Griechenland – Immobilienbesitzer, Pächter und Mieter in Griechenland haben nur noch bis Montag, den 22. Juni 2026, Zeit, ihre Grundstücke von Brandlasten zu befreien und dies offiziell zu deklarieren. Bereits ab Dienstag, den 23. Juni, beginnen die landesweiten Kontrollen, bei denen Säumigen empfindliche Geldstrafen und im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fristende am 22. Juni 2026 für die Reinigung und digitale Deklaration von Grundstücken in Wohngebieten.
- Flächendeckende Kontrollen durch Gemeinden und Feuerwehr starten unmittelbar ab dem 23. Juni.
- Bei falschen Angaben drohen bis zu 5.000 Euro Strafe und mindestens sechs Monate Haft.
Keine Fristverlängerung: Kontrollen ab Dienstag
Bis zum Morgen des 19. Juni wurden nach offiziellen Angaben bereits 574.894 Erklärungen in das neue Register des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz (https://akatharista.apps.gov.gr) eingetragen. Für Personen, die aus objektiven Gründen keinen Online-Zugang haben, ist die obligatorische Anmeldung auch über die lokalen Bürgerbüros (KEP) oder die örtlichen Feuerwehren möglich.
Der zuständige Minister für Klimakrise und Zivilschutz, Evaggelos Tournas, machte deutlich, dass es keine weitere Gnadenfrist geben werde. Die Entscheidung basiere auf den Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung. Die Klimakrise gewähre keinen Aufschub, soll Tournas erklärt haben. Die Hauptverantwortung für die Überprüfungen liegt bei den jeweiligen Kommunen, die von den lokalen Feuerwehren unterstützt werden. Die zuständigen Teams werden ab Dienstag die Straßen abfahren und nicht gereinigte Grundstücke erfassen, um die vorgesehenen Bußgeldverfahren einzuleiten.
In einer kürzlich abgehaltenen Besprechung mit den Zivilschutz-Verantwortlichen der Region Attika forderte der Minister die Gemeinden auf, Sammelstellen für Grünschnitt und Pflanzenreste einzurichten und diese den Bürgern bekannt zu geben, um die Entsorgung zu erleichtern.
Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen
Der rechtliche Rahmen sieht einen strengen Strafkatalog für Eigentümer und Nutzer vor, die der Reinigungspflicht nicht nachkommen. Die Sanktionen staffeln sich wie folgt:
Wer sein Grundstück weder gereinigt noch eine Erklärung abgegeben hat, muss mit einem festen Bußgeld von 500 Euro rechnen. Wurde die Fläche zwar geräumt, aber nicht im digitalen System gemeldet, werden 100 Euro fällig. Für ein gänzlich ungeräumtes Grundstück wird zusätzlich eine Strafe von 1 Euro pro Quadratmeter berechnet, wobei das Minimum bei 200 Euro und das Maximum bei 2.000 Euro liegt.
Zusätzlich kann die zuständige Gemeinde die Reinigung eigenmächtig durchführen und dem Besitzer die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Besonders hart bestraft der Staat vorsätzliche Falschangaben: Wer im System eine Reinigung deklariert, die in der Realität nicht stattgefunden hat, muss mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro und einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen.
Welche Grundstücke betroffen sind und was gereinigt werden muss
Die strengen Brandschutzvorschriften gelten in erster Linie für Grundstücke, die sich innerhalb von Bebauungsplänen oder Siedlungsgrenzen befinden, sowie für Flächen in einem Umkreis von 100 Metern um diese Gebiete, sofern sie nicht explizit dem Forstgesetz unterliegen.
Die vorgeschriebenen Arbeiten umfassen weit mehr als nur einfaches Rasenmähen. Eigentümer müssen ausgetrocknete Vegetation und pflanzliche Überreste restlos entfernen. Bäume sind zwingend auszuschneiden und dichte Büsche auszudünnen. Auch leicht entzündliche Materialien und angesammelter Müll müssen abtransportiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, die sogenannte Brandlast (brennbares Material) während der gesamten Waldbrandsaison auf einem absolut minimalen Niveau zu halten.