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Symbolbild eines Fahrzeughalters in Griechenland, der einen Zahlungsbescheid für die Kfz-Steuer prüft.
Ratgeber

Griechenland: Kfz-Steuer 2027 ist abrufbar – wer zu spät zahlt, riskiert hohe Zuschläge

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
07.11.2026 16:32
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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KI-generiertes Symbolbild | GRland
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Griechenland – Die Zahlungsbescheide für die griechische Kfz-Steuer 2027 sind im Onlineportal myCAR der Steuerbehörde AADE abrufbar. Halter von Autos und Motorrädern müssen die Jahresabgabe bis zum 31. Dezember 2026 bezahlen. Danach steigen die Kosten stufenweise: Ab März 2027 ist ein Zuschlag in Höhe der ursprünglichen Abgabe vorgesehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Zahlung im Januar fällt ein Zuschlag von 25 Prozent an, im Februar von 50 Prozent und ab 1. März von 100 Prozent.
  • Der Gebührenbescheid lässt sich mit Taxisnet-Zugang oder alternativ über Steuer- und Kennzeichendaten abrufen.
  • Wer sein Fahrzeug 2027 nicht nutzen will, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2026 eine digitale Stilllegung erklären.

Was eine verspätete Zahlung kostet

Für die Jahresabgabe gilt der 31. Dezember 2026 als letzter regulärer Zahlungstag. Nach der beschriebenen Regelung ist keine automatische Verlängerung vorgesehen. Die Höhe der zusätzlichen Belastung hängt davon ab, in welchem Monat die Zahlung erfolgt.

  • Bis 31. Dezember 2026: keine Strafgebühr.
  • Januar 2027: 25 Prozent Zuschlag auf die Jahresabgabe.
  • Februar 2027: 50 Prozent Zuschlag.
  • Ab 1. März 2027: 100 Prozent Zuschlag.

Bei einer Jahresabgabe von 240 Euro beträgt der Gesamtbetrag damit im Januar 300 Euro und im Februar 360 Euro. Erfolgt die Zahlung ab dem 1. März, sind insgesamt 480 Euro fällig. Für Personenkraftwagen, deren reguläre Jahresabgabe weniger als 30 Euro beträgt, ist eine Mindeststrafe von 30 Euro vorgesehen.

Gebührenbescheid bei myCAR finden und ausdrucken

Im Portal myCAR der griechischen Steuerbehörde AADE können Fahrzeughalter den für 2027 ausgewiesenen Betrag einsehen und den Zahlungsbescheid herunterladen. Wer über persönliche Taxisnet-Zugangsdaten verfügt, meldet sich damit an, wählt den Bereich für die Kfz-Abgabe und öffnet das Dokument für das betreffende Jahr. Es lässt sich auf einem Computer oder Smartphone speichern oder ausdrucken.

Der Abruf ist auch ohne Taxisnet-Zugang möglich. Dafür werden die griechische Steuernummer des Halters (AFM), das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zahlungsjahr benötigt. Beide Wege führen zum individuellen Gebührenbescheid, der auch die erforderlichen Zahlungsinformationen enthält.

Welche Zahlungswege zur Verfügung stehen

Die Abgabe kann elektronisch über Onlinebanking oder eine Banking-App beglichen werden. Dazu wird der auf dem Bescheid angegebene RF-Zahlungscode eingegeben. Unterstützt die jeweilige Bankanwendung die Funktion, ist auch eine Zahlung über den QR-Code des Dokuments möglich.

Alternativ kann die Zahlung an einem Geldautomaten mit den Angaben des Bescheids erfolgen. Auch Bankfilialen und Filialen der griechischen Post ELTA nehmen Zahlungen unter Vorlage des Dokuments entgegen. Der Zahlungsbeleg sollte aufbewahrt werden, bis die Begleichung der Forderung im elektronischen System der AADE sichtbar ist.

Wovon sich die Höhe der Kfz-Abgabe ableitet

Wie viel ein Halter zahlen muss, richtet sich nach dem Datum der ersten Zulassung und den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs. Bei Autos, die bis einschließlich 31. Oktober 2010 erstmals in Griechenland oder im Ausland zugelassen wurden, dient der Hubraum als Berechnungsgrundlage.

Für Autos mit Erstzulassung ab dem 1. November 2010 sind dagegen die CO₂-Emissionen maßgeblich. Dabei gelten je nach Zeitraum der ersten Zulassung unterschiedliche Berechnungsskalen. Für 2027 wurde keine Änderung dieser bestehenden Skalen angekündigt. Den konkreten Betrag weist jeweils der Bescheid des Fahrzeugs aus.

Digitale Stilllegung als Alternative zur Jahreszahlung

Fahrzeughalter, die ein Auto oder Motorrad 2027 nicht nutzen möchten, können über myCAR eine digitale Stilllegung erklären. Damit für 2027 keine reguläre Jahresabgabe entsteht, muss die entsprechende Erklärung spätestens am 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

Unter den vorgesehenen Voraussetzungen läuft das Verfahren online, ohne dass die Kennzeichentafeln persönlich beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden müssen. Während der Stilllegung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Es muss auf dem privaten Stellplatz bleiben, der im Portal angegeben wurde.

Eine spätere Wiederinbetriebnahme innerhalb des Jahres 2027 ist über einen Antrag auf Aufhebung der Stilllegung möglich. Für die Nutzungsdauer können dann anteilige Gebühren anfallen; die jeweils geltenden Bedingungen sind dabei einzuhalten.

Mit Informationen von: Griechische Steuerbehörde AADE.

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