Griechenland – Wer für den Winter 2026/2027 den griechischen Heizkostenzuschuss erhalten möchte, muss den Antrag bis zum 4. Dezember 2026 über die Plattform myAADE stellen. Die erste Auszahlung ist bis zum 23. Dezember vorgesehen. Je nach Heizenergie, Wohnort und familiärer Situation kann die Förderung in besonders kalten Gebieten bis zu 1.560 Euro erreichen.
Die neue Regelung ist in einem gemeinsamen Ministerialbeschluss festgelegt, der im griechischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Für die Förderung sind insgesamt 225 Millionen Euro eingeplant: 161 Millionen Euro für 2026 und 64 Millionen Euro für 2027. Die Höhe der Unterstützung steigt in dieser Heizperiode den Angaben zufolge um 30 Prozent.
Wer den Heizkostenzuschuss erhalten kann
Die Förderung gilt für die Heizung des Hauptwohnsitzes. Berücksichtigt werden Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Strom, Brennholz, Holzpellets, Fernwärme und Leuchtpetroleum. Antragsberechtigt können Eigentümer, Mieter sowie Menschen sein, die eine Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommen haben. Voraussetzung ist jeweils, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden.
Pro Person beziehungsweise anspruchsberechtigtem Haushalt wird nur eine Energie- oder Brennstoffart bezuschusst. Für Brennholz, Pellets und Fernwärme gelten zusätzliche geografische Einschränkungen.
Einkommens- und Vermögensgrenzen
Das jährliche Familieneinkommen darf bei alleinstehenden, verwitweten oder getrennt lebenden Steuerpflichtigen 16.000 Euro nicht überschreiten. Für Verheiratete und Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft liegt die Grenze bei 24.000 Euro. Sie erhöht sich um jeweils 5.000 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind. Damit ergeben sich bei Paaren 29.000 Euro mit einem Kind, 34.000 Euro mit zwei Kindern und 39.000 Euro mit drei Kindern.
Für Alleinerziehende beträgt die Einkommensgrenze 29.000 Euro. Für jedes weitere Kind nach dem ersten kommen 5.000 Euro hinzu.
Auch das Immobilienvermögen wird berücksichtigt: Der Gesamtwert darf bei Alleinstehenden höchstens 200.000 Euro und bei Verheirateten sowie Alleinerziehenden höchstens 260.000 Euro betragen. Die jeweilige Grenze steigt um 40.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Wer unternehmerisch tätig ist, muss zusätzlich die Obergrenze von 80.000 Euro bei den Bruttoeinnahmen beachten.
Wie hoch fällt die Heizbeihilfe aus
Der Ausgangsbetrag hängt von der gewählten Energieart ab. Die folgenden Beträge sind Berechnungsgrundlagen und keine garantierten Auszahlungsbeträge:
| Heizenergie | Ausgangsbetrag |
|---|---|
| Strom | 380 € |
| Holzpellets | 360 € |
| Brennholz | 350 € |
| Fernwärme | 350 € |
| Erdgas | 325 € |
| Heizöl | 300 € |
| Leuchtpetroleum | 300 € |
| Flüssiggas | 300 € |
Bei der Berechnung werden außerdem die klimatischen Bedingungen am Wohnort und die Familiensituation berücksichtigt. Für 2026/2027 ist eine Erhöhung um 30 Prozent vorgesehen; für jedes unterhaltsberechtigte Kind kommt ein Zuschlag von 20 Prozent hinzu.
Die gesamte Förderung beträgt mindestens 100 Euro. Die allgemeine Höchstgrenze liegt bei 1.040 Euro, in Gebieten mit höherem Heizbedarf bei 1.300 Euro und in Orten mit besonders ungünstigen Wetterbedingungen bei bis zu 1.560 Euro.
Antrag über myAADE bis 4. Dezember
Der Antrag muss elektronisch über myAADE eingereicht werden. Erforderlich sind die griechische Steuernummer AFM, die Stromanschlussnummer des Hauptwohnsitzes, Angaben zur Immobilie, die gewählte Heizenergie und die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
Zusätzlich muss ein Bankkonto mit IBAN hinterlegt sein, bei dem die antragstellende Person Kontoinhaber oder Mitinhaber ist. Ohne diese Angabe ist die Auszahlung nicht möglich.
Wann das Geld ausgezahlt wird
Bis 23. Dezember 2026: Die erste Zahlung erfolgt als Vorschuss. Bei Empfängern aus dem Vorjahr richtet er sich nach 60 Prozent der früheren Förderung, erhöht um 30 Prozent und begrenzt durch die geltenden Höchstbeträge. Bei neuen Berechtigten werden 50 Prozent des anhand des Klimafaktors und der Zuschläge ermittelten Betrags angesetzt. Der Vorschuss darf in beiden Fällen nicht unter 80 Euro liegen.
Bis 28. Mai 2027: Eine weitere Auszahlung erfolgt auf Grundlage der förderfähigen Käufe und des Verbrauchs während der Heizperiode.
Bis 30. Juli 2027: Für Erdgas, Fernwärme und Strom ist gegebenenfalls eine ergänzende Zahlung vorgesehen.
Mit Informationen von: Griechisches Amtsblatt.