Griechenland – Die Veterinärbehörden der Region Zentralmakedonien warnen vor einem deutlich erhöhten Risiko, dass die Vogelgrippe in den kommenden Wochen erneut in Griechenland auftritt. Hintergrund sind Ausbrüche in Geflügelhaltungen der Nachbarländer Bulgarien und Albanien sowie zunehmende Nachweise bei Wildvögeln in mehreren europäischen Staaten.
In bulgarischen Geflügelbetrieben wurden zuletzt zahlreiche Fälle der hochpathogenen Vogelgrippe registriert. Mitte Oktober bestätigten die Behörden zudem einen weiteren Ausbruch in einer privaten Geflügelhaltung in Albanien. Darüber informierte der Veterinärdienst der griechischen Region Zentralmakedonien in einer Mitteilung vom 3. November 2026.
Gleichzeitig steigt nach Angaben der Behörde die Zahl infizierter Wildvögel in Ländern wie Deutschland, Norwegen, Dänemark und Zypern. Zusammen mit den erwarteten Zugbewegungen wildlebender Vogelarten führe dies zu einem besonders hohen Risiko einer erneuten Einschleppung der Krankheit nach Griechenland. Ein neuer Ausbruch in Griechenland wird damit nicht als bereits eingetreten gemeldet.
Geflügelhaltung im Freien nahe Gewässern verboten
Für Geflügelhalter verweist die Veterinärbehörde auf die geltenden Biosicherheitsvorschriften. Im Umkreis von weniger als zwei Kilometern um Feuchtgebiete, Flüsse, Seen und andere Wasserflächen, an denen sich viele wildlebende Wasservögel aufhalten, dürfen Hühner und anderes Geflügel nicht im Freien gehalten werden. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für private Kleinhaltungen.
In diesen Gebieten sind damit auch Freiland- und Bio-Geflügelhaltungen mit Zugang ins Freie nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht für Betriebe mit den in den einschlägigen EU-Vorschriften vorgesehenen geschützten Unterständen, sofern die Tiere keinen Zugang zu offenen Außenflächen und weder direkten noch indirekten Kontakt zu Wildvögeln haben.
Auch dort, wo keine Pflicht zur Stallhaltung besteht, empfiehlt die Behörde, Geflügel mindestens bis Ende April in geschlossenen Bereichen zu halten.
Verdächtige Erkrankungen und tote Wildvögel melden
Die Vogelgrippe ist eine meldepflichtige Viruserkrankung. Wenn in einer Geflügelhaltung ungewöhnlich viele Tiere erkranken oder verenden, müssen die Halter unverzüglich die zuständigen Veterinärbehörden informieren. Diese können dann die erforderlichen Proben entnehmen.
Auch Forstbedienstete, Jäger, Wildhüter, ornithologische Organisationen, Auffangstationen für Wildtiere und zuständige Verwaltungseinrichtungen sollen die Überwachung unterstützen. Wer tote oder sterbende Wildvögel sowie verletzte oder auffällige lebende Vögel besonders gefährdeter Arten findet, soll dies den Veterinärbehörden melden.
Die Region Zentralmakedonien verweist außerdem darauf, dass in den vergangenen Jahren weltweit mehr Übertragungen des Vogelgrippevirus auf Säugetiere festgestellt wurden, darunter Haus- und Wildtiere. Sie unterstreicht deshalb die Bedeutung konsequenter Biosicherheitsmaßnahmen und der Einhaltung der Vorgaben des griechischen Landwirtschaftsministeriums.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe stellt das griechische Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung bereit.
Mit Informationen von: Veterinärdienst der Region Zentralmakedonien, Griechisches Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung.