Griechenland – Wenn in einer griechischen Mietwohnung der Warmwasserboiler ausfällt oder Wasser von der Decke tropft, stellt sich für viele Bewohner unweigerlich die Frage nach der Kostenübernahme. Greift man sofort zum Telefonhörer, um den Klempner zu rufen, oder muss zuerst der Eigentümer informiert werden? Die Griechische Union der arbeitenden Verbraucher (EEKE) hat einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht, der die rechtlichen Verantwortlichkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen im Land klar definiert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Vermieter haftet grundsätzlich für altersbedingte Verschleißschäden wie defekte Rohre oder Feuchtigkeit.
- Mieter müssen die Kosten für kleinere Reparaturen des täglichen Gebrauchs selbst tragen.
- Wer als Mieter eigenmächtig große Reparaturen beauftragt, verliert in der Regel den Anspruch auf Kostenerstattung.
Die Instandhaltungspflichten des Vermieters
Ein grundlegendes Recht des Mieters in Griechenland ist das Wohnen in einer sicheren und voll funktionsfähigen Immobilie. Daraus ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers, das Objekt in einem guten Zustand zu erhalten. Wie die Verbraucherschutzorganisation erläutert, fällt die Behebung von Schäden, die durch den normalen Zahn der Zeit entstehen, strikt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters. Dazu gehören schwerwiegende Vorfälle wie ein gebrochenes Wasserrohr, gravierende Feuchtigkeit an den Wänden oder auch ein defekter Toilettenspülkasten.
Auch tieferliegende Probleme in der Bausubstanz oder Haustechnik liegen in der Verantwortung des Eigentümers. Treten elektrotechnische oder sanitäre Probleme auf, die eindeutig auf das Alter der Installationen zurückzuführen sind, muss der Vermieter die Handwerkerkosten übernehmen. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass die Mietwohnung jederzeit bewohnbar und vor allem sicher für die Insassen bleibt.
Wofür der Mieter selbst aufkommen muss
Trotz der weitreichenden Pflichten des Eigentümers sind Mieter nicht von jeglicher Verantwortung befreit. Die alltägliche Nutzung einer Wohnung bringt natürliche Abnutzungserscheinungen mit sich, die nicht dem Vermieter angelastet werden können. Die EEKE stellt klar, dass kleine Reparaturen des täglichen Gebrauchs ausnahmslos vom Mieter zu beheben und zu bezahlen sind. Der Austausch von durchgebrannten Glühbirnen, der Wechsel einer tropfenden Wasserhahn-Dichtung oder der Ersatz von Kleinteilen, die durch ständige Nutzung verschleißen, fallen in diese Kategorie.
Darüber hinaus haftet der Mieter vollumfänglich für Schäden, die er selbst oder seine Mitbewohner aktiv verursacht haben. Wirft man versehentlich eine Fensterscheibe ein oder bohrt übermäßig viele Löcher in die Wände, muss der Verursacher für die fachgerechte Instandsetzung aufkommen.
Die wichtigste Grundregel: Kommunikation vor Reparatur
Ein häufiger Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien entsteht, wenn Mieter bei plötzlichen Schäden, wie einem defekten Boiler, vorschnell handeln. Die Verbraucherschützer sprechen hierbei eine deutliche Warnung aus: Beauftragt der Mieter bei einem schwerwiegenden Problem eigenmächtig einen Handwerker, ohne vorher den Eigentümer zu informieren, entfällt die Pflicht des Vermieters zur Kostenübernahme. Die vorherige Kommunikation mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich, da dieser das Recht hat, den Schaden selbst zu begutachten oder einen Handwerker seines Vertrauens zu beauftragen.
Letztlich bilden die individuellen Vereinbarungen das rechtliche Fundament. Beide Parteien sind verpflichtet, sich an den unterschriebenen griechischen Mietvertrag zu halten. In diesem Dokument sind in der Regel alle praktischen Fragen detailliert geregelt, sodass ein Blick in den Vertrag bei Unklarheiten über die Reparaturverantwortung oft den ersten und wichtigsten Schritt zur Konfliktlösung darstellt.