Griechenland – Die unabhängige griechische Steuerbehörde AADE führt eine umfassende Reform des Zahlungssystems für Bürger und Unternehmen ein. Kernstück des neuen, vollständig digitalisierten Verfahrens ist die Vergabe eines einzigartigen Zahlungscodes für jede einzelne Steuerschuld sowie die Umstellung auf rein digitale Zahlungsbelege. Diese Maßnahmen sollen Behördenangaben zufolge die Transparenz erhöhen, Transaktionen vereinfachen und die Bearbeitungszeiten für Steuerzahler spürbar verkürzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jede Steuerschuld erhält ab sofort einen dauerhaften, einzigartigen Zahlungscode.
- Zahlungen sind über das Portal myAADE via IRIS, Kreditkarte oder reguläres Online-Banking möglich.
- Herkömmliche Quittungen werden durch digitale Belege mit integriertem QR-Code ersetzt.
Das neue digitale Zahlungssystem der AADE
Der neue Leitfaden der Finanzbehörde erklärt anhand von sieben zentralen Fragen und Antworten, wie das reformierte System der Steuerzahlung in der Praxis funktioniert:
1. Was ändert sich bei der Zahlung von Steuern?
Die AADE implementiert ein neues digitales System, bei dem sämtliche steuerlichen Verpflichtungen über einen einzigen, spezifischen Zahlungscode abgewickelt werden müssen. Dies gilt einheitlich sowohl für reguläre, sofort fällige Steuerschulden als auch für Schulden, die über Ratenzahlungsvereinbarungen reguliert sind.
2. Was ist der einzigartige Zahlungscode?
Dabei handelt es sich um die Weiterentwicklung der bisher bekannten „Schuldenidentität“ (Tautotita Ofeilis) für reguläre Verbindlichkeiten beziehungsweise der „Identität für regulierte Schulden“ (Tautotita Rhythmismienis Ofeilis) bei Ratenzahlungen. Jede offene Steuerschuld behält diesen spezifischen Code unverändert bei, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
3. Welche Daten enthält der Zahlungscode?
Der generierte Code verknüpft verschiedene steuerlich relevante Daten. Er enthält unter anderem die Steuernummer (AFM) des jeweiligen Schuldners sowie detaillierte Informationen zur Festsetzung der Steuer oder zu den Bedingungen der vereinbarten Ratenzahlung.
4. Können Steuerzahler weiterhin Teilbeträge einzahlen?
Ja, diese Option bleibt bestehen. Steuerzahler haben auch im neuen System die Möglichkeit, entweder den gesamten geschuldeten Betrag oder nur einen Teilbetrag beziehungsweise eine einzelne Rate zu überweisen. Die Steuerbehörde weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen einer Ratenzahlung weiterhin zum sofortigen Verlust des gesamten Tilgungsplans führt.
5. Auf welchen Wegen können die Zahlungen erfolgen?
Zahlungen können direkt über das Online-Portal myAADE oder die offizielle App der Behörde mittels des Sofortzahlungssystems IRIS oder per Bankkarte abgewickelt werden. Alternativ stehen die klassischen Kanäle der Geschäftsbanken zur Verfügung, darunter Internet-Banking, Mobile-Banking, Telefon-Banking, Geldautomaten (ATM) sowie die Bareinzahlung direkt in den Bankfilialen.
6. Wo finden Steuerzahler ihren persönlichen Zahlungscode?
Der Code wird im persönlichen Bereich des myAADE-Portals elektronisch bereitgestellt. Er ist unter den Menüpunkten „Mein Konto / Nicht regulierte Schulden / Zahlung“ oder „Mein Konto / Regulierte Schulden / Zahlung“ einsehbar und kann von dort aus bei Bedarf auch ausgedruckt werden.
7. Was ändert sich bei den Zahlungsbelegen?
Das Finanzamt schafft traditionelle Quittungen ab und stellt die Nachweise komplett auf ein digitales Format um. Der elektronische Einzahlungsbeleg wird direkt über das myAADE-Portal nach dem Login mit den persönlichen TAXISnet-Zugangsdaten generiert. Die Echtheit und Gültigkeit des Dokuments kann jederzeit elektronisch oder über einen aufgedruckten QR-Code überprüft werden.