Kreta – Familien mit mindestens drei Kindern können in der Gemeinde Malevizi auf Kreta eine einmalige finanzielle Unterstützung von 1.000 bis 1.200 Euro beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass zur Familie ein unterhaltsberechtigtes Baby oder Kleinkind gehört, das noch nicht im Kindergarten angemeldet ist. Die Antragsfrist läuft vom 5. bis zum 20. November 2026.
Die Sonderhilfe richtet sich an Familien aus dem Kreis der Gemeindebürger und dauerhaft in Malevizi Wohnenden. Für die Bewilligung gelten soziale und einkommensbezogene Kriterien. Die Gemeinde hat dafür eine offizielle Ausschreibung sowie Antragsformulare für drei Gruppen von Berechtigten veröffentlicht.
Wer kann die Unterstützung erhalten?
Die Leistung ist ausdrücklich für Familien mit drei oder mehr Kindern vorgesehen. Entscheidend ist neben dem örtlichen Bezug, dass ein unterhaltsberechtigtes Kind im Säuglings- oder frühen Kleinkindalter zur Familie gehört und noch nicht in einem Kindergarten eingeschrieben ist. Die Hilfe wird nicht regelmäßig ausgezahlt, sondern einmalig als außerordentliche kommunale Unterstützung gewährt.
Je nach Berechtigtenkategorie beträgt die vorgesehene Zahlung 1.000 bis 1.200 Euro. Eine besondere Regelung gilt für entsprechende Familien, in denen ein minderjähriges oder erwachsenes Mitglied einen amtlich anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent hat. Sie können 1.200 Euro unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einkommensausnahme hebt insbesondere die übrigen Anforderungen an Familiengröße, Wohnsitzbezug und das kleine Kind nicht auf.
Die konkreten Einkommensgrenzen und die jeweils erforderlichen Nachweise ergeben sich aus der kommunalen Ausschreibung. Da nicht alle Grenzen und Unterlagen in der Ankündigung einzeln genannt werden, sollten Antragsteller vor der Einreichung die für ihre Kategorie vorgesehenen Formulare prüfen.
Antragstellung vom 5. bis 20. November
Letzter Antragstag ist Freitag, der 20. November 2026. Familien können den Antrag samt Nachweisen persönlich bei der Protokoll- beziehungsweise Registraturstelle der Gemeinde Malevizi einreichen. Dafür werden Annahmezeiten von 08:00 bis 14:30 Uhr genannt.
Alternativ können die Unterlagen elektronisch an malevizi@malevizi.gr übermittelt werden. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag zusammen mit den erforderlichen Belegen eingereicht werden muss.
Die offizielle Ausschreibung mit den Antragsformularen ist auf der Website der Gemeinde verfügbar. Dort stehen die detaillierten Voraussetzungen, die Einkommenskriterien und die Dokumentenlisten für die drei Berechtigtenkategorien.
Für Rückfragen nennt die Gemeinde ihr Gemeinschaftszentrum mit den Telefonnummern 2810 0009814, 15, 16. Die Nummernfolge wird hier wie in der Bekanntmachung wiedergegeben.
Gemeinderat hatte die Maßnahme bereits im Februar beschlossen
Auf Initiative des Bürgermeisters Menelaos Bokeas hatte der Gemeinderat von Malevizi die Maßnahme im Februar 2026 einstimmig beschlossen. Anschließend wurde die Entscheidung von der für Kreta zuständigen dezentralen Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Diese sah nach Angaben der Gemeinde keinen Grund, den Beschluss aufzuheben. Mit dem Beginn der Antragsannahme geht die zuvor beschlossene Hilfe nun in die Umsetzung.
Die Gemeinde begründet die Sonderzahlung mit besonderen örtlichen Umständen sowie der finanziellen Belastung von Familien mit Babys und kleinen Kindern. Der Bürgermeister verwies dabei auch auf die zusätzlichen Anforderungen für Alleinerziehende und Haushalte mit einem schwerbehinderten Familienmitglied.
Bokeas betonte, dass eine einmalige Zahlung nicht sämtliche Schwierigkeiten der betroffenen Familien lösen könne. Die Kommune wolle die rechtlichen Möglichkeiten der Selbstverwaltung jedoch nutzen, um besonders belastete Haushalte gezielt zu unterstützen.
Zusätzliche Geburtsbeihilfe bislang nur geplant
Als nächsten Schritt stellte der Bürgermeister die Einführung einer finanziellen Geburtsbeihilfe für das neue Haushaltsjahr in Aussicht. Diese soll sich nach den Regelungen des neuen Kommunalverwaltungskodex richten. Anders als die jetzt zur Beantragung ausgeschriebene Sonderzahlung ist die angekündigte Geburtsbeihilfe damit noch ein Vorhaben und keine bereits beantragbare Leistung.
Mit Informationen von: Gemeinde Malevizi.