Griechenland – Eine verpflichtende Versicherung für Mehrfamilienhäuser könnte in Griechenland auf die politische und rechtliche Agenda rücken. Nach dem Einsturz eines Wohngebäudes in Petralona soll sich eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe des Justizministeriums mit dem Versicherungsschutz von Gebäuden befassen. Ob daraus eine gesetzliche Pflicht entsteht und welche Teile eines Hauses sie erfassen würde, ist bislang offen.
Das Thema betrifft einen großen Teil der Bevölkerung: Rund 50 Prozent der Menschen in Griechenland wohnen in Mehrfamilienhäusern, in der Region Attika sind es etwa 70 Prozent. Schäden in einem einzelnen Apartment können deshalb weit über die betroffene Wohnung hinausreichen – etwa wenn sich ein Brand ausbreitet oder ein Wasserrohrbruch auch andere Wohnungen und gemeinschaftliche Anlagen beschädigt.
Bisher keine allgemeine Versicherungspflicht
Derzeit besteht in Griechenland keine allgemeine Pflicht, ein gesamtes Mehrfamilienhaus zu versichern. Einzelne Eigentümer können ihre Wohnung versichern; eine Verpflichtung besteht nach den Angaben im Bericht vor allem im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung. Solche Policen werden häufig nach Rückzahlung des Darlehens beendet.
Entsteht durch einen Brand oder einen anderen Schaden Streit darüber, wer für beschädigte Nachbarwohnungen oder Gemeinschaftsflächen aufkommen muss, werden diese Fragen bislang häufig vor Gericht geklärt. Das kann die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Gebäudes verzögern. Besonders schwierig ist die Lage, wenn der Eigentümer der Wohnung, von der ein Schaden ausging, finanziell nicht in der Lage ist, die betroffenen Nachbarn und die Hausgemeinschaft zu entschädigen.
Nach Angaben von Stratos Paradias, Rechtsanwalt und Vorsitzender des griechischen Eigentümerverbands POMIDA, sehen die Hausordnungen vieler Gebäude bereits vor, dass die Verwaltung zumindest die Gemeinschaftsflächen versichert. Diese Vorgabe werde jedoch nur selten umgesetzt. Er verweist auf die gravierenden Folgen, die Brände, Explosionen und Erdbebenschäden für unzureichend versicherte Häuser haben können.
Gebäudeeinsturz in Petralona bringt das Thema erneut auf
Neuen Anstoß erhielt die Debatte durch den Einsturz eines Mehrfamilienhauses im Athener Stadtteil Petralona im Juni. Zu diesem Zeitpunkt fanden auf dem angrenzenden Grundstück Bauarbeiten statt. Der Vorfall rückte die Frage einer verbindlichen Gebäudeversicherung wieder in den Mittelpunkt.
Mit dem Thema soll sich nun eine 14-köpfige wissenschaftliche Arbeitsgruppe im griechischen Justizministerium beschäftigen. Das Gremium wurde eingesetzt, um die gesetzlichen Regeln für Miteigentum sowie horizontales und vertikales Immobilieneigentum grundlegend zu überarbeiten und zu kodifizieren. Die Beratungen über den Versicherungsschutz sollen in Kürze beginnen. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor.
Gemeinschaftsflächen, Haftpflicht und mögliche Pflicht für Wohnungen
Eine zentrale Frage ist, ob eine mögliche Pflichtversicherung nur die gemeinschaftlichen Einrichtungen eines Hauses oder auch sämtliche einzelnen Wohnungen abdecken sollte. Davon hängt ab, welcher Schutz für Eigentümer und Hausgemeinschaft geschaffen würde.
Zur Diskussion steht außerdem eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Sie könnte einerseits Schäden betreffen, für die die Hausverwaltung verantwortlich ist – beispielsweise nach herabfallenden Fassadenteilen oder einem Unfall im Aufzug. Andererseits geht es um Schäden, die von einer Wohnung ausgehen und andere Eigentümer treffen, etwa durch einen Brand mit Folgen für mehrere Apartments oder das gesamte Gebäude.
Offen ist auch der Umfang der versicherten Gefahren. Zur Debatte steht, ob sich die Deckung auf Feuer, Überschwemmung und Erdbeben beschränken soll – jene drei Risiken, die im Zusammenhang mit einer Ermäßigung der griechischen Immobiliensteuer ENFIA genannt werden. Denkbar wäre auch die Einbeziehung weiterer Gefahren wie Bodensenkungen oder Gebäudeeinstürze, die nicht zu den üblichen Versicherungsleistungen zählen.
Eigentümerverband fordert stärkere Steueranreize
In Griechenland ist nach Darstellung der Beteiligten bislang nur ein kleiner Teil des privaten Immobilienbestands versichert, vielfach wegen bestehender Bankkredite. POMIDA hat der Regierung deshalb erhebliche steuerliche Anreize vorgeschlagen, um mehr Eigentümer zum Versicherungsschutz zu bewegen – insbesondere in Mehrfamilienhäusern.
Paradias hält den genannten ENFIA-Steuernachlass von 20 Prozent für versicherte Wohnimmobilien für unzureichend, um die Verbreitung solcher Policen deutlich zu steigern. Der griechische Versicherungsverband wiederum vertritt in einem Schreiben an die Regierung die Auffassung, eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf sämtliche Mehrfamilienhäuser würde zu niedrigeren Prämien führen. Dabei handelt es sich um die Erwartung des Verbands, nicht um eine bereits beschlossene Preisänderung.
Mit Informationen von: Griechischer Eigentümerverband POMIDA, Verband der griechischen Versicherungsgesellschaften.