Griechenland – Die Zahlungsbescheide für die Kfz-Abgabe 2027 stehen ab sofort über die Plattform myCAR der griechischen Steuerbehörde AADE bereit. Fahrzeughalter können die Abgabe online bezahlen, ohne ein Finanzamt aufzusuchen. Bis zum 31. Dezember 2026 ist die Zahlung ohne Zuschlag möglich; danach gelten gestaffelte Strafaufschläge.
Das Verfahren für die jährliche griechische Verkehrsabgabe bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Betroffen sind Halter von Pkw, Motorrädern und weiteren Fahrzeugen. Die entsprechenden Funktionen sind über myCAR sowie das staatliche Portal gov.gr verfügbar.
So lassen sich die Bescheide abrufen und bezahlen
Fahrzeughalter melden sich mit ihren persönlichen TAXISnet-Zugangsdaten bei myAADE an und öffnen dort die Anwendung myCAR der Steuerbehörde AADE. Sie können den Zahlungsbescheid ausdrucken oder eine Zahlungsreferenz für die fällige Abgabe erzeugen.
Die Zahlung ist elektronisch über Bankdienste, Onlinebanking oder Karte möglich. Die Anwendung bietet auch einen QR-Code für die Bezahlung an. Alternativ kann mit dem ausgedruckten Zahlungsbeleg bei einer Bank, der griechischen Post ELTA oder einer teilnehmenden Zahlungsstelle gezahlt werden.
Wer noch offene Kfz-Abgaben aus früheren Jahren hat oder erforderliche Angaben zum digitalen Fahrzeugstatus nicht erledigt hat, soll diese Angelegenheiten zunächst klären, um den Bescheid für 2027 regulär ausstellen zu können.
Diese Zuschläge gelten bei verspäteter Zahlung
Die reguläre Zahlungsfrist endet am Donnerstag, 31. Dezember 2026. Nach den angegebenen Regeln steigen die Zuschläge abhängig davon, wann die Abgabe tatsächlich beglichen wird:
| Zahlungszeitpunkt | Zuschlag |
|---|---|
| Bis 31. Dezember 2026 | Keiner |
| Im Januar 2027 | 25 Prozent |
| Im Februar 2027 | 50 Prozent |
| Ab 1. März 2027 | 100 Prozent |
Bei Fahrzeugen mit einer jährlichen Abgabe von weniger als 30 Euro beträgt die Gebühr für eine verspätete Zahlung nach den angegebenen Regelungen 30 Euro. Das Zuschlagssystem kann damit bei solchen Fahrzeugen höher ausfallen als die eigentliche Jahresabgabe.
Keine Änderung der Gebührenkategorien – digitale Stilllegung möglich
Für 2027 sind nach den vorliegenden Angaben weder Änderungen an den Berechnungsregeln noch an den Fahrzeugkategorien vorgesehen. Bei Pkw spielen die jeweils geltenden fahrzeugbezogenen Bemessungsmerkmale eine Rolle, bei Motorrädern wird der Hubraum genannt. Für weitere Fahrzeugtypen gelten eigene Kategorien.
Wer sein Fahrzeug im Jahr 2027 nicht nutzen möchte, kann über myCAR eine digitale Stilllegung erklären. Damit die Befreiung von der Abgabe für das Folgejahr greift, muss diese Erklärung nach den vorliegenden Angaben bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Die im Einzelfall geltenden Voraussetzungen, einschließlich des Versicherungs- und technischen Prüfstatus, sollten vor der Erklärung in der Anwendung geprüft werden.
Mit Informationen von: Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE).