Griechenland – Die griechischen Ministerien für nationale Verteidigung und Finanzen haben einen neuen, verschärften Beschluss zur Verfolgung von Wehrdienstentziehern und Deserteuren erlassen. Gemäß dem jüngst veröffentlichten ministeriellen Regelwerk drohen betroffenen Bürgern nun massive Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro, die künftig direkt über die zuständigen zivilen Steuerbehörden eingetrieben werden.
Die weitreichende Maßnahme zielt darauf ab, die systematische Umgehung der gesetzlichen Wehrpflicht zu unterbinden und offene finanzielle Forderungen des Staates konsequent durchzusetzen. Die administrative Neuregelung ist dabei ein zentraler Baustein des umfassenden Regierungsprogramms zur Modernisierung und strukturellen Neuaufstellung der griechischen Streitkräfte im digitalen Zeitalter.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro für reguläre Wehrdienstverweigerer.
- Rund 37.700 Personen sind von der neuen Maßnahme erfasst, darunter 17.400 Auslandsgriechen.
- Eintreibung der Bußgelder erfolgt ab sofort zwangsweise über die Finanzämter.
- Automatische Zuweisung einer Steuernummer für Bürger ohne bisherige Registrierung.
Neue Befugnisse für die griechischen Finanzbehörden
Der kürzlich im offiziellen Regierungsblatt veröffentlichte gemeinsame Ministerialbeschluss markiert einen drastischen Paradigmenwechsel im administrativen Umgang mit offenen militärischen Verpflichtungen. Bislang war die Ahndung von Entziehung primär eine interne militärische Angelegenheit. Nun wird der gesamte zivile Steuerapparat in den Prozess eingebunden. Die Geldforderungen werden fortan direkt über das Zentrum für Feststellung und Einziehung (KEBEIS) abgewickelt.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die verhängten Summen wie reguläre Steuerschulden gegenüber dem griechischen Staat behandelt werden. Wenn ein Zahlungspflichtiger der behördlichen Aufforderung nicht nachkommt, können die Beamten weitreichende Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Für Personen, die bislang über keine griechische Steuernummer (AFM) verfügen, sieht das neue Gesetz eine automatische Zuweisung durch die griechische Steuerbehörde (AADE) vor. Damit schließen die Ministerien ein langjähriges Schlupfloch, das es einigen Bürgern ermöglichte, unter dem Radar der Finanzverwaltung zu agieren. Die formelle Entscheidung der jeweiligen Rekrutierungsbehörde, welche die exakten Personendaten, die rechtliche Grundlage und den genauen Forderungsbetrag enthält, wird künftig digital und unmittelbar an die lokalen Finanzämter (DOY) weitergeleitet.
Gestaffelte Strafen für Reservisten und Deserteure
Aktuellen Daten des Verteidigungsministeriums zufolge betrifft die Problematik der Wehrdienstentziehung landesweit sowie auf internationaler Ebene eine signifikante Anzahl an Personen. Konkret richten sich die verschärften Maßnahmen gegen etwa 37.700 Bürger. Davon leben rund 20.300 innerhalb der Landesgrenzen, während 17.400 dauerhaft im Ausland ansässig sind. Als unentschuldigt abwesend gelten jene Personen, die sich nach einer allgemeinen oder spezifischen Einberufung nicht fristgerecht bei den zuständigen Einheiten der Streitkräfte melden.
Die finanzielle Sanktionierung ist strikt geregelt und trägt einen streng personenbezogenen Charakter. Für reguläre Wehrdienstentzieher beläuft sich das gesetzliche Bußgeld auf 6.000 Euro. Bei Reservisten, die einer behördlichen Aufforderung zur Dienstleistung ohne rechtmäßigen Grund nicht nachkommen, ist eine reduzierte Strafe von 1.000 Euro vorgesehen. Ein völlig gesondertes Raster gilt für Deserteure. Hier sieht das Gesetz eine Strafzahlung von 1.000 Euro für jeden vollendeten Monat der unerlaubten Entfernung vor, wobei der gesetzliche Höchstbetrag für diese Kategorie ebenfalls bei 6.000 Euro gedeckelt ist. Sollte die Desertion weniger als einen vollen Monat andauern, wird das Bußgeld proportional zu den tatsächlichen Fehltagen berechnet. Diese finanziellen Forderungen gelten strikt zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen, die der militärische Strafkodex verlangt.
Verfahren zur Beendigung der Wehrdienstentziehung
Das neue Regelwerk, welches die vorherigen ministeriellen Erlasse aus den Jahren 2011 und 2023 vollständig aufhebt, definiert zudem klare rechtliche Rahmenbedingungen, unter denen der Status der Wehrdienstentziehung beendet wird. Eine automatische Aufhebung des illegalen Status erfolgt bei regulären Wehrpflichtigen erst mit der Vollendung des 45. Lebensjahres. Für unentschuldigt fehlende Reservisten ist diese bindende Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festgelegt.
Darüber hinaus kann der rechtliche Verstoß durch die tatsächliche Einberufung in die Streitkräfte, die Verhaftung aufgrund der Entziehung oder durch die persönliche Meldung bei einer militärischen oder konsularischen Behörde beendet werden. Weitere gesetzliche Ausnahmeregelungen greifen, wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen als untauglich eingestuft wird oder einen medizinisch fundierten Aufschub der Dienstzeit erhält. Auch der Antritt einer zivilen Haftstrafe, die nachweisliche Teilnahme an einem anerkannten Drogenentzugsprogramm oder der offizielle Eintritt in die regulären Streitkräfte eines Drittstaates führen zu einer formellen Unterbrechung des Status. In diesen spezifischen Ausnahmefällen ruht die strafrechtliche Verfolgung durch den Staat für die exakte Dauer der Sondersituation.