind.
Mehr als 13 Milliarden Euro Sozialleistungen pro Jahr
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Kontrolle von Leistungen und Zuschüssen, die aus dem griechischen Staatshaushalt sowie aus nationalen oder europäischen Mitteln finanziert werden. Die über den Staatshaushalt ausgezahlten Leistungen belaufen sich nach den genannten Angaben jährlich auf mehr als 13 Milliarden Euro. Dazu gehören Hilfen für sozial benachteiligte Gruppen und Förderungen für Landwirte.
Bislang bestehen dem Bericht zufolge erhebliche Lücken bei der systematischen Prüfung, ob Leistungen tatsächlich bei berechtigten Personen ankommen und die vorgesehenen Ziele erfüllen. Nach dem Pilotbetrieb des Nationalen Registers für Beihilfen und Leistungen soll die AADE deshalb dessen Kontrollmöglichkeiten ausbauen.
Das Register ist als zentrale digitale Übersicht angelegt. Es soll nachvollziehbar machen, wer welche Leistung von welcher Stelle erhält, für welchen Zeitraum sie bewilligt wurde und welche wirtschaftlichen sowie sozialen Merkmale für die Berechtigung relevant sind. Erfasst werden sollen nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachleistungen, Gutscheine, Schecks und Guthaben auf Prepaid-Karten.
Welche persönlichen Daten im Leistungsregister zusammenlaufen
Für jede Person sollen die gewährten Förderungen und Leistungen einschließlich bewilligter, ausgezahlter und gegebenenfalls zurückgeforderter Beträge dokumentiert werden. Hinzu kommen Angaben zur Dauer und Art einer Leistung, zu Einkommen und Immobilienbesitz, zur Familiensituation und zur Zahl der Kinder.
Vorgesehen ist außerdem die Verknüpfung mit Steuererklärungen und Daten aus dem griechischen Immobiliensteuersystem ENFIA, der AADE sowie dem Sozialversicherungs- und Sozialleistungssystem IDIKA. Jede Leistung wird der griechischen Steuernummer AFM des jeweiligen Empfängers zugeordnet, sodass sich ein personenbezogener Verlauf der erhaltenen Hilfen erstellen lässt.
Für den Datenabgleich sollen unter anderem das Steuerregister, das Bürgerregister, Einkommensteuererklärungen, Immobilienerklärungen und ENFIA-Daten, das nationale Register der Sozialversicherungsnummern AMKA, die Systeme der IDIKA sowie die Register der einzelnen Leistungsträger miteinander verbunden werden.
Mehrfachbezug von Leistungen soll überprüft werden
Ein besonderer Kontrollpunkt ist die gleichzeitige Auszahlung mehrerer Leistungen durch unterschiedliche Stellen. Die Behörden sollen damit feststellen können, ob Empfänger die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und ob Einkommensgrenzen oder andere Kriterien eingehalten werden.
Der gleichzeitige Bezug mehrerer Hilfen ist dabei nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, welche Kombinationen die jeweiligen gesetzlichen Regeln erlauben. Der neue Datenabgleich soll helfen, rechtmäßige Ansprüche von nicht gerechtfertigten Zahlungen zu unterscheiden.
Darüber hinaus soll das System anonymisierte statistische Auswertungen ermöglichen: etwa zur regionalen Verteilung der Leistungen, zur Alters- und Bevölkerungsstruktur der Empfänger, zu Einkommensgruppen, Finanzierungsquellen und zu den Auswirkungen auf den Staatshaushalt.
Die personenbezogenen Daten dürfen nach den beschriebenen Vorgaben bis zu 15 Jahre gespeichert werden. Zugriff soll ausschließlich akkreditierten Nutzern mit abgestuften Berechtigungen gewährt werden, die sich nach den Aufgaben der jeweiligen Dienststelle richten.