Athen – Die Verkehrspolizei und die Stadtpolizei in der griechischen Hauptstadt gehen mit flächendeckenden und intensivierten Kontrollen gegen Verkehrsverstöße von E-Scooter-Fahrern vor. Im Zentrum der behördlichen Maßnahmen stehen die strikte Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Überprüfung der Helmpflicht sowie das Vorgehen gegen illegales Parken auf Gehwegen und an Fußgängerüberwegen, um die Verkehrssicherheit im städtischen Raum zu erhöhen.
Für Nutzer der elektrischen Tretroller, zu denen im Sommer auch viele Reisende aus dem DACH-Raum zählen, bedeutet das Vorgehen der Behörden, dass sie sich auf eine konsequente Ahndung von Regelverstößen einstellen müssen. Die Beamten stufen die Fahrer rechtlich als reguläre Verkehrsteilnehmer ein, für die der griechische Straßenverkehrscode uneingeschränkt gilt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Helmpflicht und ein Tempolimit von 25 km/h stehen im Fokus der Athener Verkehrskontrollen.
- Verleihfirmen drohen bis zu 150 Euro Strafe bei massenhaftem Falschparken ihrer E-Scooter.
- Ein neuer Gesetzentwurf verbietet die Nutzung für Jugendliche unter 17 Jahren und führt eine Versicherungspflicht ein.
Schwerpunktkontrollen im Athener Stadtzentrum
Die großangelegten Einsatzmaßnahmen konzentrieren sich auf zentrale Verkehrsadern der Metropole. So richtete die Verkehrspolizei in Athen unter anderem Kontrollpunkte auf der Leoforos Amalias direkt vor dem Zappeion sowie am Beginn der Odos 3is Septemvriou nahe der Omonoia ein. Dort unterziehen die Beamten vorbeifahrende E-Scooter-Nutzer einer genauen Prüfung.
Wie ein Vertreter der Verkehrspolizei Attika erklärte, richten sich die Überprüfungen primär darauf, ob sich die Nutzer an die allgemeinen Regeln der Verkehrssicherheit halten. Bei ersten Einsätzen wurden bereits mehrere Verstöße festgestellt. Den Angaben zufolge handelte es sich dabei überwiegend um das Fahren ohne Helm sowie um Geschwindigkeitsüberschreitungen. In einem konkreten Fall auf der 3is Septemvriou wurde ein Fahrer gestoppt, der mit 36 Stundenkilometern unterwegs war – deutlich über der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Regeln und Sicherheitspflichten für Fahrer
Die Behörden betonen, dass Personen auf einem E-Scooter als reguläre Fahrer gelten und sich entsprechend an die geltende Straßenverkehrsordnung (KOK) halten müssen. Das Tempolimit von 25 km/h darf nicht überschritten werden. Zudem ist das Tragen eines Schutzhelms vorgeschrieben.
Darüber hinaus weisen die Beamten auf weitere wichtige Sicherheitsvorschriften hin: Um die direkte Wahrnehmung des Straßenverkehrs nicht zu beeinträchtigen, ist die Nutzung von Kopfhörern während der Fahrt untersagt. Da Nutzer von Mikromobilitätsfahrzeugen im Straßenverkehr besonders exponiert sind, müssen sie bei Fahrten in der Dunkelheit vorschriftsmäßig reflektierende Warnwesten tragen.
Maßnahmen gegen illegales Parken
Parallel zur Verkehrspolizei ist auch die Stadtpolizei (Dimotiki Astynomia) verstärkt im Einsatz. Der Fokus liegt hierbei auf dem Problem der falsch abgestellten Fahrzeuge, die oft Gehwege und Fußgängerüberwege blockieren. Die Vize-Bürgermeisterin für die Stadtpolizei und öffentliche Räume der Stadt Athen, Eleni Zontirou, betonte die regelmäßigen gemeinsamen Aktionen mit der Athener Verkehrspolizei.
Gegen das sogenannte “wilde Parken” verhängen die kommunalen Beamten Bußgelder, die sich direkt an die Betreiberfirmen richten. Eine Strafe von 150 Euro pro Verstoß wird dann fällig, wenn drei oder mehr E-Scooter desselben Unternehmens illegal abgestellt wurden. Um der massenhaften und unregulierten Ablage von Leih-Scootern entgegenzuwirken, hat die Stadtverwaltung mittlerweile feste Zonen für die Verleihfirmen ausgewiesen, in denen die Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt werden müssen. Zudem werden auch direkte Bußgelder an Fahrer verteilt, die ohne die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung wie den Helm angetroffen werden.
Neue gesetzliche Vorgaben geplant
Die aktuellen Kontrollen fallen zeitlich mit der Einführung eines neuen, strengeren Rechtsrahmens zusammen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Vorschriften für Mikromobilität grundlegend neu zu ordnen und Unfälle zu reduzieren. Eine der zentralen Neuerungen ist das vollständige Verbot der E-Scooter-Nutzung für Personen unter 17 Jahren.
Zusätzlich wird künftig eine Versicherungspflicht für E-Scooter eingeführt, die sowohl das Fahrzeug selbst als auch den Fahrer abdeckt. Zur schnelleren Identifikation der Eigentümer bereiten die zuständigen Ministerien den Aufbau eines digitalen Melderegisters für E-Scooter vor. Das neue Gesetz sieht zudem empfindlichere Strafen für Verkehrsverstöße vor und verbietet ausdrücklich das Fahren von E-Scootern auf Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autos mehr als 50 Stundenkilometer beträgt.