Griechenland – Griechenland verzeichnet einen alarmierenden Geburtenrückgang, der immer mehr Gemeinden im Land dazu veranlasst, junge Familien mit finanziellen Anreizen von bis zu 15.000 Euro zu unterstützen. Neue Daten der griechischen Statistikbehörde (ELSTAT) belegen für das Jahr 2025 lediglich 65.594 Neugeborene – ein spürbarer Rückgang von 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was die fortwährende demografische Schrumpfung und Überalterung des Landes schonungslos offenlegt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Geburtenrückgang 2025: Die Zahl der Neugeborenen sank landesweit um 2.873 Kinder, wobei lediglich Kreta ein marginales Plus verzeichnete.
- Wandel der Altersstruktur: Frauen in Griechenland bekommen ihre Kinder immer später, während die Geburtenraten in den Altersgruppen unter 35 Jahren stark einbrechen.
- Baby-Bonus der Kommunen: Um der Entvölkerung entgegenzuwirken, zahlen zahlreiche Gemeinden Prämien zwischen 1.000 und 15.000 Euro pro Kind.
Dramatischer Einbruch der Geburtenraten
Die aktuellen Zahlen der griechischen Statistikbehörde ELSTAT zeichnen ein klares Bild der demografischen Lage. Im Jahr 2025 kamen in Griechenland 65.594 lebende Kinder zur Welt, aufgeteilt in 33.620 Jungen und 31.974 Mädchen. Dies entspricht einem Rückgang von fast 3.000 Geburten gegenüber 2024. Unter den 13 griechischen Regionen stach einzig die Insel Kreta mit einem leichten Anstieg von 129 Neugeborenen positiv hervor. Auch die Zahl der Totgeburten ging um 7,5 Prozent auf 420 zurück.
Ein Vergleich mit den Daten aus dem Jahr 2005 verdeutlicht einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel: Das Alter der Mütter steigt kontinuierlich. Die stärksten Einbrüche bei den Geburtenraten verzeichneten die Altersgruppen der 25- bis 29-Jährigen, gefolgt von den 30- bis 34-Jährigen und den 20- bis 24-Jährigen. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Frauen, die im Alter zwischen 40 und 49 Jahren Mutter wurden, merklich an.
Griechische Gemeinden steuern mit finanziellen Anreizen gegen
Der Bevölkerungsrückgang, der insbesondere ländliche und abgelegene Regionen trifft, hat zahlreiche Kommunen zum Handeln gezwungen. Um junge Menschen vom Abwandern in die großen Ballungszentren abzuhalten, etablieren sie kommunale “Baby-Boni”, die ähnlich wie ein lokales Kindergeld oder Baukindergeld wirken sollen. Den Anfang machte im Jahr 2023 die zentralgriechische Gemeinde Agrafa. Begann man dort zunächst mit einer Prämie von 1.500 Euro pro Neugeborenem, wurde der Betrag bereits ein Jahr später auf 3.000 Euro verdoppelt.
Einen außergewöhnlich hohen Anreiz schuf kürzlich die nordgriechische Gemeinde Servia. Dort erhielt eine Familie in der Ortschaft Elati ein Geburtsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Finanziert wird diese großzügige Maßnahme direkt aus den lokalen Einnahmen der Forstwirtschaft, um den Verbleib von Familien in der bewaldeten und dünn besiedelten Region zu sichern.
Gestaffelte Prämien und soziale Kriterien
Die Modelle der finanziellen Unterstützung variieren stark je nach Kommune und deren Haushaltslage. Die Gemeinde Thermo in Westgriechenland setzt auf ein gestaffeltes System: Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 1.000 Euro, beim dritten sind es 3.000 Euro. Die Summe steigt kontinuierlich an und erreicht für ein sechstes Kind beachtliche 15.000 Euro. In der nordostgriechischen Region Drama zahlen die Kommunen Prosotsani und Doxato jeweils 1.000 Euro, binden dies jedoch an soziale Vorgaben. In Doxato darf das familiäre Jahreseinkommen 16.000 Euro nicht überschreiten, um anspruchsberechtigt zu sein.
Unterstützung von Kreta bis in den Großraum Athen
Auch in touristisch geprägten Gebieten greift man auf diese Instrumente zurück. Die Gemeinde Apokoronas auf Kreta zahlt aus eigenen Haushaltsmitteln 1.500 Euro für das erste Kind, mit steigenden Beträgen für weitere Geschwister. Im Südlichen Pilion erhalten Familien beim dritten Kind 3.000 Euro, gekoppelt an Einkommensgrenzen. Sogar im Großraum der griechischen Hauptstadt gibt es vergleichbare Initiativen: Der Athener Vorort Iraklio zahlt seinen Einwohnern bei der Geburt des ersten Kindes eine Prämie von 1.000 Euro, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.