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Zahlreiche kleine Versandpakete liegen auf einem Fließband in einem europäischen Logistikzentrum
Wirtschaft

Eilmeldung: Neue EU-Gebühr für Temu- und Shein-Bestellungen ab Juli

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
22.06.2026 22:22
Antonia Feldberg
DeutschlandGriechenlandWelt
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Symbolbild | GRland
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EU – Die Ära der extrem günstigen Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern geht für europäische Verbraucher zu Ende. Mit einer neuen Verordnung der Europäischen Kommission wird ab dem 1. Juli ein vorübergehender Zoll in Höhe von drei Euro auf E-Commerce-Bestellungen aus Drittstaaten erhoben. Diese Maßnahme, die in allen EU-Mitgliedstaaten greift, zielt darauf ab, die massenhafte Einfuhr von geringwertigen Paketen über Plattformen wie Temu oder Shein stärker zu regulieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zollfreigrenze entfällt: Pakete unter 150 Euro sind künftig nicht mehr von Abgaben befreit.
  • Kategoriebasierte Gebühr: Der Zoll von drei Euro wird nicht pro Paket, sondern pro enthaltener Artikelkategorie fällig.
  • Übergangsregelung: Die neue Maßnahme tritt am 1. Juli in Kraft und gilt vorerst bis Sommer 2028.

Das Ende der 150-Euro-Ausnahme

Der neue rechtliche Rahmen, der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet wurde, verändert die Importregeln grundlegend. Bisher profitierten Kleinsendungen mit einem Wert von unter 150 Euro von einer Befreiung von Zollgebühren – eine sogenannte “De-minimis”-Ausnahme, die ursprünglich der Entlastung der Zollbehörden diente. Wie die Zeitung Protothema in einem Exklusivbericht enthüllte, wird diese Befreiung nun abgeschafft, um den europäischen Markt vor den Milliarden Paketen zu schützen, die jährlich eintreffen. Die Regelung soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Anbietern aus Drittländern schaffen. Der Beschluss wurde bereits im vergangenen November beim Ecofin-Rat der Finanzminister gefestigt, bei dem sich auch der griechische Minister Kyriakos Pierrakakis für eine rasche Umsetzung der Maßnahmen aussprach.

Die Kostenfalle: Wie sich die Gebühren summieren

Für Konsumenten, die an die Niedrigpreise chinesischer Plattformen gewöhnt sind, ändert sich die Kostenstruktur erheblich. Der entscheidende Punkt der neuen Verordnung ist, dass die Gebühr von drei Euro nicht pauschal pro Paket, sondern pro Warentarifnummer (TARIC-Code) berechnet wird. Wenn ein Paket verschiedene Produktkategorien enthält, summiert sich der Zoll.

Bestellt ein Kunde beispielsweise ein Seidenhemd und zwei Wollpullover, erkennt der Zoll zwei getrennte Artikelkategorien. In diesem Fall werden sechs Euro fällig – drei Euro für die Seidenware und drei Euro für die Wollartikel. Enthält eine Lieferung fünf unterschiedliche Dinge wie eine Handyhülle, ein Glas, Socken, einen Fächer und ein Armband im Gesamtwert von 20 Euro, steigt die Abgabe auf 15 Euro. Der Endbetrag klettert somit vor Mehrwertsteuer auf 35 Euro, was einem Aufschlag von 75 Prozent entspricht. Werden hingegen 15 identische Gläser bestellt, bleibt es bei einer einmaligen Gebühr von drei Euro, da es sich um eine einzige Produktkategorie handelt.

Auch bei extrem günstigen Einzelartikeln schlägt die Gebühr stark zu Buche. Kostet ein Produkt in einem Sonderangebot beispielsweise nur einen Euro, steigt der Preis durch den Zoll auf vier Euro. Bei einem Warenwert von fünf Euro klettert die Endsumme auf acht Euro.

Betroffene Plattformen und Ausblick

Die Neuregelung betrifft primär den direkten Bezug von asiatischen E-Commerce-Größen wie Temu, Shein, AliExpress oder Trendyol. Allerdings schließt die Verordnung auch Sendungen von Plattformen aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder anderen Drittstaaten wie eBay und Amazon nicht aus. Für Waren, die sich bereits in EU-Zollagern dieser Unternehmen befinden, soll laut EU-Verordnung noch ein separater delegierter Rechtsakt erlassen werden.

Die Einfuhrgebühr von drei Euro ist als Übergangsmaßnahme konzipiert und bleibt vorerst bis zum 1. Juli 2028 in Kraft, bevor sie durch ein dauerhaftes System ersetzt werden soll. Die bestehenden Mehrwertsteuerregelungen für den elektronischen Handel bleiben von diesem neuen Zoll unberührt und gelten weiterhin zusätzlich zur neuen Einfuhrabgabe. Neben den direkten Kosten dürfte die neue Struktur künftig auch die Retourenprozesse der Online-Händler beeinflussen.

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