Griechenland – Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sollen in Griechenland ab dem 1. Januar 2027 mit zehn Prozent besteuert werden. Das Parlament hat am 5. November 2026 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Für geringe jährliche Gewinne ist eine Befreiung vorgesehen, während Anleger ihre Anschaffungskosten künftig nachweisen können müssen.
Das neue Regelwerk umfasst neben der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch Erträge aus bestimmten Krypto-Anlagen und die Möglichkeit, frühere Einkünfte nachträglich zu erklären. Entscheidend für die praktische Anwendung werden zudem Ausführungsanweisungen und die Erfassung von Transaktionen sein, die häufig über Plattformen außerhalb Griechenlands erfolgen.
Wann die zehn Prozent Krypto-Steuer anfallen
Der Steuersatz von 10 Prozent gilt für den Veräußerungsgewinn natürlicher Personen. Grundlage ist im Regelfall die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Anschaffungspreis eines Kryptowerts. Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte lediglich hält, muss deshalb nicht schon wegen eines Kursanstiegs eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne zahlen.
Ein steuerlich relevanter Vorgang kann dagegen auch entstehen, wenn Kryptowerte zum Kauf von Waren oder zur Bezahlung von Dienstleistungen eingesetzt werden. Der direkte Tausch eines Kryptowerts gegen einen anderen soll nach dem beschlossenen Rahmen hingegen keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.
Eine Ausnahme gilt für jährliche Nettogewinne bis einschließlich 500 Euro. Maßgeblich ist dabei der Betrag, der nach dem vorgesehenen Ausgleich von Verlusten verbleibt. Die Grenze bezieht sich somit auf das gesamte jährliche Nettoergebnis und nicht auf jede einzelne Transaktion.
Besonders wichtig ist der Nachweis des Einkaufspreises. Kann eine Person den ursprünglichen Anschaffungswert nicht belegen, wird dieser steuerlich mit null angesetzt. Dadurch kann der als Gewinn behandelte Betrag erheblich höher ausfallen. Ein vollständiger Verlauf von Käufen, Verkäufen und weiteren Transaktionen gewinnt für Anleger damit an Bedeutung.
Staking und andere Erträge werden anders besteuert
Nicht alle Einnahmen aus Kryptowerten fallen unter die zehnprozentige Gewinnsteuer. Erträge aus dem Verleihen von Kryptowährungen, aus der Bereitstellung von Liquidität für dezentrale Finanzprotokolle und aus dem sogenannten Staking werden nach dem neuen Rahmen wie Zinsen behandelt. Dafür ist ein Steuersatz von 15 Prozent vorgesehen.
Staking bezeichnet die Bindung von Kryptowerten, die bei der Bestätigung von Transaktionen in bestimmten Netzwerken eine Rolle spielt. Auch für die Übertragung von Kryptowerten durch Erbschaft, Schenkung oder elterliche Zuwendung werden Regeln festgelegt. Der Verkauf von Kryptowerten wird zugleich vom griechischen digitalen Transaktionsentgelt ausgenommen.
Eine weitere Änderung betrifft die Herkunft der für die Anlage eingesetzten Mittel. Der Kauf von Kryptowerten wird künftig als Aufwand für den Erwerb von Vermögenswerten berücksichtigt. Anleger müssen daher bei der griechischen steuerlichen Prüfung ihrer finanziellen Verhältnisse erklären können, aus welchen Mitteln sie die Investition finanziert haben. Die Regeln betreffen nicht nur die spätere Veräußerung, sondern bereits die Anschaffung.
Frühere Krypto-Einkünfte können nachgemeldet werden
Für Einkünfte aus vergangenen Transaktionen eröffnet das Gesetz eine Frist zur freiwilligen Nachmeldung. Die Erklärung kann innerhalb von zwölf Monaten ab Inkrafttreten der betreffenden Bestimmung eingereicht werden. Die daraus entstehende Steuer ist innerhalb von 60 Tagen nach Abgabe der Erklärung zu entrichten.
Wird der Betrag fristgerecht bezahlt, entfallen nach der vorgesehenen Regelung Bußgelder und Zinsen wegen der früher unterbliebenen Erklärung. Die Nachmeldung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass damit auch die Herkunft des ursprünglich investierten Kapitals steuerlich anerkannt wird. Zur Deckung der entsprechenden Nachweisanforderungen zählen laut Regelwerk der erklärte Gewinn und einschlägige Einkünfte, nicht aber einfach die ursprüngliche Investitionssumme.
Vergleich mit Frankreich, Österreich und Portugal
Mit zehn Prozent setzt Griechenland für private Krypto-Veräußerungsgewinne einen niedrigeren Satz an als mehrere andere europäische Länder. In Frankreich nennt die aktualisierte Information der Steuerverwaltung für entsprechende private Gewinne eine Gesamtbelastung von 31,4 Prozent einschließlich sozialer Abgaben; alternativ kann unter den geltenden Voraussetzungen eine progressive Besteuerung gewählt werden.
In Österreich liegt der grundlegende Steuersatz für Einkünfte und Gewinne im neueren Krypto-Regime bei 27,5 Prozent. Portugal besteuert entsprechende steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowerten, die keine Wertpapiere darstellen, grundsätzlich mit 28 Prozent. Bei einer Haltedauer von mindestens 365 Tagen ist dort unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung möglich.
Für Anleger in Griechenland wird neben dem Steuersatz vor allem die Dokumentation entscheidend. Die Umsetzung der neuen Vorgaben hängt auch von den angekündigten Verwaltungsanweisungen ab, die Einzelheiten zur Meldung und Kontrolle der Transaktionen klären sollen.