Griechenland – Jeden Sommer sorgen Haustiere an den Küsten für Diskussionen zwischen Badegästen und Tierhaltern. Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt die aktuelle griechische Gesetzgebung klare Rahmenbedingungen vor, die definieren, an welchen Stränden Hunde erlaubt sind, wo strikte Verbote herrschen und welche Auflagen für die Beförderung von Vierbeinern auf Passagierfähren gelten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- An freien Stränden dürfen Hunde ins Meer, an Land gilt jedoch eine ausnahmslose Leinenpflicht.
- Strände mit dem Gütesiegel “Blaue Flagge” sind für Haustiere grundsätzlich gesperrt.
- Auf Fähren müssen große Hunde in ausgewiesene Zwinger oder spezielle Haustierkabinen.
Freie Küstenabschnitte versus organisierte Strände
Gemäß Artikel 19 des Gesetzes 4830/2021 ist der Zugang für Hunde an freien, nicht bewirtschafteten Stränden sowie das Schwimmen im Meer uneingeschränkt gestattet. Außerhalb des Wassers muss das Tier jedoch permanent unter Aufsicht stehen und an der Leine geführt werden. Eine grundlegend andere Regelung greift an sogenannten organisierten Stränden. Als solche gelten laut Präsidialdekret 71/2020 stark frequentierte Küstenbereiche sowie Abschnitte, an denen Eintrittsgelder erhoben werden. Hier ist die Mitnahme von Hunden nur dann erlaubt, wenn der Betreiber dies durch eine deutliche Beschilderung explizit gestattet.
Ein absolutes Zugangsverbot für Haustiere besteht an allen Stränden, die von der Griechischen Gesellschaft für Naturschutz mit der Blauen Flagge zertifiziert wurden. Die einzige gesetzliche Ausnahme von diesen Beschränkungen bilden offiziell anerkannte Assistenzhunde. Diese dürfen ihre Halter unabhängig von Beschilderungen oder Zertifizierungen überallhin begleiten, müssen jedoch an Land ebenfalls angeleint sein.
Gesundheitsnachweise und das nationale Melderegister
Besitzer sind verpflichtet, bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen. Jedes Haustier muss über einen implantierten Mikrochip verfügen und ein aktuelles Gesundheitsbuch besitzen. In Griechenland ist zudem die Registrierung im Nationalen Haustierregister vorgeschrieben. Über die staatliche Plattform pet.gov.gr haben Bürger direkten Zugriff auf das digitale Gesundheitsbuch ihres Tieres. Diese elektronisch hinterlegten Daten können bei amtlichen Kontrollen jederzeit von den zuständigen Behörden abgefragt werden.
Strenge Transportvorschriften auf griechischen Fähren
Detaillierte Vorgaben existieren auch für die Überfahrt mit Passagierschiffen. Fährgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, spezielle Zwinger für große Haustiere bereitzustellen. Der Kapitän entscheidet über die genaue Platzierung dieser Boxen, die bestmöglich vor Witterungseinflüssen geschützt sein müssen. Großen Hunden ist der Aufenthalt in geschlossenen Passagierbereichen sowie in den Fahrzeugdecks strikt untersagt. Alternativ bieten viele Schiffe spezielle Haustierkabinen an, in denen das Tier die gesamte Reisezeit mit seinem Besitzer verbringen darf. Bewegt sich der Hund über die offenen Decks, herrscht ausnahmslose Leinenpflicht.
Für kleine Haustiere gelten flexiblere Bestimmungen. Sie dürfen sich in allen offenen und geschlossenen Bereichen des Schiffes aufhalten, sofern sie in einer geeigneten Transportbox untergebracht sind und der Kapitän zustimmt. Bei Beschwerden anderer Reisender obliegt dem Kapitän oder einem autorisierten Offizier die finale Entscheidungsgewalt. In jedem Fall müssen Halter die Reisedokumente des Tieres, wie den EU-Heimtierausweis oder das Gesundheitsbuch, vorlegen können, um die Mikrochip-Kennzeichnung und einen gültigen Impfschutz nachzuweisen. Auch auf hoher See sind Assistenz-, Therapie- und Rettungshunde sowie Diensthunde der Sicherheitsbehörden von den Restriktionen ausgenommen.