Griechenland – Die Mieten auf dem griechischen Immobilienmarkt steigen weiter an, was zahlreiche Vermieter dazu veranlasst, Vertragsanpassungen zu fordern. Für Mieter, zu denen auch viele Auswanderer und Expats aus dem DACH-Raum gehören, stellt sich in diesem angespannten Marktumfeld häufig die Frage, ob sie eine geforderte Erhöhung akzeptieren müssen. Die Antwort hängt maßgeblich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab, die in Griechenland eine verbindliche Mindestlaufzeit für Mietverträge und klare Regeln für Preisanpassungen vorsehen.
Obwohl der Immobilienmarkt insgesamt eine leichte Verlangsamung des Wachstums verzeichnet, verlagert sich der Preisdruck zunehmend auch auf Regionen, die bis vor Kurzem noch als erschwinglich galten. Jede Vertragsverlängerung wird somit zu einer potenziell schwierigen Verhandlung zwischen Eigentümer und Mieter.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Immobilienpreise in Griechenland stiegen im ersten Quartal 2026 um durchschnittlich 5,7 Prozent.
- Griechische Mietverträge für Wohnraum haben eine gesetzliche Mindestdauer von drei Jahren.
- Mieterhöhungen innerhalb der ersten drei Jahre sind nur zulässig, wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Immobilienpreise und Mieten steigen weiter
Die anhaltende Wohnungskrise in Griechenland hält den Aufwärtsdruck bei den Preisen aufrecht. Nach aktuellen Daten der griechischen Zentralbank erhöhten sich die Preise für Wohnungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum landesweit um 5,7 Prozent. In der Hauptstadt Athen lag der Anstieg bei 5,2 Prozent, während Thessaloniki ein Plus von 6,4 Prozent verzeichnete. In anderen großen Städten kletterten die Preise um 5,4 Prozent, und im Rest des Landes fiel der Anstieg mit 6,9 Prozent sogar noch deutlicher aus. Auch wenn sich die Wachstumsrate im Vergleich zu den Vorjahren etwas verlangsamt hat, bestätigt die Entwicklung einen anhaltenden Aufwärtstrend, der die Mietpreise auf einem hohen Niveau stabilisiert.
Hinter diesen landesweiten Durchschnittswerten verbergen sich jedoch erhebliche regionale Unterschiede. In den nördlichen und südlichen Vororten Athens, in denen die Mieten bereits ein sehr hohes Preisniveau erreicht haben, flacht die Kurve der Mietsteigerungen ab. Im Gegensatz dazu steigen die geforderten Mieten in den westlichen Vororten Attikas, in Piräus sowie in vielen Städten der Provinz deutlich stärker. Die Nachfrage verschiebt sich spürbar in diese vormals günstigeren Regionen, was bezahlbaren Wohnraum für Familien, junge Berufstätige und Studenten weiter verknappt.
Die gesetzliche Drei-Jahres-Regel in Griechenland
Eine Forderung nach einer höheren Miete bei einer Vertragsverlängerung ist in diesem Umfeld nahezu die Regel. Dennoch ist eine Mietanpassung keine einseitige Entscheidung des Vermieters und kann nicht willkürlich durchgesetzt werden. Gemäß dem griechischen Gesetz 1703/1987 hat die Vermietung von Wohnraum eine zwingende Mindestlaufzeit von drei Jahren. Diese Frist gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine kürzere Dauer vereinbart wurde.
Dies bedeutet in der Praxis, dass der Eigentümer vor Ablauf dieser drei Jahre keine einseitige Mieterhöhung verlangen darf. Ausnahmen gelten nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Anpassungsklausel verankert ist. Eine Erhöhung ist unzulässig, wenn sie ohne Zustimmung des Mieters erfolgt, vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist ohne vertragliche Grundlage verlangt wird oder eine neue Miete ohne beidseitige Einigung gefordert wird. In diesen Fällen hat der Mieter das Recht, die Zahlung der Erhöhung zu verweigern.
Anpassungsklauseln und Vertragsverhandlungen
Eine entscheidende Rolle bei der Mietentwicklung spielt die sogenannte Anpassungsklausel (Ritra Anaprosarmogis) im Vertrag. Sie legt von Beginn an fest, wann und in welcher Form die Miete verändert werden kann. Zu den gängigsten Vereinbarungen gehört eine jährliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz, meist zwischen zwei und drei Prozent, oder die Koppelung an den Verbraucherpreisindex der griechischen Statistikbehörde (ELSTAT). Beträgt die Kaltmiete beispielsweise 700 Euro und ist eine jährliche Anpassung von drei Prozent vereinbart, steigt die Miete im Folgejahr auf 721 Euro.
Nach Ablauf der obligatorischen drei Jahre sieht der griechische Gesetzgeber keine Kappungsgrenze oder einen maximalen Prozentsatz für Mieterhöhungen vor. Die Höhe der neuen Miete kann dann völlig frei verhandelt werden – vorausgesetzt, Eigentümer und Mieter einigen sich. Kommt keine neue Vereinbarung zustande, kann der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Immobilie gemäß den gesetzlichen Verfahren verlangen.
Immobilienexperten raten beiden Parteien, die Vertragsbedingungen im Vorfeld einer Anpassung genau zu prüfen. Mieter können eine Begründung für die Erhöhung verlangen, das neue Angebot mit dem lokalen Mietspiegel vergleichen und eine schrittweise Anpassung vorschlagen. Auf der anderen Seite ziehen es viele Vermieter vor, einen verlässlichen und pünktlich zahlenden Mieter zu behalten, anstatt eine drastische Erhöhung durchzudrücken, die in einem monatelangen Leerstand und entsprechenden Einnahmeverlusten enden könnte.