GRland main navigation logo GRland white main navigation logo
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Aktuelles
Werbung
Kontakt
GRland mobile navigation logo
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Έλληνας Δικηγόρος στο Μόναχο και τη Βαυαρία – Χρήστος Περπερίδης
Μεταφραστικό Γραφείο Alma Lingua
Welcome Rental Car – Ενοικιάσεις αυτοκινήτων (Θεσσαλονίκη, Αθήνα)
Forotexniki – Λογιστικό Γραφείο στη Νυρεμβέργη και τη Γερμανία
grland.com Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Ροή Άρθρων
Διαφήμιση
Επικοινωνία
Το επίσημο λογότυπο του GRland για χρήση σε social media
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Έλληνας Δικηγόρος στο Μόναχο και τη Βαυαρία – Χρήστος Περπερίδης
Μεταφραστικό Γραφείο Alma Lingua
Welcome Rental Car – Ενοικιάσεις αυτοκινήτων (Θεσσαλονίκη, Αθήνα)
Forotexniki – Λογιστικό Γραφείο στη Νυρεμβέργη και τη Γερμανία
grland.com Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Aktuelles
  • Regio
    • Athen
    • Thessaloniki
    • Deutschland
    • Griechenland
  • GRland+
    • Kontakt
    • Über uns
    • Werbung
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Ροή Άρθρων
Διαφήμιση
Επικοινωνία
Το επίσημο λογότυπο του GRland για χρήση σε social media
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
  • Athen
  • Griechenland
  • Artikelübersicht
Symbolbild eines Geschäftsinhabers in Griechenland, der Rechnungen und einen Ratenzahlungsplan prüft
Ratgeber

120 Raten statt 72: Griechenland plant neue Schuldenregelung mit strengen Bedingungen

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
30.10.2026 13:45
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
Share
KI-generiertes Symbolbild | GRland
SHARE

Griechenland – Steuer- und Sozialversicherungsschulden sollen künftig in bis zu 120 Monatsraten beglichen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf des griechischen Finanzministeriums liegt dem Parlament vor und soll im November 2026 zur Abstimmung kommen. Die geplante Regelung betrifft Rückstände, die bis zum 31. Dezember 2024 überfällig geworden sind.

Vorgesehen ist eine Ausweitung der bisher auf 72 Raten angelegten Regelung. Die Mindestrate bleibt bei 30 Euro, während die Frist für einen Antrag bis zum 30. Juni 2027 reichen soll. Auch Menschen, die ihre Schulden bereits im Rahmen der bestehenden 72-Raten-Regelung zurückzahlen, könnten unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für die geplante Regelung kommen sowohl Steuerrückstände als auch Schulden bei den griechischen Sozialversicherungsträgern infrage.
  • Ein Wechsel aus der bestehenden 72-Raten-Regelung ist freiwillig und setzt eine weiterhin gültige Vereinbarung voraus.
  • Schon zwei aufeinanderfolgende unbezahlte Monatsraten können zum Verlust der neuen Regelung führen.

Welche Schuldner die 120 Raten nutzen können

Die vorgesehenen Voraussetzungen sind eng gefasst. Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen grundsätzlich keine weiteren überfälligen Schulden offen sein. Bestehen zusätzliche Rückstände, müssen sie beglichen oder über die reguläre Ratenregelung mit 24 beziehungsweise 48 Monatszahlungen geordnet werden.

Außerdem müssen Antragsteller sämtliche Steuererklärungen der vergangenen fünf Jahre eingereicht haben. Wer wegen Steuerhinterziehung oder Schmuggels rechtskräftig und endgültig verurteilt wurde, soll nicht aufgenommen werden.

Eine weitere Einschränkung betrifft den bisherigen Status der Schulden: Sie dürfen am 30. September 2026 nicht bereits Teil einer Ratenvereinbarung gewesen sein und auch bis zur Antragstellung nicht neu in eine solche aufgenommen worden sein. Eine ausdrückliche Ausnahme ist für bestimmte noch laufende Vereinbarungen über 72 Raten vorgesehen.

Was für bestehende Vereinbarungen über 72 Raten gilt

Rund 35.000 Schuldner, die bereits in die bestehende 72-Raten-Regelung aufgenommen wurden, könnten von der geplanten Wechselmöglichkeit betroffen sein. Sie sollen das noch offene Restguthaben ihrer Schuld auf Antrag über einen längeren Zeitraum zurückzahlen können. Voraussetzung ist, dass ihre bisherige Vereinbarung zum Zeitpunkt des Antrags weiterhin gültig ist.

Der Wechsel wäre keine Pflicht: Wer bei den bisherigen 72 Raten bleiben möchte, könnte die Zahlungen zu den bestehenden Bedingungen fortsetzen.

Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Belastung. Wegen der über einen längeren Zeitraum anfallenden Zinsen kann die insgesamt zurückzuzahlende Summe jedoch steigen. Bei der Entscheidung ist daher nicht allein die Höhe der Monatsrate entscheidend.

Antragsfrist und Zahlungstermine

Der Antrag soll elektronisch gestellt werden können. Als letzter Antragstag ist der 30. Juni 2027 vorgesehen. Wirksam wird die Aufnahme erst mit Zahlung der ersten Rate, die innerhalb von drei Werktagen nach Antragstellung erfolgen muss.

Alle weiteren Monatsraten sind jeweils spätestens am letzten Werktag des betreffenden Monats zu zahlen.

In diesen Fällen geht die Ratenregelung verloren

Wer zwei aufeinanderfolgende Monatsraten nicht bezahlt, verliert die Vereinbarung. Dasselbe gilt, wenn sich die Zahlung der beiden letzten Raten um mehr als zwei Monate verzögert.

Auch Schulden außerhalb der neuen Regelung bleiben ein Risiko. Solche Rückstände müssen innerhalb eines Monats nach der Aufnahme beglichen oder anderweitig geregelt werden. Entstehen später neue überfällige Schulden, bleiben drei Monate ab Ablauf ihrer ursprünglichen Zahlungsfrist, um diese zu bezahlen oder zu regeln.

Bei Verlust der Regelung wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig. Die vorgesehenen Bedingungen machen damit nicht nur die pünktliche Zahlung der vereinbarten Raten, sondern auch den Umgang mit allen übrigen Verbindlichkeiten entscheidend.

GRland Google
WICHTIGE NACHRICHTEN NICHT VERPASSEN
Fügen Sie GRland.com zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu und sehen Sie die wichtigsten Nachrichten und Entwicklungen aus Griechenland – schnell, aktuell und zuverlässig. Aktivieren
TAGGED:GesetzSteuer
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp Copy Link
Previous Article Symbolbild einer bewaldeten Bergseenlandschaft mit kleinen grünen Inseln im Pindosgebirge Skandinavisches Flair in Griechenland: Der Aoos-See auf 1.350 Metern
Next Article Symbolische Darstellung der Renovierung eines leerstehenden Wohnhauses in Griechenland mit Bauarbeiter und Eigentümer Griechenland: Bis zu 36.000 Euro für die Sanierung leerstehender Wohnungen

Werbung

You Might also Like

Symbolische Darstellung der Renovierung eines leerstehenden Wohnhauses in Griechenland mit Bauarbeiter und Eigentümer
Ratgeber

Griechenland: Bis zu 36.000 Euro für die Sanierung leerstehender Wohnungen

30.10.2026
Symbolbild einer kontaktlosen Kartenzahlung mit Beleg in einem Geschäft in Griechenland
Ratgeber

Griechenland verlängert Steuerbonus: Wann 22 Prozent Zuschlag fällig werden

29.10.2026
Symbolbild eines Elektrikers an einem Stromverteiler in einer Wohnstraße in Attika
Ratgeber

Stromausfälle in Attika: Diese 17 Gemeinden sind am 29. Oktober betroffen

29.10.2026
Griechische Fahnen bei einer symbolischen Parade zum Ochi-Tag in Griechenland
Ratgeber

Feiertag in Griechenland heute: Das gilt am Ochi-Tag für Geschäfte und Verkehr

28.10.2026
Λογότυπο του GRland σε λευκό φόντο
  • Ratgeber
  • Entdecken
  • Artikelübersicht
  • ΕΛΛΗΝΙΚΑ
  • Griechenland
  • Athen
  • Thessaloniki
  • Kreta
  • Deutschland
  • Nutzung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Startseite
  • Kontakt
  • Werbung
  • Über uns

© grland.com 2018-2026 | Alle Rechte vorbehalten | By Webdesign Meister

Manage Consent
To provide the best experiences, we use technologies like cookies to store and/or access device information. Consenting to these technologies will allow us to process data such as browsing behavior or unique IDs on this site. Not consenting or withdrawing consent, may adversely affect certain features and functions.
Functional Always active
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistics
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Marketing
The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.
  • Manage options
  • Manage services
  • Manage {vendor_count} vendors
  • Read more about these purposes
View preferences
  • {title}
  • {title}
  • {title}