Griechenland – Bei gezielten Finanzkontrollen hat die griechische Geldwäschebehörde auf Bankkonten von 63 Personen insgesamt 65 Millionen Euro an verdächtigen Geldern festgestellt. Betroffen sind unter anderem Staatsbedienstete, Ärzte und Vertreter der Kommunalverwaltung. Die Beträge stehen teils in auffälligem Widerspruch zu Steuer- und Vermögenserklärungen. Die Ergebnisse wurden zur strafrechtlichen und finanziellen Prüfung weitergeleitet.
Über den Umfang der Ermittlungen berichtet die Zeitung To Vima. Auf die 63 Personen entfallen rechnerisch etwas mehr als eine Million Euro je Person. Daraus folgt jedoch nicht, dass bei jedem Einzelnen ein Betrag in dieser Höhe festgestellt wurde. Ob und in welchem Umfang strafbare Handlungen vorliegen, müssen die zuständigen Behörden und Gerichte klären.
63 auffällige Fälle bei 100 gezielt überprüften Personen
Die Geldwäschebehörde untersuchte insgesamt 100 Personen aus zuvor ausgewählten Risikogruppen. Bei 63 von ihnen stieß sie auf die besonders hohen, nicht ausreichend erklärten Geldbeträge. Bei mindestens 15 weiteren Personen wurden ebenfalls Abweichungen von den gemeldeten Einkünften festgestellt, allerdings in deutlich geringerem Umfang.
Für die Auswahl setzte die Behörde einen speziellen Algorithmus ein. Berücksichtigt wurden Tätigkeiten in Bereichen mit erhöhtem Korruptionsrisiko sowie Auffälligkeiten bei den gesetzlich vorgeschriebenen Vermögenserklärungen, in Griechenland als „Pothen Esches“ bekannt. Dazu zählten unvollständige Angaben und Fälle, in denen vorgeschriebene Erklärungen überhaupt nicht abgegeben wurden.
Unter den überprüften Personen befinden sich nach dem Bericht Beschäftigte von Bau- und Stadtplanungsämtern, Klinikdirektoren, stellvertretende Bürgermeister und Mitglieder von Vergabegremien für Krankenhaus- und Kommunalbeschaffungen. Die Ermittlungen stehen unter der Leitung des Behördenvorsitzenden Charalambos Vourliotis, eines ehemaligen Staatsanwalts am obersten griechischen Gerichtshof.
Die Erkenntnisse wurden den Justizbehörden zur strafrechtlichen Untersuchung und den zuständigen Finanzstellen für mögliche Festsetzungen beziehungsweise Nachforderungen übermittelt. Eine gerichtliche Feststellung der vorgeworfenen Vergehen ist damit nicht verbunden.
Teure Immobilien, Finanzanlagen und Geld bei Angehörigen
Bei den Kontrollen fanden die Ermittler Hinweise darauf, dass mehrere überprüfte Staatsbedienstete hochwertige Immobilien erwarben, teilweise unter Einschaltung weiterer Personen. Andere investierten in Finanzprodukte. In einem Fall wurden bei einem nahen Angehörigen einer überprüften Person 2,5 Millionen Euro festgestellt, deren Herkunft nach den vorliegenden Angaben nicht nachvollziehbar ist.
Unter den ins Visier genommenen Personen ist außerdem ein Privatmann, gegen den bereits wegen mutmaßlicher Erpressung eines Politikers ein Vorwurf erhoben worden war. Bei ihm sollen große Geldbeträge gefunden worden sein. Aus dem Bericht geht keine abschließende strafrechtliche Bewertung dieser Vorgänge hervor.
Die neuen Erkenntnisse fallen in eine Phase weiterer Korruptionsermittlungen: Zuletzt wurden fünf größere mutmaßliche Netzwerke im Umfeld zentraler und regionaler Bauverwaltungen aufgedeckt. Unabhängig davon wird auch die Beschaffung von Wasserzählern im Gesamtwert von 500 Millionen Euro durch 50 Gemeinden auf mögliche Unregelmäßigkeiten untersucht.
Frühere Vermögenskontrollen und weitere Verdachtsfälle
Bereits im Juli hatte die Geldwäschebehörde über intensive Kontrollen von Vermögenserklärungen der Jahre 2021 bis 2025 informiert. Dabei seien Hunderte unrichtige, leere oder gar nicht eingereichte Erklärungen aufgefallen. In den überprüften Fällen hätten die verschwiegenen Einkünfte insgesamt 1,5 Millionen Euro überschritten; bei leeren Erklärungen sei Vermögen im Wert von insgesamt mehr als 11 Millionen Euro nicht angegeben worden. Diese früher veröffentlichten Zahlen sind von den aktuellen 65 Millionen Euro zu unterscheiden.
In diesem Zusammenhang wurden auch einzelne Verdachtsfälle bekannt: Eine Universitätsprofessorin in Nordgriechenland soll sich rund 100.000 Euro aus von ihr verwalteten EU-Mitteln angeeignet haben. Ein stellvertretender Bürgermeister soll im Zusammenhang mit kommunalen Bau- und Reparaturvorhaben etwa eine Million Euro erlangt haben. Mitgliedern der Leitung eines großen regionalen Busunternehmens (KTEL) in Südgriechenland wird vorgeworfen, insgesamt 600.000 Euro aus finanziellen Unterstützungsleistungen vereinnahmt zu haben. Auch hierbei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um nachgewiesene Schuld.
Eine weitere Vergleichsgröße liefern die Kontrollen der Vermögenserklärungen durch den zuständigen Sonderausschuss des griechischen Parlaments: Im Jahr 2024 wurden 19.341 Erklärungen aus einem Fünfjahreszeitraum geprüft. Das entsprach rund sieben Prozent der insgesamt 288.966 eingereichten Erklärungen. 13.334 Prüfungen beziehungsweise rund 69 Prozent betrafen Personen aus Bereichen mit erhöhtem Korruptionsrisiko.
Außerdem waren 9.247 Fälle natürlicher Personen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben worden, weil diese ihren gesetzlichen Pflichten zur Abgabe von Vermögenserklärungen innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre nicht nachgekommen sein sollen. Aus einer solchen Weiterleitung allein ergibt sich noch kein Nachweis von Geldwäsche.
Über 8.000 Beschwerden bei der Transparenzbehörde
Nach dem jüngsten Bericht der griechischen Nationalen Transparenzbehörde wurden im dort ausgewerteten Jahr 8.152 Beschwerden bearbeitet, darunter 2.754 zu zentralen Verwaltungsdiensten. Von diesen betrafen 944 die Kommunalverwaltung (34,28 Prozent), 407 Gesundheit und Fürsorge (14,77 Prozent) und 380 Sozialversicherung, soziale Solidarität und Arbeitsbeziehungen.
Zu den überprüften Beschäftigtengruppen gehörten 368 Ärzte und Pflegekräfte, 353 kommunale Beschäftigte, 236 Lehrkräfte, 217 Angehörige uniformierter Dienste, 210 gewählte Amtsträger, 78 Ministeriumsbedienstete und 38 Strafvollzugsbedienstete.
Die entsprechenden Untersuchungen führten zu disziplinarrechtlichen Verantwortlichkeitsverfahren gegen 18 Bürgermeister, sechs Leiter von Generaldirektionen, 45 Direktionsleiter, 40 Abteilungsverantwortliche, 51 kommunale Mandatsträger und 91 Staatsbedienstete. Diese Zahlen beschreiben unterschiedliche Verfahren und dürfen nicht mit den 63 aktuellen Verdachtsfällen gleichgesetzt werden.
Aus weiteren internen Verfahren von Ministerien und öffentlichen Einrichtungen wurden der Transparenzbehörde unter anderem 65 Aufforderungen an Staatsbedienstete zur Stellungnahme, 1.491 Überweisungen an Disziplinargremien, 29 Anordnungen disziplinarischer Voruntersuchungen und 102 Anordnungen förmlicher Verwaltungsuntersuchungen gemeldet. Hinzu kamen Angaben zu 785 strafrechtlichen Verfolgungen, zehn Anklageschriften, 88 gerichtlichen Beschlüssen und 429 strafgerichtlichen Entscheidungen.
Die übermittelten Unterlagen erfassten außerdem 39 Maßnahmen zur Aussetzung der Dienstausübung, 219 Fälle einer vorläufigen Dienstenthebung oder vergleichbaren Maßnahme – davon 108 fakultative, 107 automatisch eintretende und vier Fälle der Dienstenthaltung von Hochschullehrenden – sowie 17 Fälle des Verlusts der Beamteneigenschaft und zwei Entscheidungen über den Amtsverlust gewählter Amtsträger. Diese Verfahrensstatistik umfasst verschiedene Sachverhalte und ist kein Ergebnis der aktuellen Untersuchung der 100 Personen.
Mit Informationen von: Griechische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, Sonderausschuss des griechischen Parlaments für Vermögenserklärungen, Nationale Transparenzbehörde.