Griechenland – Die griechische Wettbewerbskommission befasst sich am 28. Dezember 2026 mit Geschäftspraktiken von Booking.com im griechischen Markt für Hotelbuchungen. Im Mittelpunkt stehen die Sortierung und bevorzugte Darstellung von Unterkünften sowie ein Rabattprogramm. Die Behörde prüft, ob das Zusammenspiel dieser Instrumente konkurrierende Online-Buchungsplattformen benachteiligen könnte.
Auf dem Tisch liegt zugleich ein Angebot von Verpflichtungszusagen, mit denen Booking.com die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen will. Eine entsprechende Empfehlung bewertet die angebotenen Zusagen als geeignet, wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen.
Warum Hotel-Rankings und Sonderkonditionen untersucht werden
Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Beschwerde über die Geschäftspraktiken von Booking.com. Die Ermittlungen der griechischen Wettbewerbskommission bezogen nationale und internationale Online-Reisevermittler sowie Hotelbetriebe in ganz Griechenland ein. Als Rechtsgrundlagen nennt die Behörde Artikel 2 des griechischen Gesetzes 3959/2011 und Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Beide betreffen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Nach vorläufiger Einschätzung der Behörde könnte Booking.com seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Online-Vermittlung von Hotelunterkünften ausnutzen. Kritisch gesehen wird die Kombination aus voreingestellter Ergebnisreihung, Programmen für bevorzugte Unterkünfte und „Preferred Plus“ sowie dem Rabattprogramm „Booking Sponsored Benefit“ (BSB).
Das Ranking und die bevorzugte Präsentation könnten Hotels dazu bewegen, Zimmer über Booking.com zu günstigeren Preisen und Bedingungen anzubieten als über andere Buchungsplattformen. Beim BSB senke Booking.com nach Darstellung der Behörde selbstständig die Zimmerpreise, um besonders attraktive Angebote auf der eigenen Plattform sicherzustellen. Zusammengenommen könnten diese Praktiken den Markteintritt oder das Wachstum konkurrierender Online Travel Agencies (OTA) in Griechenland erschweren.
Booking bietet Zusagen an – die Entscheidung bleibt offen
Nach vorbereitenden Gesprächen mit der Wettbewerbsbehörde hat Booking.com Verpflichtungszusagen vorgeschlagen, um die vermutete Zuwiderhandlung zu beenden. Die Konsultation über diese Vorschläge wurde im Juli 2026 abgeschlossen.
Die vorliegende Empfehlung hält die Zusagen für geeignet, die Wettbewerbsbedenken dauerhaft auszuräumen. Die Kommission muss allerdings noch prüfen, ob sie die rechtlichen und verfahrensbezogenen Voraussetzungen für eine Annahme erfüllen. Dabei wird sie auch die Stellungnahmen der Beteiligten berücksichtigen.
Der Termin am 28. Dezember 2026 bedeutet deshalb weder eine bereits festgestellte Rechtsverletzung noch eine vorweggenommene Annahme der Zusagen. Die Empfehlung ist für die Kommission nicht bindend.
Mit Informationen von: Griechische Wettbewerbskommission.