Griechenland – Für die Sanierung leerstehender Wohnimmobilien sollen ab dem 29. Dezember 2026 Förderanträge möglich sein. Die staatlich unterstützte Maßnahme „Anakainisi Katoikias“ im Rahmen des Förderprogramms ESPA 2021–2027 sieht Zuschüsse von 70 bis 95 Prozent vor. Für Renovierung und energetische Modernisierung können bis zu 36.000 Euro bewilligt werden.
Die erste Antragsphase richtet sich ausdrücklich an Eigentümer beziehungsweise Antragsteller mit leerstehenden Wohnungen oder Häusern. Anträge für nicht leerstehende Wohnimmobilien sollen erst in einer späteren Phase folgen. Die elektronische Antragstellung ist nach dem angekündigten Zeitplan bis zum 11. Januar 2027 möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die vorgesehene Förderung deckt je nach den Bedingungen des Programms 70 bis 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Renovierungsarbeiten und energetische Verbesserungen ab. Die Obergrenze für diese Arbeiten liegt bei 36.000 Euro. Zusätzlich sind bis zu 2.500 Euro für unterstützende Dienstleistungen vorgesehen, sofern die Voraussetzungen des veröffentlichten Programmleitfadens erfüllt werden.
Der genaue Umfang der finanzierten Maßnahmen und die geltenden Anforderungen ergeben sich aus diesem Leitfaden. Ein Zuschuss in maximaler Höhe ist daher nicht für jeden Antrag automatisch garantiert.
Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Voraussetzung ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit der betreffenden Wohnimmobilie (Vevaiosi Epileximotitas). Ohne diese Bescheinigung kann kein entsprechender Finanzierungsantrag eingereicht werden.
Zum Antrag gehört außerdem ein Maßnahmenplan, der die vorgesehenen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten sowie ihre Kosten aufführt. Die erforderlichen Erklärungen und Nachweise müssen ebenfalls eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Ein technischer Berater ist für die Antragstellung nicht verpflichtend. Seine Unterstützung wird jedoch empfohlen, um den Maßnahmenplan fachgerecht vorzubereiten.
Wo können Interessierte den Antrag stellen?
Die zentrale Anlaufstelle ist die offizielle Antragsplattform für „Anakainisi Katoikias“. Dort sollen die elektronischen Anträge eingereicht werden. Außerdem stehen Informationen und Dokumente für Antragsteller bereit, darunter der Programmleitfaden mit Anhängen, einschlägige Rechtsgrundlagen, häufig gestellte Fragen und Kontaktdaten des Helpdesks.
Der Leitfaden wurde bereits am 20. Oktober 2026 veröffentlicht. Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm und zu förderfähigen Arbeiten bietet die zuständige Verwaltungsstelle für das Programm Umwelt und Klimawandel 2021–2027. Hinweise sind darüber hinaus über die Websites der Technischen Kammer Griechenlands (TEE) und des griechischen ESPA-Programms erhältlich.
Für Interessierte mit leerstehenden Immobilien ist insbesondere die kurze Antragsfrist maßgeblich: Nach dem angekündigten Zeitplan endet diese erste Einreichungsphase am 11. Januar 2027.
Mit Informationen von: Verwaltungsstelle des Programms Umwelt und Klimawandel 2021–2027, Technische Kammer Griechenlands (TEE).