Athen – Das griechische Wirtschafts- und Finanzministerium bringt ein weitreichendes Gesetzespaket auf den Weg, das noch in den Monaten Juni und Juli 2026 in Kraft treten wird. Mit insgesamt sieben Sofortmaßnahmen sollen Familien, Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner finanziell entlastet werden. Grundlage für diese Neuverteilung ist der von Eurostat bestätigte Haushaltsüberschuss des Jahres 2025.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Familien erhalten bis Ende Juni einen steuerfreien Bonus von 150 Euro pro Kind direkt auf ihr Bankkonto.
- Der monatliche Pfändungsschutz auf Bankkonten wird für Privatpersonen von 1.250 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
- Steuer- und Sozialversicherungsschulden können künftig in bis zu 72 monatlichen Raten abbezahlt werden.
Steuerfreier Kinderbonus bis Ende Juni
Die erste Maßnahme des neuen Gesetzespakets betrifft Familien mit Kindern. Noch bis spätestens 30. Juni 2026 wird eine Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro pro Kind ausgezahlt. Um diese Hilfe zu erhalten, gilt eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro für Ehepaare und 39.000 Euro für Alleinerziehende. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro. Die Beträge werden automatisch und ohne vorherigen Antrag auf das Bankkonto (IBAN) überwiesen, das die Begünstigten bei der griechischen Steuerbehörde (AADE) hinterlegt haben.
Eine Sonderregelung greift für Kinder, die im Jahr 2026 bis einschließlich 31. Juli geboren werden. Hier müssen die Eltern bis zum 10. August eine Steuernummer (AFM) für das Neugeborene beantragen, um die Auszahlung im Nachgang zu erhalten. Der Bonus ist steuerfrei, pfändungssicher und wird nicht auf die Einkommensgrenzen anderer Sozialleistungen angerechnet.
Höherer Pfändungsschutz und Lohnanpassungen
Direkt nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Regierungsblatt, die für Ende Juni oder Anfang Juli erwartet wird, steigt der Pfändungsfreibetrag für Privatpersonen. Bisher lag das Limit auf Bankkonten bei 1.250 Euro monatlich, künftig sind 1.600 Euro vor dem Zugriff von Staat und privaten Gläubigern wie Banken oder Lieferanten geschützt. Schuldner haben dadurch monatlich bis zu 350 Euro mehr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Kontoinhaber dieses eine spezifische Konto sowohl bei seiner Bank als auch bei der Steuerbehörde offiziell als unpfändbar deklariert hat.
Ab dem 1. Juli 2026 tritt zudem eine Gehaltsanpassung für bestimmte Staatsbedienstete in Kraft. Beamte und Angestellte in Ministerien, staatlichen Behörden und unabhängigen Institutionen erhalten eine monatliche Ausgleichszulage von 300 Euro. Diese Zulage wird mit der sogenannten “persönlichen Differenz” (Gehaltsausgleich bei alten Verträgen) verrechnet. Beträgt diese Differenz bei einem Angestellten beispielsweise 200 Euro, wird sie künftig auf null gesetzt und das Gehalt dauerhaft um echte 100 Euro erhöht.
Neues Ratenmodell für Steuer- und Sozialschulden
Um Bürgern den Weg aus der Schuldenfalle zu erleichtern, aktiviert das Ministerium eine neue Sonderregelung für Altschulden. Offene Beträge bei der Steuer- und Zollverwaltung können in bis zu 72 monatlichen Raten, also über einen Zeitraum von sechs Jahren, abbezahlt werden. Bislang war dies in der Regel nur in 24 Raten möglich. Das Programm gilt für Schulden, die vor 2024 entstanden sind und am 21. April 2026 in keinem aktiven Ratenplan liefen. Schuldner müssen den Antrag bis spätestens 31. Dezember 2026 über das Online-Steuerportal myAADE stellen. Die Mindestrate beträgt 30 Euro, und die erste Zahlung muss zwingend innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung erfolgen.
Ein identisches 72-Raten-Modell wird für Rückstände beim Sozialversicherungsträger (e-EFKA) sowie der Einzugsstelle KEAO eingeführt. Auch hier gilt die Mindestrate von 30 Euro für Schulden, die bis Ende 2023 entstanden sind.
Kontofreigaben und außergerichtliche Einigung
Für Bürger, deren Konten wegen Steuerschulden bereits gesperrt sind, gibt es im Juli eine weitere Entlastung: Sobald ein Viertel (25 Prozent) der bestätigten Schuld beglichen und der Restbetrag in einen Ratenplan überführt wurde, werden die gesperrten Bankkonten sofort wieder freigegeben. Ende Juli wird zudem die Eintrittshürde für den außergerichtlichen Schuldenmechanismus von 10.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt. Dies ermöglicht es künftig auch Menschen mit geringeren Schuldenbergen, ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat in bis zu 240 Raten oder gegenüber Banken in bis zu 420 Raten zu strukturieren und von teilweisen Schuldenschnitten (“Haircuts”) zu profitieren.
Weitere Maßnahmen ab September und politische Einordnung
Das Gesetzespaket umfasst auch Maßnahmen für den Herbst. Ab September greifen ein verbesserter Schutz des Hauptwohnsitzes, Mietzuschüsse für Lehrer, Ärzte und Pflegekräfte in ländlichen Regionen sowie eine Erhöhung des jährlichen Rentnerbonus im November von 250 auf 300 Euro unter ausgeweiteten Kriterien.
Der stellvertretende Wirtschafts- und Finanzminister Dimitris Markopoulos wies Vorwürfe zurück, es handele sich um Wahlgeschenke, da die nächsten regulären Wahlen erst im Frühjahr 2027 anstehen. In einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur AMNA (ANA-MPA) betonte er, dass die Verteilung des Überschusses auf Wachstum und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung basiere, nicht auf der Erhebung neuer Steuern.