Griechenland – Die staatliche Arbeitsagentur öffnet am heutigen Tag um 08:00 Uhr die zentrale Online-Plattform für das neue Sozialtourismusprogramm, das sich gezielt an Rentner des ehemaligen Sozialversicherungsträgers OAEE richtet. Mit insgesamt 25.000 verfügbaren Reisegutscheinen ermöglicht die Initiative den Begünstigten einen stark vergünstigten oder in bestimmten Regionen gänzlich kostenfreien Hotelaufenthalt ab Sommer 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Antragsstart: Die staatliche Plattform auf gov.gr öffnet für berechtigte Ruheständler um 08:00 Uhr.
- Kontingent: Es werden insgesamt 25.000 Urlaubsgutscheine für einen Zeitraum von 13 Monaten ab dem 1. Juni 2026 vergeben.
- Dauer: Begünstigte können zwischen sechs und zwölf Übernachtungen in Anspruch nehmen.
- Fährtickets: Die staatliche Subvention senkt die Ticketkosten auf 25 Prozent, für schwerbehinderte Menschen ist die Überfahrt kostenlos.
Antragsverfahren und zeitlicher Rahmen
Nach dem massiven Andrang beim regulären Tourismusprogramm der griechischen Arbeitsagentur (DYPA), welches sich primär an Arbeitnehmer sowie Arbeitslose richtete und mit über 780.000 Anträgen einen historischen Rekordwert verzeichnete, startet nun die spezifische Phase für Ruheständler. Die digitale Infrastruktur des Staates wurde im Vorfeld darauf vorbereitet, um eine reibungslose Abwicklung der erwarteten hohen Zugriffe zu gewährleisten. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital über das zentrale Regierungsportal in der Kategorie für Arbeit, Versicherung und soziale Leistungen.
Das Programm ist auf eine Gesamtlaufzeit von 13 Monaten ausgelegt und beginnt offiziell am 1. Juni 2026. Ziel dieser staatlichen Initiative ist es, den Inlandstourismus strukturell zu stärken und gleichzeitig pensionierten Bürgern nach ihrem Arbeitsleben finanzierbare Erholungsmöglichkeiten zu bieten. Die Vergabe der 25.000 verfügbaren Gutscheine erfolgt nach einem festgelegten Kriterienkatalog der zuständigen Behörden.
Anspruchsberechtigte und mitreisende Familienmitglieder
Das Programm richtet sich in erster Linie an Rentner, die über den Nationalen Träger der Sozialversicherung (e-EFKA) – und hierbei spezifisch über den ehemaligen Zweig für Selbstständige (OAEE) – versichert sind. Neben den Hauptantragstellern räumt der Gesetzgeber auch bestimmten Familienangehörigen das Recht ein, als offizielle Begünstigte an dem subventionierten Programm teilzunehmen. Dazu zählen primär die direkten Nachkommen der Antragsteller.
Konkret sind Kinder zwischen fünf und 18 Jahren zugelassen, wobei als juristischer Stichtag für die Vollendung des fünften Lebensjahres der 1. Januar 2026 festgelegt wurde. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind volljährige Kinder ohne eigene Arbeitstage, die über die Eltern mitversichert sind oder aufgrund einer Behinderung von mindestens 67 Prozent lebenslang direkte Versicherungsansprüche besitzen. Ehepartner qualifizieren sich, sofern diese als indirekt versicherte Mitglieder gelten. Für Begünstigte mit schwerer Behinderung sind zudem notwendige Begleitpersonen zugelassen, sofern diese Notwendigkeit von einer zuständigen öffentlichen Stelle offiziell bescheinigt wird. Im Falle von Ehepaaren, bei denen beide Parteien einen direkten Anspruch haben, kann ein Partner als Begünstigter des anderen fungieren.
Regionale Ausnahmen und finanzielle Eigenbeteiligung
Im Standardfall erhalten die Begünstigten das Recht auf bis zu sechs Übernachtungen in einer selbst gewählten touristischen Unterkunft innerhalb des Landes. Die private finanzielle Zuzahlung ist dabei streng reguliert und bewegt sich zwischen einem und maximal zwölf Euro pro Nacht. Der exakte Betrag richtet sich nach der Klassifizierung der Unterkunft, wie beispielsweise der Sterne-Einstufung, und der Integration von Zusatzleistungen wie einem inkludierten Frühstück.
Zur gezielten wirtschaftlichen Unterstützung bestimmter Regionen entfällt diese Eigenbeteiligung für eine Reihe von Zielorten komplett, was den Aufenthalt dort de facto kostenlos macht. Auf den Inseln Lesbos, Chios, Kos, Samos, Rhodos und Leros sind durch eine Sonderregelung sogar bis zu zehn Übernachtungen ohne Zuzahlung möglich. Eine noch längere kostenfreie Aufenthaltsdauer von zwölf Nächten wird für zertifizierte Unterkünfte im nördlichen Teil von Euböa, in der Magnesia, in Karditsa, Larissa, Trikala sowie im grenznahen Evros gewährt.
Abgerundet wird das staatliche Angebot durch eine direkte finanzielle Entlastung bei den anfallenden Reisekosten. Das Programm subventioniert die Fährtickets zu den jeweiligen Inseldestinationen mit einem festen Zuschuss, sodass die Eigenbeteiligung der Begünstigten lediglich bei 25 Prozent des regulären Ticketpreises liegt. Für Personen mit einer festgestellten Behinderung von mehr als 50 Prozent entfallen die Kosten für die Überfahrt mit der Fähre vollständig, womit der barrierefreie Zugang sichergestellt wird.