Griechenland – Ein Vorschlag aus der Führung der Universität Athen könnte die Hochschulzulassung grundlegend verändern: An Studiengängen mit mehr freien Plätzen als Bewerbern sollen junge Menschen künftig ohne die landesweiten Aufnahmeprüfungen studieren können. Für begehrte Fächer wie Medizin und Jura wären dagegen weiterhin Auswahlprüfungen vorgesehen. Noch handelt es sich um einen Diskussionsvorschlag, nicht um eine beschlossene Reform.
Die Idee stammt von Sofia Papaioannou, Vizerektorin der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen (EKPA). Sie verbindet die mögliche Neuregelung mit einem anspruchsvolleren nationalen Schulabschluss, dem „Ethniko Apolytirio“, und einem größeren Mitspracherecht der Hochschulen. Das Thema steht im Zusammenhang mit den Beratungen der griechischen Rektoren über die Zukunft der Oberstufe und der Universitäten.
Ohne Aufnahmeprüfung, wenn genügend Studienplätze vorhanden sind
Papaioannou hält das bisherige System der landesweiten „Panelladikes“-Prüfungen in seiner heutigen Form für überholt. Ihr Argument: Wegen des demografischen Rückgangs könnte es in den kommenden Jahren immer mehr Studiengänge geben, in denen die Zahl der Studienplätze die Nachfrage übersteigt. Schon jetzt blieben in weniger gefragten Fächern Plätze unbesetzt. Aus ihrer Sicht müsse nicht jeder Schulabgänger dieselbe zentrale Prüfung ablegen, unabhängig davon, welchen Studiengang er anstrebe.
Der Vorschlag baut auf drei Elementen auf: einem aufgewerteten nationalen Schulabschluss mit verbindlichen Anforderungen, einer verbindlichen Rangfolge der Studienwünsche vor möglichen Aufnahmeprüfungen und gesonderten Prüfungen für Fächer, bei denen die Zahl der Bewerber die verfügbaren Plätze übersteigt.
Anders als bisher würden die Bewerber ihre Studienwünsche also vor den Auswahlprüfungen angeben, statt erst nach Bekanntgabe ihrer Prüfungsergebnisse eine Rangliste von Studiengängen einzureichen. Die Vizerektorin will damit erreichen, dass mehr Menschen tatsächlich das Fach ihrer ersten Wahl studieren.
Als Beispiel nennt Papaioannou die Philologie. Würden an der Universität Athen 250 Plätze angeboten und 200 Bewerber das Fach als erste Wahl nennen, könnten diese 200 nach ihrem Modell ohne die landesweiten Aufnahmeprüfungen zugelassen werden, sofern sie die Anforderungen des neuen Schulabschlusses erfüllen. Die übrigen 50 Plätze könnten in einem weiteren Vergabedurchgang besetzt werden. In ihrem Beispiel stehen dem Philologiestudiengang an der Aristoteles-Universität Thessaloniki 180 Plätze zur Verfügung.
Auch Bewerber, die zunächst an den Prüfungen für stark nachgefragte Studiengänge teilnehmen, dort aber keinen Platz erhalten, könnten sich anschließend für noch freie Plätze in anderen Fächern interessieren. Das Modell soll nach dem Willen der Vizerektorin verhindern, dass Studienanfänger überwiegend aufgrund einer erreichten Punktzahl in einem Fach landen, das sie ursprünglich gar nicht studieren wollten. Darin sieht sie auch einen möglichen Ansatz gegen Studienabbrüche.
Medizin, Jura und technische Hochschulen sollen Prüfungen behalten
Eine vollständige Abschaffung von Aufnahmeprüfungen sieht die Initiative ausdrücklich nicht vor. Für Medizin, Rechtswissenschaften und Studiengänge an technischen Hochschulen nennt Papaioannou weiterhin einen Bedarf an Auswahlverfahren, solange es mehr Interessenten als Plätze gibt.
Neu wäre auch, wer die Prüfungen organisiert: Die betreffenden Hochschulbereiche könnten nach ihren Vorstellungen eigene Prüfungsausschüsse bilden. Als Beispiel führt sie eine gemeinsame Kommission der medizinischen Fakultäten an, die Aufgaben für Bewerber im Fach Medizin entwickelt. Wie landesweit einheitliche Kriterien, faire Bedingungen und die Verlässlichkeit solcher Verfahren gesichert würden, ist in der vorliegenden Skizze noch nicht ausgearbeitet.
Das Modell wirft damit die Frage auf, ob unterschiedlich gefragte Studiengänge auf zwei verschiedenen Wegen zugänglich wären. Papaioannou hält dem entgegen, dass Unterschiede in der Nachfrage bereits bestehen. Die Reform solle die Hochschulen nicht in Klassen einteilen, sondern mehr Studierenden ermöglichen, ihr Wunschfach zu wählen und abzuschließen.
Welche Rolle soll der neue nationale Schulabschluss spielen?
Voraussetzung für eine prüfungsfreie Zulassung wäre ein gestärkter Schulabschluss. Papaioannou nennt unter anderem Prüfungsaufgaben aus einem gemeinsamen Aufgabenpool als Möglichkeit, die Anforderungen am Ende der Oberstufe zu erhöhen. Der Abschluss soll nach ihrer Vorstellung nicht lediglich formal bestätigen, dass jemand die Schule beendet hat, sondern die fachliche Eignung für ein Studium absichern.
Offen bleibt die Zukunft der Mindestzulassungsschwelle EBE, die bislang beim Hochschulzugang eine Rolle spielt. Papaioannou vermutet, dass deren Funktion durch die neuen Anforderungen an das nationale Abschlusszeugnis ersetzt werden könnte. Das ist allerdings ihre Einschätzung und keine bereits getroffene Entscheidung.
Eine Expertenkommission befasst sich parallel mit Alternativen für den Schulabschluss und die Zulassung. Ihr Leiter, der frühere Rektor der Universität Piräus Michail Sfakianakis, erklärte, ein Zwischenbericht enthalte drei grundsätzliche Richtungen und vier daraus kombinierbare Systeme. Welche dieser Möglichkeiten letztlich aufgegriffen werden, ist offen; die Expertenvorschläge sind nicht mit einem beschlossenen neuen Zulassungsmodell gleichzusetzen.
Rektoren fordern mehr Einfluss auf Studienplätze und Hochschulverwaltung
Die Reformdebatte geht über Prüfungen hinaus. EKPA-Rektor Gerasimos Siasos kritisiert, dass die öffentlichen Universitäten derzeit weder ausreichend über die Zahl ihrer Studienanfänger noch über Zulassungswege, Hochschulwechsel oder andere zentrale Verwaltungsfragen bestimmen könnten. Als Beispiel nennt er einen Studienbereich, der nach eigener Planung 60 Pflegekräfte ausbilden wolle, aufgrund zentraler Vorgaben aber 150 Studierende aufnehmen müsse. Die tatsächlichen Ausbildungs- und Personalkapazitäten würden aus seiner Sicht nicht genügend berücksichtigt.
Siasos verlangt zudem größere Spielräume bei der Hochschulfinanzierung, der Nutzung von Forschungsgeldern und den Verfahren zur Berufung von Professoren. Insbesondere private Spenden für Forschungsprojekte müssten bislang nach Regeln des öffentlichen Haushaltsrechts verwaltet werden. Dies erschwere schnelle Entscheidungen, während nichtstaatliche Hochschulen nach seiner Darstellung flexibler agieren könnten. Die Beratungen sollen auch klären, wie sich mehr Autonomie mit öffentlicher Kontrolle und Rechenschaftspflicht verbinden ließe.
Drei Vorbereitungstreffen für die Rektorenkonferenz 2027
Die Universität Athen hat seit dem 1. September 2026 den Vorsitz der 113. Konferenz der Rektoren griechischer Universitäten inne. Die Hauptkonferenz ist für Februar 2027 in Athen geplant. Im Vorfeld sah die neue Präsidentschaft drei vorbereitende Sitzungen für Oktober, November und Dezember 2026 vor, auch mit der Möglichkeit einer hybriden Teilnahme. Für das erste Treffen war der 12. Oktober angesetzt. Ob und mit welchen Ergebnissen dieses Treffen tatsächlich stattfand, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Bei dieser ersten Sitzung sollten das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen, verfassungsrechtliche Fragen und der europäische Hochschulrahmen behandelt werden. Als Referenten waren unter anderem der Rechtswissenschaftler Spyridon Vlachopoulos und Vizerektor Efstathios Efstathopoulos vorgesehen. Ein Thema war der Bologna-Prozess, der die Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen und die Mobilität innerhalb Europas fördern soll. Für den zweiten Sitzungsteil waren der Bericht von Sfakianakis und die Zulassungsinitiative von Papaioannou vorgesehen.
Die zweite vorbereitende Sitzung im November soll sich mit Hochschulrecht, Bürokratie und der Personalausstattung befassen: vom Lehr- und Forschungspersonal über Labor- und technische Mitarbeiter bis zur Verwaltung. Vorgesehen ist auch eine Diskussion darüber, die Rektorenkonferenz als offizielles Beratungsgremium des Bildungsministeriums zu institutionalisieren. Als Referenten sind unter anderem Vizerektor Christos Karagiannis sowie Efstathopoulos und Vlachopoulos vorgesehen.
Im Dezember sollen der demografische Wandel und die Finanzierung der Universitäten im Mittelpunkt stehen. Für diese Themen sind Papaioannou und Finanzvizerektor Aristidis Samitas als Referenten vorgesehen. Die Ergebnisse der Vorbereitungstreffen sollen in die Hauptkonferenz im Februar 2027 einfließen. Dann wird die Universität Athen auch auf 190 Jahre seit ihrer Gründung zurückblicken können.
Siasos begründet die neue Struktur damit, dass bisher bei den regulären Rektorentreffen zu wenig Zeit für vertiefte Debatten bleibe. Geplant sind rund siebenstündige Vorbereitungssitzungen, in denen zentrale Fragen jeweils zwei bis drei Stunden lang beraten werden. Nach kurzen Einführungen von etwa 20 Minuten sollen die Rektoren konkrete Positionen erarbeiten, statt am Ende der Hauptkonferenz lediglich eine allgemeine Erklärung abzugeben.
Mit Informationen von: Nationale und Kapodistrias-Universität Athen (EKPA), Konferenz der Rektoren griechischer Universitäten.