Griechenland – Während in zahlreichen europäischen Staaten intensiv über das gemeinsame Sorgerecht und das sogenannte Wechselmodell debattiert wird, hat der Europarat die griechische Gesetzgebung kürzlich als führend in Europa eingestuft. Eine aktuelle Auswertung vom April 2026 zeigt, dass die weitreichende Reform des Zivilgesetzbuches im Jahr 2021 Griechenland an die Spitze der europäischen Rechtssysteme im Bereich der elterlichen Sorge katapultiert hat. Entgegen der häufigen Annahme, es handele sich um ein importiertes Rechtskonzept, prägt das Land die internationale Debatte über die Rolle beider Elternteile bereits seit Ende der 1970er Jahre.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Spitzenplatz im Europarat: Bei einer Prüfung im April 2026 in Straßburg wurde Griechenland in die höchste Kategorie (“Gruppe A”) der europäischen Sorgerechtsgesetze eingestuft.
- Gesetzliche Zeitvorgabe: Das seit 2021 reformierte Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass das Kind mindestens ein Drittel seiner Zeit mit jedem Elternteil verbringen muss.
- Historische Vorreiterrolle: Bereits 1978 forderte die griechische Regierung bei den UN offiziell die Stärkung der Vaterrolle bei Trennungskindern.
Historischer UN-Vorstoß: Die Abkehr von der Mutterprämisse
Die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung hin zur gemeinsamen Erziehung begann auf internationaler Ebene bereits vor fast fünf Jahrzehnten. Während der vorbereitenden Sitzungen zur UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1978 dominierte weltweit noch die sogenannte “Tender Years Doctrine”. Diese rechtliche Doktrin besagte, dass Kleinkinder nach einer Trennung primär der Mutter zugesprochen werden sollten. Entsprechend hatte Norwegen damals beantragt, die Formulierung “ein Kind im zarten Alter sollte nicht von seiner Mutter getrennt werden” ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen.
Die damalige griechische Regierung legte am 17. November 1978 einen formalen Gegenentwurf vor. Sie forderte, die Passage dahingehend zu ändern, dass ein Kind nicht “von seinen Eltern” getrennt werden dürfe. Wie aus den historischen UN-Dokumenten hervorgeht, begründete Griechenland dies explizit damit, dass die Rolle des Vaters für die normale Entwicklung der Kinder bis dato unterschätzt worden sei und künftig stärker betont werden müsse. Diese Position legte den Grundstein für das griechische Familienrecht von 1983 und die spätere Ratifizierung der UN-Konvention im Jahr 1989.
Die Zivilgesetzbuch-Reform 2021 und ihre praktischen Folgen
Den entscheidenden Sprung zur heutigen Spitzenposition machte Griechenland jedoch durch eine tiefgreifende Reform des Zivilgesetzbuches (A.K.) im Jahr 2021. Das Gesetz geht seither standardmäßig von einer gemeinsamen Erziehung nach der Auflösung des elterlichen Haushalts aus. Dieses Prinzip gilt als widerlegbare Vermutung: Das gemeinsame Sorgerecht wird nur dann aufgehoben oder eingeschränkt, wenn nachweislich häusliche Gewalt, grobe Vernachlässigung oder Erziehungsunfähigkeit vorliegen.
Eine zentrale Neuerung ist die zeitliche Festschreibung: Das Gesetz garantiert, dass ein Kind mindestens ein Drittel seiner Gesamtlaufzeit mit jedem Elternteil verbringt. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die Eltern zunächst angehalten, eine außergerichtliche Mediation in Anspruch zu nehmen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch scheitert, trifft ein Familienrichter die Entscheidung.
Europarat-Bewertung 2026: Griechenland vor skandinavischen Ländern
Die Auswirkungen dieser Reform wurden am 14. April 2026 in Straßburg auf der Sitzung des Zivilgesellschaftsausschusses für Kinderrechte des Europarates detailliert analysiert. Bei der Auswertung der nationalen Rechtssysteme wurde das griechische Familienrecht in die Top-Gruppe A eingeordnet. Interessanterweise landeten Staaten mit stark ausgebauten Sozialsystemen wie Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen im Ranking weiter hinten. Der Grund liegt in der veralteten Gesetzgebung dieser Länder, die mit ihren modernen gesellschaftlichen Realitäten rechtlich nicht mehr Schritt hält.
Auf dem Weg zu einem europäischen Mindeststandard
Die Straßburger Analysen offenbarten massive Unterschiede zwischen den 48 Mitgliedsstaaten des Europarates – sowohl bei den rechtlichen Bestimmungen als auch bei der Terminologie und der institutionellen Praxis. Wie der Vizepräsident des International Council on Shared Parenting (ICSP), Ioannis Dorotheos Paparrigopoulos, berichtet, werde derzeit an einem rechtlichen Rahmenwerk gearbeitet. Dieses “Corpus” soll einen europäischen Mindeststandard für nationale Gesetzgebungen definieren.
Geplant sei dabei, die besten Elemente der drei führenden europäischen Gesetzgebungen zu vereinen. Dazu gehören die griechische Regelung zur gemeinsamen Erziehung, das Modell aus Kroatien, welches einen verbindlichen Erziehungsplan (Parenting Plan) vorschreibt, sowie die Vorgaben aus Slowenien, die eine obligatorische elterliche Rotation (Wechselmodell) einführen. Mit diesem Vorstoß setzt sich eine rechtspolitische Entwicklung fort, die durch die griechische UN-Initiative vor knapp 50 Jahren ihren Anfang nahm.