Griechenland – Mehr als eine Million Haushalte sollen noch im November eine Rückzahlung für ihre Mietkosten aus dem Jahr 2025 erhalten. Die griechische Steuerbehörde AADE prüft derzeit die Angaben zu Mietverträgen und Steuererklärungen. Die Auszahlung ist bis zum 27. November 2026 vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Haushalte insgesamt bis zu 1.600 Euro erhalten.
Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen sollen in diesem Jahr rund 70.000 zusätzliche Haushalte Anspruch auf die Unterstützung bekommen. Die Zahlung ist jedoch nicht für alle Mieter gleich hoch: Maßgeblich sind die nachgewiesenen Mietausgaben, die familiäre Situation und die geltenden Höchstbeträge.
Wer die Mietrückzahlung bekommen kann
Die Einkommensgrenzen wurden gegenüber den bisherigen Regeln angehoben. Für die Unterstützung gelten folgende jährliche Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: bis zu 25.000 Euro statt bisher 20.000 Euro.
- Verheiratete und Paare mit eingetragener Partnerschaft: bis zu 35.000 Euro statt 28.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
- Alleinerziehende: bis zu 39.000 Euro statt 31.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten.
Neben dem Einkommen wird auch das Immobilienvermögen berücksichtigt. Bei Alleinstehenden darf dessen gesamter maßgeblicher Wert 120.000 Euro nicht übersteigen. Der Grenzbetrag erhöht sich um 20.000 Euro für einen Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Partner sowie um weitere 20.000 Euro für jedes zusätzliche unterhaltsberechtigte Kind. Grundlage der Bewertung ist der Bescheid zur griechischen Immobiliensteuer ENFIA. Das Immobilienvermögen des Antragstellers und der berücksichtigten Familienmitglieder wird zusammen betrachtet.
Wie viel Geld für die Hauptwohnung erstattet wird
Die Rückzahlung entspricht grundsätzlich einem Zwölftel der gesamten Mietkosten des Jahres 2025. Wer das ganze Jahr über monatlich 500 Euro gezahlt hat, kommt damit auf 500 Euro Erstattung. Bei einer Monatsmiete von 700 Euro sind es entsprechend 700 Euro.
Für die Hauptwohnung liegt der Grundhöchstbetrag bei 800 Euro. Wer beispielsweise zwölf Monate lang 1.000 Euro Miete zahlte und keine unterhaltsberechtigten Kinder hat, erhält daher höchstens 800 Euro. Bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern steigt der im Beispiel geltende Höchstbetrag auf 900 Euro. Die Kinderzuschläge dürfen die Rückzahlung allerdings niemals über ein Zwölftel der tatsächlich berücksichtigten jährlichen Mietausgaben hinaus erhöhen. Bei getrennt lebenden Eltern kann der Zuschlag für jeden Elternteil berücksichtigt werden.
Eine Miete muss nicht über alle zwölf Monate des Jahres gezahlt worden sein, um berücksichtigt zu werden. Bei 600 Euro Monatsmiete über sieben Monate ergibt sich beispielsweise eine Jahresausgabe von 4.200 Euro und damit eine Rückzahlung von 350 Euro. Auch mehrere aufeinanderfolgende Mietverträge innerhalb des Jahres werden anhand der insgesamt gezahlten Beträge berücksichtigt.
Studentenwohnung: Wann insgesamt 1.600 Euro möglich sind
Zusätzlich zur Unterstützung für die Hauptwohnung ist für eine gemietete Studentenwohnung eine Rückzahlung von bis zu 800 Euro pro Student vorgesehen. Ein Haushalt, bei dem sowohl für die Hauptwohnung als auch für eine Studentenwohnung die jeweiligen Voraussetzungen und Höchstbeträge erfüllt sind, kann so in bestimmten Fällen insgesamt 1.600 Euro erhalten.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Familien, deren mehrere unterhaltsberechtigte Kinder dieselbe gemietete Studentenwohnung bewohnen. In diesem Fall wird die Unterstützung für diese Wohnung nur einmal ausgezahlt und nicht gesondert für jeden dort wohnenden Studenten.
Was die Steuerbehörde vor der Auszahlung kontrolliert
Die AADE vergleicht derzeit die Angaben der Mieter mit den elektronisch erfassten Mietverträgen und den Steuererklärungen der Vermieter. Dabei wird überprüft, ob die gemeldeten Mietbeträge übereinstimmen. Fehlende oder abweichende Informationen können sowohl den Anspruch als auch die Höhe der Zahlung beeinflussen.
Besonders relevant sind Fälle, in denen ein Vermieter die vereinbarte Miete nicht vollständig erhalten hat. Für die Berechnung werden dann nicht einfach die vertraglich vorgesehenen Beträge angesetzt, sondern die als tatsächlich vereinnahmt gemeldeten Mieteinnahmen.
Wer für seine Haupt- oder Studentenwohnung unrichtige Angaben macht und dadurch eine Unterstützung erhält, muss unter Umständen den gesamten Betrag einschließlich der vorgesehenen Zinsen zurückzahlen. Zusätzlich ist ein Ausschluss von dieser Förderung für die folgenden drei Jahre vorgesehen.