Griechenland – Die geplante Ausweitung der elektronischen Arzneimittelverordnung in öffentlichen Krankenhäusern stößt auf Widerstand. Die Vereinigung der Krankenhausärzte von Athen und Piräus (EINAP) hält die entsprechende Entscheidung des Gesundheitsministeriums für rechtlich nicht gedeckt und praktisch kaum umsetzbar. Sie hat beschlossen, gerichtlich dagegen vorzugehen, und ruft ihre Mitglieder auf, die neuen Vorgaben nicht anzuwenden.
Die Ärztevertretung stützt sich auf ein Rechtsgutachten, dem zufolge für die betreffende ministerielle Entscheidung eine gesetzliche Ermächtigung fehlt. Damit sei sie nach Auffassung der EINAP rechtswidrig. Eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens wird damit nicht vorweggenommen.
Streit um die Aufgaben von Ärzten und Pflegepersonal
In einem Schreiben an die Krankenhausleitungen argumentiert die EINAP, Ärzte auf den Stationen seien für die Behandlung ihrer Patienten zuständig und dürften nicht zusätzlich mit Verwaltungsabläufen belastet werden. Der Verband sieht die Gefahr, dass durch die elektronische Erfassung und Bestellung von Medikamenten wertvolle Zeit für die Versorgung stationär aufgenommener Menschen verloren geht.
Der Verband unterscheidet dabei zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. In den ambulanten Vormittagssprechstunden stellen Krankenhausärzte bereits elektronische Rezepte und elektronische Überweisungen für Laboruntersuchungen aus. Patienten können diese anschließend bei Apotheken beziehungsweise diagnostischen Einrichtungen einlösen.
Bei Menschen, die im Krankenhaus liegen, ist die Situation nach Darstellung der EINAP anders: Ihre Arzneimittelversorgung erfolgt innerhalb der Klinik. Die umstrittene gemeinsame Ministerialentscheidung lege weder die entsprechenden Abläufe noch die geforderten Aufgaben der behandelnden Ärzte ausreichend fest. Die Ärztevertretung deutet die Einführung des Beschlusses als Versuch, eine zuvor nicht praktikable Umsetzung des Systems zu ermöglichen.
Wer trägt die Verantwortung, wenn Medikamente fehlen?
Das Rechtsgutachten zieht nach Angaben des Verbandes eine klare Trennlinie zwischen den Zuständigkeiten: Der Arzt entscheidet über die Behandlung und ordnet die Medikamentengabe an. Das Pflegepersonal ist im Rahmen seiner Aufgaben für die korrekte Ausführung der ärztlichen Anweisung und die Verabreichung zuständig. Die Krankenhausleitung muss organisatorisch dafür sorgen, dass benötigte Arzneimittel rechtzeitig und in ausreichender Menge verfügbar sind.
Für die Versorgung einer Station mit Medikamenten aus der Krankenhausapotheke sei gemäß einer weiteren ministeriellen Entscheidung aus dem Jahr 2018 die leitende Pflegekraft der jeweiligen Station verantwortlich, erklärt die EINAP. Aufgaben der Apotheke und des Pflegedienstes bei Beschaffung, Lagerung und Verteilung dürften nicht allein wegen der elektronischen Dokumentation auf den behandelnden Arzt übertragen werden.
Besonders kritisch sieht der Verband mögliche Verzögerungen im Notfall. Eine dringend notwendige Behandlung dürfe nicht auf mehrere elektronische und administrative Schritte warten. Die EINAP wirft deshalb die Frage auf, wer die Verantwortung trage, wenn ein Medikament nicht verfügbar sei und ein Patient zwischen ärztlicher Anordnung und tatsächlicher Verabreichung Schaden erleide.
Die ärztliche Unterschrift dürfe nicht dazu dienen, Verantwortung für fehlende Bestände oder Probleme in der Arzneimittelversorgung von den Krankenhausleitungen auf Ärzte abzuwälzen, lautet die Position der Vereinigung. Sie weist ausdrücklich zurück, dass die Verantwortung für eine medizinische Anordnung mit jener für Bestellung und Verfügbarkeit der Medikamente gleichgesetzt wird.
Ärzteverband fordert Personal und verlässliche Notfallabläufe
Die EINAP verweist außerdem auf die bereits hohe Belastung der Krankenhausärzte durch Personalmangel und unbesetzte Stellen. Sie fordert ihre Mitglieder in den medizinischen Abteilungen des staatlichen Gesundheitssystems ESY auf, sich nicht an den beanstandeten Abläufen des elektronischen Verordnungssystems zu beteiligen, um die Zeit für stationäre Patienten nicht weiter zu verkürzen.
Nach Darstellung des Verbandes werden Behandlungen und weitere relevante Daten schon heute unter Verantwortung des Pflegepersonals in der Patientenakte und in den jeweiligen Krankenhaus-Informationssystemen dokumentiert. Diese Systeme lieferten zugleich statistische Angaben und Informationen für die Abrechnung mit dem griechischen Krankenversicherungsträger EOPYY. Die Krankenhausverwaltung könne erforderliche Daten dort abrufen.
Vom Gesundheitsministerium und den Krankenhausleitungen verlangt die EINAP eine durchgehende Verfügbarkeit notwendiger Arzneimittel, ausreichend Personal und administrative Unterstützung. Für Engpässe oder technische Ausfälle müssten klare Verfahren bestehen. Dokumentationspflichten dürften weder eine Behandlung verzögern noch zusätzliche Versorgungszeit der Ärzte beanspruchen.
Mit Informationen von: Vereinigung der Krankenhausärzte von Athen und Piräus (EINAP).