GRland main navigation logo GRland white main navigation logo
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Aktuelles
Werbung
Kontakt
GRland mobile navigation logo
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Έλληνας Δικηγόρος στο Μόναχο και τη Βαυαρία – Χρήστος Περπερίδης
Μεταφραστικό Γραφείο Alma Lingua
Welcome Rental Car – Ενοικιάσεις αυτοκινήτων (Θεσσαλονίκη, Αθήνα)
Forotexniki – Λογιστικό Γραφείο στη Νυρεμβέργη και τη Γερμανία
grland.com Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Ροή Άρθρων
Διαφήμιση
Επικοινωνία
Το επίσημο λογότυπο του GRland για χρήση σε social media
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Έλληνας Δικηγόρος στο Μόναχο και τη Βαυαρία – Χρήστος Περπερίδης
Μεταφραστικό Γραφείο Alma Lingua
Welcome Rental Car – Ενοικιάσεις αυτοκινήτων (Θεσσαλονίκη, Αθήνα)
Forotexniki – Λογιστικό Γραφείο στη Νυρεμβέργη και τη Γερμανία
grland.com Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Ροή Άρθρων
Διαφήμιση
Επικοινωνία
Το επίσημο λογότυπο του GRland για χρήση σε social media
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Symbolbild: Ein Mieter prüft Unterlagen und Ausgaben für seine Wohnung an einem Tisch.
Ratgeber

Mietrückzahlung in Griechenland: Wer bis zu 1.600 Euro bekommen kann

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
03.11.2026 17:00
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
Share
KI-generiertes Symbolbild | GRland
SHARE

Griechenland – Mehr als eine Million Haushalte sollen noch im November eine Rückzahlung für ihre Mietkosten aus dem Jahr 2025 erhalten. Die griechische Steuerbehörde AADE prüft derzeit die Angaben zu Mietverträgen und Steuererklärungen. Die Auszahlung ist bis zum 27. November 2026 vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Haushalte insgesamt bis zu 1.600 Euro erhalten.

Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen sollen in diesem Jahr rund 70.000 zusätzliche Haushalte Anspruch auf die Unterstützung bekommen. Die Zahlung ist jedoch nicht für alle Mieter gleich hoch: Maßgeblich sind die nachgewiesenen Mietausgaben, die familiäre Situation und die geltenden Höchstbeträge.

Wer die Mietrückzahlung bekommen kann

Die Einkommensgrenzen wurden gegenüber den bisherigen Regeln angehoben. Für die Unterstützung gelten folgende jährliche Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: bis zu 25.000 Euro statt bisher 20.000 Euro.
  • Verheiratete und Paare mit eingetragener Partnerschaft: bis zu 35.000 Euro statt 28.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
  • Alleinerziehende: bis zu 39.000 Euro statt 31.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten.

Neben dem Einkommen wird auch das Immobilienvermögen berücksichtigt. Bei Alleinstehenden darf dessen gesamter maßgeblicher Wert 120.000 Euro nicht übersteigen. Der Grenzbetrag erhöht sich um 20.000 Euro für einen Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Partner sowie um weitere 20.000 Euro für jedes zusätzliche unterhaltsberechtigte Kind. Grundlage der Bewertung ist der Bescheid zur griechischen Immobiliensteuer ENFIA. Das Immobilienvermögen des Antragstellers und der berücksichtigten Familienmitglieder wird zusammen betrachtet.

Wie viel Geld für die Hauptwohnung erstattet wird

Die Rückzahlung entspricht grundsätzlich einem Zwölftel der gesamten Mietkosten des Jahres 2025. Wer das ganze Jahr über monatlich 500 Euro gezahlt hat, kommt damit auf 500 Euro Erstattung. Bei einer Monatsmiete von 700 Euro sind es entsprechend 700 Euro.

Für die Hauptwohnung liegt der Grundhöchstbetrag bei 800 Euro. Wer beispielsweise zwölf Monate lang 1.000 Euro Miete zahlte und keine unterhaltsberechtigten Kinder hat, erhält daher höchstens 800 Euro. Bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern steigt der im Beispiel geltende Höchstbetrag auf 900 Euro. Die Kinderzuschläge dürfen die Rückzahlung allerdings niemals über ein Zwölftel der tatsächlich berücksichtigten jährlichen Mietausgaben hinaus erhöhen. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Zuschlag für jeden Elternteil berücksichtigt werden.

Eine Miete muss nicht über alle zwölf Monate des Jahres gezahlt worden sein, um berücksichtigt zu werden. Bei 600 Euro Monatsmiete über sieben Monate ergibt sich beispielsweise eine Jahresausgabe von 4.200 Euro und damit eine Rückzahlung von 350 Euro. Auch mehrere aufeinanderfolgende Mietverträge innerhalb des Jahres werden anhand der insgesamt gezahlten Beträge berücksichtigt.

Studentenwohnung: Wann insgesamt 1.600 Euro möglich sind

Zusätzlich zur Unterstützung für die Hauptwohnung ist für eine gemietete Studentenwohnung eine Rückzahlung von bis zu 800 Euro pro Student vorgesehen. Ein Haushalt, bei dem sowohl für die Hauptwohnung als auch für eine Studentenwohnung die jeweiligen Voraussetzungen und Höchstbeträge erfüllt sind, kann so in bestimmten Fällen insgesamt 1.600 Euro erhalten.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Familien, deren mehrere unterhaltsberechtigte Kinder dieselbe gemietete Studentenwohnung bewohnen. In diesem Fall wird die Unterstützung für diese Wohnung nur einmal ausgezahlt und nicht gesondert für jeden dort wohnenden Studenten.

Was die Steuerbehörde vor der Auszahlung kontrolliert

Die AADE vergleicht derzeit die Angaben der Mieter mit den elektronisch erfassten Mietverträgen und den Steuererklärungen der Vermieter. Dabei wird überprüft, ob die gemeldeten Mietbeträge übereinstimmen. Fehlende oder abweichende Informationen können sowohl den Anspruch als auch die Höhe der Zahlung beeinflussen.

Besonders relevant sind Fälle, in denen ein Vermieter die vereinbarte Miete nicht vollständig erhalten hat. Für die Berechnung werden dann nicht einfach die vertraglich vorgesehenen Beträge angesetzt, sondern die als tatsächlich vereinnahmt gemeldeten Mieteinnahmen.

Wer für seine Haupt- oder Studentenwohnung unrichtige Angaben macht und dadurch eine Unterstützung erhält, muss unter Umständen den gesamten Betrag einschließlich der vorgesehenen Zinsen zurückzahlen. Zusätzlich ist ein Ausschluss von dieser Förderung für die folgenden drei Jahre vorgesehen.

GRland Google
WICHTIGE NACHRICHTEN NICHT VERPASSEN
Fügen Sie GRland.com zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu und sehen Sie die wichtigsten Nachrichten und Entwicklungen aus Griechenland – schnell, aktuell und zuverlässig. Aktivieren
TAGGED:LebenshaltungskostenSozialleistung
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp Copy Link
Previous Article Symbolbild: Eine Frau betrachtet Familienfotos und Unterlagen bei der Suche nach ihrer Herkunft. Seit ihrer Kindheit sucht Fotini ihre Eltern – DNA-Spuren führen nach Kreta
Next Article Starkregen auf einer nassen Straße in einer griechischen Stadt unter dunklen Gewitterwolken Unwetter Agneta in Griechenland: Rot im Nordosten, Orange im Westen und auf Inseln

Werbung

You Might also Like

Symbolbild einer Person bei der Onlinezahlung einer Fahrzeugabgabe am Laptop mit Autoschlüsseln auf dem Tisch
Ratgeber

Griechenland: Kfz-Abgabe für 2027 online – ab Januar drohen Zuschläge

02.11.2026
Symbolbild eines Haushalts in Griechenland mit Heizkörper und Energiekostenabrechnungen
Ratgeber

Heizkostenzuschuss in Griechenland: Antrag bis 4. Dezember – bis zu 1.560 Euro möglich

01.11.2026
Symbolbild eines Gesprächs über Gehaltsinformationen in einem Büro
Ratgeber

Griechenland: Neues Lohngesetz ab 1. November – diese Rechte haben Beschäftigte

01.11.2026
Symbolbild von Fahrgästen an einem Metroeingang in Athen am Abend
Ratgeber

Athen: Metro-Linie 3 schließt fünf Stationen früher – letzte Züge und Ersatzbus X25

01.11.2026
Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Ratgeber
  • Entdecken
  • Artikelübersicht
  • ΕΛΛΗΝΙΚΑ
  • Griechenland
  • Athen
  • Thessaloniki
  • Kreta
  • Deutschland
  • Nutzung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Startseite
  • Kontakt
  • Werbung
  • Über uns

© grland.com 2018-2026 | Alle Rechte vorbehalten | By Webdesign Meister

Manage Consent
To provide the best experiences, we use technologies like cookies to store and/or access device information. Consenting to these technologies will allow us to process data such as browsing behavior or unique IDs on this site. Not consenting or withdrawing consent, may adversely affect certain features and functions.
Functional Always active
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistics
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.
  • Manage options
  • Manage services
  • Manage {vendor_count} vendors
  • Read more about these purposes
View preferences
  • {title}
  • {title}
  • {title}