Athen – Eine jüngste Kontroll-Offensive der Stadtpolizei in der griechischen Hauptstadt rückt ein allgegenwärtiges Problem in den Fokus: die illegale Reservierung von Parkplätzen. Hausbesitzer und Gewerbetreibende nutzen zunehmend kreative, aber gesetzeswidrige Methoden, um sich Stellflächen im öffentlichen Raum zu sichern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Bußgelder für illegale Parkplatzblockaden reichen von 350 Euro bis zu 1.500 Euro.
- Die Aufstellung von Parkverbotsschildern ist nur mit einer offiziellen Genehmigung der zuständigen Behörden legal.
- Verstöße können über den Polizei-Notruf 100, eine Smartphone-App oder städtische Hotlines gemeldet werden.
Von Mülltonnen bis zu Betonblöcken: Die Tricks der Falschparker
Das Spektrum der unrechtmäßigen Reservierungen auf den Straßen von Athen ist breit gefächert. Häufig werden Motorroller ohne Kennzeichen strategisch vor Geschäften – insbesondere in der Gastronomie – abgestellt. Auch Mülltonnen wechseln im Laufe des Tages oft die Straßenseite, um wertvolle Stellplätze zu blockieren. Sobald bestimmte Fahrzeuge vor Wohnhäusern ausparken, tauchen vielerorts Betonblöcke oder große Pflanzgefäße auf. In einigen Fällen bleiben sogar Absperrbänder von längst abgeschlossenen Baustellen monatelang hängen, um das Parken für Fremde zu verhindern. Die am weitesten verbreitete Praxis bleibt jedoch das eigenmächtige Aufstellen von Halte- oder Parkverbotsschildern ohne jegliche behördliche Erlaubnis.
Strenge Strafen laut griechischer Straßenverkehrsordnung
Gemäß den geltenden Bestimmungen der griechischen Straßenverkehrsordnung stellt die willkürliche Anbringung von Schildern, Markierungen oder anderen Gegenständen, die als offizielle Verkehrszeichen missverstanden werden könnten, einen schweren Verstoß dar. Wenn diese gefälschten Schilder das Parken illegal einschränken oder die Verkehrssicherheit gefährden, kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro betragen. In bestimmten Fällen sind laut Gesetzgeber auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Für die einfache unrechtmäßige Besetzung des öffentlichen Raums mit Gegenständen oder provisorischen Barrikaden beginnen die Verwaltungsstrafen bei etwa 350 Euro.
Eine offizielle Beschilderung für ein Parkverbot ist ausschließlich dann legal, wenn eine entsprechende Genehmigung der zuständigen öffentlichen Behörden vorliegt. Dies gilt beispielsweise für die rechtmäßige Ein- und Ausfahrt einer privaten Garage. Dafür muss beim zuständigen Rathaus ein formeller Antrag mit den erforderlichen Dokumenten, wie etwa der Baugenehmigung, eingereicht werden. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens dürfen offizielle Schilder aufgestellt werden.
So können Anwohner und Touristen Vorfälle melden
Bürger, die einen Verstoß oder eine unrechtmäßige Blockade im Straßenverkehr melden möchten, werden in der Regel an den Polizei-Notruf 100 verwiesen. Alternativ ist auch die direkte Kontaktaufnahme mit der örtlichen Stadtpolizei der jeweiligen Gemeinde möglich. Im digitalen Zeitalter lassen sich Beschwerden über illegal geparkte Fahrzeuge, die Besetzung öffentlicher Flächen oder zurückgelassene Gegenstände mit wenigen Klicks über die Smartphone-Anwendung Novoville einreichen.
Speziell für das Stadtgebiet hat die Gemeinde Athen zudem eine 24-Stunden-Bürgerhotline unter der Nummer 1595 oder 2105287800 eingerichtet. Über diesen telefonischen Dienst können Einwohner und Besucher entsprechende Probleme direkt an die Stadtverwaltung melden.