Griechenland – Das neue Immobilienregister MIDA soll nach dem aktuellen Zeitplan der griechischen Regierung im Dezember 2026 starten. Eigentümer werden dann ihre Immobiliendaten aus Steuerverwaltung und Kataster abgleichen und gegebenenfalls korrigieren müssen. Gerade bei abweichenden Flächenangaben könnten dafür neue Vermessungen, Bescheinigungen und zusätzliche Kosten anfallen.
Das Register für Immobilieneigentum und -verwaltung ist eines von zwei lange aufgeschobenen Vorhaben, die das Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen noch vor Jahresende umsetzen will. Für November ist außerdem der Start einer Stelle vorgesehen, die unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungen verschuldeter Kreditnehmer erwerben und an diese zurückvermieten soll. Beide Termine sind bislang Planungen, keine bestätigten Betriebsstarts.
Warum das Immobilienregister MIDA für Eigentümer aufwendig werden kann
MIDA soll die Angaben aus den bei der griechischen Steuerverwaltung AADE eingereichten Immobilienerklärungen E9 mit den Daten des griechischen Katasters zusammenführen. Erfasst werden unter anderem Art, Beschreibung und Nutzung einer Immobilie sowie die daran bestehenden Eigentums- und sonstigen dinglichen Rechte.
Eigentümer sollen die angezeigten Angaben auf der Plattform überprüfen, Unstimmigkeiten berichtigen und ihre Daten abschließend bestätigen. Nach den im Wirtschaftsmedium Business Daily geschilderten Erkenntnissen könnte dies in vielen Fällen deutlich mehr erfordern als eine einfache Online-Korrektur: Insbesondere bei Gebäuden und Grundstücken können neue Vermessungen durch Ingenieure und Bescheinigungen von Notaren notwendig werden. Damit wären für die Betroffenen zusätzlicher Aufwand und mögliche Ausgaben verbunden.
Der Hintergrund liegt in den unterschiedlichen Datensätzen. Bei Tests von Steuerverwaltung und Kataster zeigte sich laut dem Bericht, dass sich Einträge für dieselbe Immobilie nicht immer automatisch zuordnen lassen. So stimmt die elfstellige steuerliche Immobilienkennnummer ATAK nicht ohne Weiteres mit der zwölfstelligen Katasternummer KAEK überein. Auch Informationen des griechischen Stromnetzbetreibers DEDDIE können abweichen.
Besonders deutlich werden die Unterschiede bei nachträglich legalisierten Anbauten oder ehemals halboffenen Gebäudeflächen. Ihre Größe kann in den steuerlichen E9-Erklärungen aktualisiert worden sein, während das Kataster weiterhin ältere Angaben aus Übertragungsverträgen enthält. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken wiederum ergaben neuere Vermessungen für das Kataster zum Teil andere Quadratmeterzahlen als jene, die zuvor beim Finanzamt gemeldet und dort nicht angepasst wurden. In manchen Fällen ist die bei AADE erfasste Fläche auch kleiner als die im Kataster oder bei DEDDIE hinterlegte.
Register soll fortlaufend mit neuen Daten abgeglichen werden
Das MIDA soll nicht nur einmalig mit bestehenden Angaben befüllt werden. Vorgesehen ist eine laufende Aktualisierung durch bei AADE eingereichte Erklärungen, Informationen von Dritten wie dem Stromnetzbetreiber DEDDIE sowie den Datenaustausch mit dem einheitlichen Immobilienregister des griechischen Katasters, E.M.A. beziehungsweise Eregistries. Hinzukommen können einschlägige digitale Datenbestände öffentlicher und privater Stellen.
Gerade die Unterschiede zwischen den bisher getrennt geführten Systemen gelten als wesentlicher Grund für die jahrelangen Verzögerungen. Regierungsvertreter hatten eine Verschiebung des Vorhabens bis nach den Wahlen in Aussicht gestellt. Nun steht ein Start im Dezember im Regierungsfahrplan. Wie die praktische Berichtigung organisiert wird und wie viel Zeit Eigentümer dafür erhalten, ist nach den vorliegenden Angaben noch offen.
Auch Mieter müssen Angaben machen
Nicht nur Eigentümer sollen die neue Plattform nutzen. Auch Mieter sollen verpflichtend ihre angemieteten Immobilien erfassen – dazu zählen Wohnungen, landwirtschaftliche Flächen und Gewerberäume. Eine spezielle Software soll die von Vermietern und Mietern gemeldeten Mietbeträge miteinander abgleichen, um nicht deklarierte Einnahmen aufzudecken.
Hinzu kommt eine weitere angekündigte Vorgabe: Ab dem 1. Juli 2027 sollen Mietzahlungen in Griechenland verpflichtend über Banken erfolgen. Diese Verpflichtung ist von dem geplanten Start des MIDA im Dezember zu unterscheiden.
Neue Stelle soll verschuldete Eigentümer vor dem Wohnungsverlust schützen
Parallel zum Register plant das Finanzministerium für November 2026 die Inbetriebnahme einer Einrichtung zum Erwerb und zur Rückvermietung von Immobilien. Sie soll die Hauptwohnung eines verschuldeten Hypothekendarlehensnehmers erwerben und sie anschließend für zwölf Jahre an denselben Bewohner vermieten. Damit soll eine Räumung vermieden werden, die beim Erwerb durch einen anderen Käufer drohen könnte.
Während der Mietzeit und bis zu deren Ende soll der frühere Eigentümer die Wohnung zurückkaufen können, sofern er seine Miete zuverlässig zahlt und über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Auch ein früherer Rückkauf soll möglich sein, ohne dass dann sämtliche noch ausstehenden Mietzahlungen für die volle zwölfjährige Laufzeit fällig werden.
Die Einrichtung soll die Immobilie mit einem Abschlag von 30 Prozent auf ihren Marktwert erwerben. Laut der dargestellten Regelung soll dieser Abschlag später auch dem Kreditnehmer durch einen entsprechend niedrigeren Rückkaufpreis zugutekommen. Zusätzlich ist ein staatlicher monatlicher Mietzuschuss über die Sozialleistungsstelle OPEKA vorgesehen, der die Mietzahlungen an die Einrichtung erleichtern soll.
Mit Informationen von: Griechisches Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen.