Griechenland – Die griechische Regierung bereitet eine weitreichende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1929 vor, die voraussichtlich Anfang 2028 in Kraft treten wird. Der Entwurf zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mehrfamilienhäuser an die heutige Realität anzupassen, chronische Blockaden bei Gebäudeentscheidungen zu lösen und die Verwaltung von Gemeinschaftskosten neu zu regeln, was auch für Eigentümer und Investoren aus dem DACH-Raum von großer Bedeutung ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften sollen künftig per Mehrheitsbeschluss statt einstimmig getroffen werden.
- Die Aufteilung von Wohnungen sowie Nutzungsänderungen werden rechtlich deutlich erleichtert.
- Das neue Gesetz sieht ein strengeres Vorgehen gegen säumige Zahler von Nebenkosten sowie die Pflicht zur Bildung von Rücklagen vor.
Vom Einstimmigkeitsprinzip zum Mehrheitsbeschluss
Die derzeitige Gesetzgebung, die noch aus einer Zeit stammt, in der Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser die Norm waren, wird den heutigen Anforderungen städtischer Gebäude mit oft 25 bis 30 Miteigentümern nicht mehr gerecht. Wie der Vizepräsident des griechischen Haus- und Grundbesitzerverbandes (POMIDA), Kostas Chaidoutis, gegenüber dem Portal ethnos.gr erklärte, müsse das neue Gesetz über tausend veraltete Bestimmungen modifizieren.
Ein zentrales Problem der bestehenden Hausordnungen sei die Vorgabe, dass Entscheidungen nahezu einstimmig getroffen werden müssen. Dies führe in der Praxis zu massiven Verzögerungen oder dem kompletten Stillstand von wichtigen Projekten, wie beispielsweise der energetischen Sanierung von Gebäuden. Das neue Regelwerk werde das Mehrheitsprinzip einführen. Dadurch sollen Beschlüsse künftig deutlich schneller gefasst und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden können, um den Verfall vieler Immobilien zu stoppen.
Vereinfachung bei Umbauten und härteres Vorgehen bei Schulden
Neben der Entscheidungsfindung adressiert die Gesetzesreform auch die bauliche Flexibilität. Laut Chaidoutis solle das neue Gesetz die Unterteilung einer bestehenden Wohnung in kleinere Einheiten oder eine Nutzungsänderung auch dann ermöglichen, wenn die alte Hausordnung dies bisher untersagte. Zudem sollen Streitigkeiten über die Nutzung unbebauter Grundstücke künftig schneller gerichtlich beigelegt werden können.
Ein weiteres drängendes Problem ist die Zahlungsmoral bei den gemeinschaftlichen Betriebskosten. Christina Iakovidou, Präsidentin des Panhellenischen Verbandes der Hausverwaltungsunternehmen, bezifferte den Anteil der Eigentümer, die ihre Nebenkosten nicht zahlen, auf rund 15 Prozent. Die Instandhaltung der Gebäude werde derzeit oft nur durch die Beiträge der zahlenden Eigentümer finanziert. Der Gesetzentwurf soll hier klarere juristische Instrumente schaffen und zudem die Bildung eines finanziellen Reservestocks für jedes Gebäude vorschreiben.
Veraltete Hausordnungen und mangelnde Teilnahme
Viele der bestehenden Hausordnungen in griechischen Immobilien stammen noch aus den 1950er Jahren und regeln moderne Anforderungen nicht. Die mangelnde Teilnahme der Eigentümer an Eigentümerversammlungen blockiert derzeit selbst einfachste Entscheidungen wie den Austausch eines Türschlosses. Diese Apathie hat laut Iakovidou auch Sicherheitsrelevanz: In etwa 50 Prozent der Gebäude sei die gesetzlich vorgeschriebene Inventarisierung der Aufzüge aufgrund des Desinteresses der Eigentümer noch nicht erfolgt.
Zur Ausarbeitung des neuen Gesetzes wird in Kürze eine Konsultationskommission ihre Arbeit aufnehmen. Daran beteiligt sind Vertreter von POMIDA, Anwalts- und Notarkammern sowie technische Sachverständige. Der Verband der Hausverwaltungsunternehmen äußerte jedoch Kritik daran, als zentraler Akteur der praktischen Umsetzung nicht in diese Kommission berufen worden zu sein.