Athen – Der griechische Innenminister Thodoris Livanios hat eine grundlegende Reform bei der Erhebung der kommunalen Abgaben angekündigt. Die sogenannten Gemeindesteuern sollen künftig nicht mehr über die reguläre Stromrechnung der Bürger eingezogen werden, was eine direkte administrative Veränderung für sämtliche Haushalte und Immobilienbesitzer im Land bedeutet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das neue eigenständige Abrechnungssystem soll am 1. Januar 2028 offiziell in Kraft treten.
- Die kommunalen Gebühren werden künftig einmal jährlich berechnet und können in 12 Raten gezahlt werden.
- Bis zur vollständigen Einführung der neuen IT-Infrastruktur ändert sich an der aktuellen Zahlungspraxis nichts.
Ende der automatischen Abbuchung über Stromanbieter
Während der parlamentarischen Debatte über den neuen Kodex für die kommunale Selbstverwaltung erläuterte der Innenminister die bevorstehenden strukturellen Anpassungen. Bislang werden Abgaben wie Müll- und Straßenbeleuchtungsgebühren in Griechenland obligatorisch über die Stromanbieter eingezogen. Dem Gesetzentwurf wird nun eine Regelung hinzugefügt, die den Erlass eines entsprechenden Präsidialdekrets ermöglicht. Dieses soll im Einvernehmen mit dem Zentralverband der griechischen Gemeinden (KEDE) sowie den Ministerien für Inneres, digitale Governance und Finanzen ausgearbeitet werden. Ziel ist es, ein alternatives Zahlungssystem aufzubauen, das unabhängig von den Energieunternehmen funktioniert. Wie Livanios betonte, sei diese Entkoppelung eine ausdrückliche Forderung sowohl der Energieversorger als auch der Kommunen selbst.
Neues System orientiert sich an der Grundsteuer ENFIA
In einem späteren Gespräch mit Parlamentsjournalisten stellte der Minister klar, dass sich in der ersten Phase für die Verbraucher nichts ändern werde. Die Energieunternehmen werden die kommunalen Gebühren lediglich in Zukunft nicht mehr einziehen. Das neu geplante Modell orientiert sich stark an der Systematik der griechischen Immobiliensteuer ENFIA. Den aktuellen Planungen zufolge wird der Bescheid für die Gemeindesteuern künftig einmal pro Jahr ausgestellt und bietet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Betrag in 12 monatlichen Raten zu begleichen. Die Umsetzung erfordert jedoch den Aufbau eines neuen Informationssystems und eines entsprechenden Verwaltungsmechanismus, weshalb der Startschuss für die Neuregelung erst für Anfang 2028 vorgesehen ist.