Griechenland – Das griechische Arbeitsministerium hat am 6. November 2026 einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation gestellt, der den Einsatz künstlicher Intelligenz im Arbeitsleben regulieren und Menschen schützen soll, die über digitale Plattformen arbeiten. Bis zum 19. November können die Vorschläge konsultiert werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr Transparenz und menschliche Aufsicht bei wichtigen automatisierten Entscheidungen.
Der Entwurf dient auch der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 über Plattformarbeit. Er verbindet Regeln für den Einsatz von Algorithmen mit Maßnahmen zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung. Die Vorschriften befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und sind nicht bereits als neue Pflichten in Kraft getreten.
Menschliche Kontrolle bei Entscheidungen über Beschäftigte
Ein Schwerpunkt liegt auf der sogenannten algorithmischen Steuerung von Arbeit. Beschäftigte sollen besser nachvollziehen können, nach welchen Verfahren und Kriterien automatisierte Systeme Entscheidungen treffen, insbesondere wenn diese ihre berufliche Stellung wesentlich beeinflussen.
Für solche wichtigen Entscheidungen sieht der Entwurf menschliche Aufsicht vor. Zugleich sollen personenbezogene Daten der Betroffenen stärker geschützt und die Abläufe bei der algorithmischen Arbeitsorganisation transparenter werden.
Arbeitsministerin Niki Kerameos bezeichnete künstliche Intelligenz als nützliches Instrument, dessen Einsatz aber klare Schutzvorkehrungen und Transparenz erfordere. Nach ihren Angaben soll die Vorlage gerade bei der algorithmischen Steuerung digitaler Plattformen sicherstellen, dass Menschen die Kontrolle über entscheidende Vorgänge behalten.
Plattformarbeit: Beschäftigungsstatus und Rechtsschutz
Der zweite große Bereich betrifft die Arbeitsbedingungen von Personen, die Dienstleistungen über digitale Plattformen anbieten. Ihr tatsächlicher Beschäftigungsstatus soll zutreffend festgestellt werden, damit die einschlägigen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angewendet werden können. Damit verbunden ist das Ziel, den Betroffenen einen wirksameren Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.
Die Regeln sollen außerdem die Transparenz bei Plattformdienstleistungen verbessern und auch Personen stärker schützen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das Ministerium nennt wirksamere Kontrollen, leichteren Zugang zur Justiz, Möglichkeiten zur Durchsetzung und Wiederherstellung von Arbeitnehmerrechten sowie einen besseren Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden.
Insgesamt strebt die Regierung einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Plattformarbeit an. Dieser soll faire Behandlung, nachvollziehbare Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.
Weitere Änderungen für Familien und Versicherte
Neben KI und Plattformarbeit enthält die Vorlage sozialpolitische Bestimmungen. Drei neue Regelungen sollen den Krankenversicherungsschutz von Kindern verbessern, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Im Mittelpunkt steht dabei besonders der Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben.
Vorgesehen sind zudem Erleichterungen beim Zugang zur Elternzeit und zur Freistellung für pflegende Angehörige. Für Mütter, die beim griechischen Versicherungsträger EDOEAP versichert sind, soll die öffentliche Arbeitsagentur DYPA eine ergänzende Leistung für die Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt bereitstellen. Der Gesetzestitel umfasst darüber hinaus Rentenregelungen.
Mit Informationen von: Griechisches Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.