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Symbolbild eines Flugzeugs auf einem griechischen Flughafen mit einem Mitarbeiter auf dem Vorfeld
Wirtschaft

Flughafen Kalamata: 35 Prozent der Entwicklungsgebühren für den Staat

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
30.10.2026 13:00
Antonia Feldberg
PeloponnesRecht & Bürokratie
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KI-generiertes Symbolbild | GRland
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Griechenland – Für den internationalen Flughafen Kalamata nimmt die Neuordnung der Modernisierungs- und Entwicklungsgebühren Gestalt an. Der Verwaltungsrat der griechischen Zivilluftfahrtverwaltung YPA hat am 23. Oktober einstimmig einen Entwurf für eine gemeinsame Ministerentscheidung gebilligt. Nach dem Konzessionsvertrag sind 35 Prozent der entsprechenden Gebühreneinnahmen für den griechischen Staat bestimmt.

Die geplante Entscheidung soll festlegen, wie die Gebühren erhoben, eingezogen, verwaltet, kontrolliert und an die Berechtigten weitergeleitet werden. Wie das Fachportal Money-tourism berichtet, hat die YPA den Entwurf im Zuge der Umsetzung des Konzessionsvertrags für den internationalen Flughafen „Kapitän Vasilis Konstantakopoulos“ verabschiedet.

Wofür die 35 Prozent verwendet werden sollen

Die Grundlage bildet Artikel 28 des Konzessionsvertrags. Danach muss der Konzessionsnehmer für jedes Konzessionsjahr nach Beginn der Konzession 35 Prozent der tatsächlich vereinnahmten Modernisierungs- und Entwicklungsgebühren an den griechischen Staat abführen. Dabei handelt es sich um einen Anteil an diesen spezifischen Flughafenabgaben, nicht um 35 Prozent sämtlicher Einnahmen des Flughafens.

Die Mittel sollen drei Aufgabenbereiche teilweise finanzieren: die griechische Zivilluftfahrtbehörde APA als Regulierungsinstanz für Flughäfen, die Zivilluftfahrtverwaltung YPA sowie Flugverbindungen, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverpflichtungen betrieben werden.

Bei der YPA geht es insbesondere darum, einen Teil des Defizits aus dem Betrieb jener Flughäfen abzudecken, die weiterhin vom Staat verwaltet werden. Die Unterstützung der Flugverbindungen betrifft Strecken, für die besondere Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung einer öffentlichen Verkehrsversorgung gelten.

Lange Verhandlungen über die Aufteilung

Wie die Gelder zwischen den beiden Einrichtungen der Zivilluftfahrt verteilt werden sollen, war Gegenstand intensiver Beratungen. Der stellvertretende YPA-Flughafendirektor Alexandros Karydis berichtete in der Verwaltungsratssitzung von Verhandlungen, die mehr als dreieinhalb Stunden gedauert hätten.

Ursprünglich habe er eine Verteilung von 90 Prozent zugunsten der YPA und 10 Prozent zugunsten der APA für angemessen gehalten. Mit Blick auf gestiegene Flugkraftstoffpreise und den damit verbundenen höheren Finanzierungsbedarf für subventionierte Flugverbindungen habe er das Verhandlungsergebnis jedoch akzeptiert.

Nach seinen Angaben lautet die ausgehandelte Aufteilung zwischen diesen beiden Behörden zwei Drittel für die YPA und ein Drittel für die APA. Diese Anteile stammen aus seiner Erklärung in der Sitzung. Die konkreten Durchführungsbestimmungen, einschließlich der finanziellen Abwicklung der vorgesehenen Verwendungszwecke, müssen noch durch die gemeinsame Ministerentscheidung geregelt werden.

Ministerentscheidung spätestens am 7. November 2026

Für den Erlass der Entscheidung nennt der gesetzliche Rahmen eine klare Frist: spätestens den 7. November 2026. Zuständig sind die Ministerien für Infrastruktur und Verkehr sowie für nationale Wirtschaft und Finanzen.

Die YPA hat den Entwurf mit Zustimmung der APA auszuarbeiten. Darin sollen neben der Erhebung und Überwachung der Abgaben auch die Rechnungslegung, die haushaltsrechtliche Behandlung und die technische Überweisung der Einnahmen auf die Konten des Konzessionsnehmers und weiterer Berechtigter geregelt werden.

Mit der einstimmigen Billigung des Entwurfs am 23. Oktober ist dieser Verfahrensschritt erfolgt. Die endgültige gemeinsame Ministerentscheidung steht damit noch aus.

Aus dem veröffentlichten Auszug geht weder hervor, wie hoch die Gebühr pro Passagier ausfallen soll, noch gibt es eine Schätzung der jährlichen Gesamteinnahmen. Aussagen über eine konkrete Belastung einzelner Fluggäste oder die Höhe der künftigen Zahlungen lassen sich daraus daher nicht ableiten.

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