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Symbolbild: Jugendliche mit Smartphone und erwachsene Bezugsperson in einem griechischen Wohnraum
Aktuelles

Griechenland verlangt Alterskontrollen für Social Media – auch bei bestehenden Konten

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
04.11.2026 13:40
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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KI-generiertes Symbolbild | GRland
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Griechenland – Vor dem Start der neuen Social-Media-Altersgrenze am 1. Januar 2027 erhöht die griechische Regierung den Druck auf die Plattformbetreiber. Sie verlangt technische Verfahren, die nicht nur neue Anmeldungen kontrollieren, sondern auch bereits bestehende Konten erfassen. Anfang Dezember sollen die Unternehmen ihre Lösungen vorführen und deren Wirksamkeit belegen.

Eine einfache Eingabe des Geburtsdatums reicht dafür nicht aus. Die Anbieter können die Technik zwar selbst wählen, müssen aber zugleich den Datenschutz gewährleisten, Umgehungsversuche berücksichtigen und Verfahren für irrtümlich gesperrte Nutzer bereitstellen. Grundlage ist das bereits verabschiedete Gesetz 5350/2026.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Jahr 2027 betrifft die Zugangsbeschränkung Kinder mit Geburtsjahr 2013 oder später.
  • Auch bestehende Profile mit möglicherweise falschen Altersangaben müssen überprüft werden.
  • Kids Wallet und Gov.gr Wallet sind mögliche Altersnachweise, aber keine vorgeschriebenen Lösungen.
  • Bis Anfang Dezember werden konkrete Umsetzungspläne und Demonstrationen erwartet.

Welche Kinder die Zugangsbeschränkung betrifft

Für die Berechnung der Altersgrenze gilt eine Besonderheit: Maßgeblich ist das Geburtsjahr, nicht der individuelle Geburtstag. Nach der von Staatsminister Akis Skertsos erläuterten Regel werden alle Personen eines Jahrgangs so behandelt, als seien sie am 1. Januar dieses Jahres geboren worden. Für das Jahr 2027 fallen damit alle Kinder, die 2013 oder später geboren wurden, unter die Beschränkung.

Die Plattformen müssen diese Berechnungsweise in ihre Systeme übernehmen. Skertsos verwies darauf, dass das Gesetz bereits beschlossen sei. Nun müsse jeder Anbieter darlegen, wie er seine Pflichten erfüllen werde. Als Ziele nannte er den Schutz der Gesundheit, der Privatsphäre und der Entwicklung von Kindern.

Warum bestehende Konten eine besondere Herausforderung sind

Die Regierung will ausdrücklich verhindern, dass sich die Vorgaben allein auf neue Registrierungen beschränken. Social-Media-Dienste müssen auch bei ihren bisherigen Nutzern erkennen können, wer die Altersvoraussetzungen nicht erfüllt. Das gilt insbesondere für Profile, bei denen früher ein unzutreffendes Geburtsdatum angegeben wurde.

Von den Unternehmen werden deshalb belastbare Prüfverfahren und Testergebnisse verlangt. Sie sollen zeigen, wie ihre Systeme mit naheliegenden Versuchen umgehen, die Alterskontrolle zu umgehen. Gleichzeitig müssen sie nachvollziehbar machen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und wie lange diese aufbewahrt werden.

Zum vorgesehenen Verfahren gehört auch eine Möglichkeit zur Korrektur von Fehlentscheidungen. Wer die Altersvoraussetzungen tatsächlich erfüllt, darf nicht ohne zumutbaren Weg zur Überprüfung ausgeschlossen bleiben. Die Regierung verlangt hierfür zugängliche Alternativen.

Kids Wallet und Gov.gr Wallet: Altersnachweis ohne vollständige Identität

Digitalminister Dimitris Papastergiou stellte den Plattformvertretern die Altersprüfung über Kids Wallet und Gov.gr Wallet vor. Dabei soll der jeweilige Dienst lediglich erfahren, ob ein Nutzer die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht hat. Name und genaues Geburtsdatum müssen dafür nicht an die Plattform übertragen werden.

Die beiden staatlichen digitalen Geldbörsen sind nach Darstellung des Ministers auf Wirksamkeit, Zuverlässigkeit, Verhältnismäßigkeit und Schutz der Privatsphäre ausgelegt. Ihre Verwendung ist jedoch nicht verpflichtend. TikTok und andere Betreiber können eigene Technologien einsetzen, sofern sie die gleichen Anforderungen erfüllen und deren Funktionieren nachweisen.

Papastergiou verwies zudem auf die Beteiligung Griechenlands an einer europäischen technischen Lösung zur Altersverifikation. Perspektivisch geht es auch um die Zusammenarbeit mit der europäischen digitalen Identitätsbörse, dem EUDI Wallet. Die griechischen Verfahren könnten aus Regierungssicht Erkenntnisse für eine breitere europäische Anwendung liefern.

Was die Plattformen bis Anfang Dezember vorlegen müssen

Den Auftakt der Gespräche bildete ein Treffen von Skertsos und Papastergiou mit Vertretern von TikTok. Weitere Gespräche mit Meta, Snapchat, Google und Microsoft sollen folgen. Bei einem erneuten Termin Anfang Dezember 2026 erwartet die Regierung von jeder Plattform einen konkreten Implementierungsplan sowie eine Vorführung der vorgesehenen Alterskontrolle.

Zu den verlangten Nachweisen gehören die Umsetzung der Jahrgangsregel, die Behandlung neuer und bestehender Zugänge, Datenschutzvorkehrungen, Speicherdauern und Beschwerdewege. Zusätzlich sollen die Betreiber Ergebnisse technischer Tests, noch offene Probleme und verbindliche Umsetzungsschritte vorstellen. Auch denkbare Umgehungen des Systems müssen berücksichtigt werden.

Die Unternehmen sollen dafür nicht nur technische und rechtliche Fachleute entsenden, sondern auch Führungskräfte mit Entscheidungsvollmacht. Jeder Anbieter muss ein namentlich benanntes leitendes Mitglied bestimmen, das die Einsatzbereitschaft bis zum 1. Januar 2027 verantwortet. Hindernisse, für deren Behebung griechische Behörden zuständig wären, sind frühzeitig mit konkreten Lösungsvorschlägen zu melden.

Wie das Vorhaben in die europäischen Regeln eingebettet ist

Nach Angaben von Skertsos hat Griechenland das europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen und seine Regelung auf den Digital Services Act (DSA) abgestimmt. Für Aufsicht und Durchsetzung sollen die bestehenden Zuständigkeiten und Verfahren dieses EU-Rechtsrahmens maßgeblich bleiben.

Der Anwendungsbereich richtet sich nach der europäischen Definition von Online-Diensten sozialer Netzwerke. Dass ein Unternehmen nicht zu den im Digital Markets Act (DMA) bezeichneten Gatekeepern gehört, schließt seinen Dienst laut Skertsos nicht automatisch von der Altersgrenze aus. Die beiden EU-Regelwerke erfüllen insofern unterschiedliche Funktionen.

Eine mögliche künftige gemeinsame EU-Regelung ändert nach Auffassung der griechischen Regierung nichts an der Vorbereitung auf den nationalen Starttermin. Skertsos kündigte an, bei unzureichender Einhaltung die jeweils anwendbaren nationalen und europäischen Verfahren zu nutzen, unter Beachtung der im DSA festgelegten Zuständigkeiten.

Technische Arbeitsgruppen und Information der Nutzer

Vereinbart wurde außerdem eine direkte Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Digitale Governance und Künstliche Intelligenz, der griechischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (EETT) sowie den Plattformen. In technischen Arbeitsgruppen sollen die Verfahren zur Altersverifikation und die dafür nötigen Schnittstellen untersucht werden.

Für TikTok nahmen James Brunger, verantwortlich für Regulierungsstrategie und Zusammenarbeit, die EU-Regulierungsjuristin Camilla Giannecchini und Francesco Cacciapuoti aus dem Bereich Public Policy und Regierungsbeziehungen für Griechenland, Italien, Malta und Zypern am Gespräch teil. Auf griechischer Seite waren außerdem der Sondersekretär für Künstliche Intelligenz und Datenpolitik Vasilis Karkatzounis, die Rechtsberaterin Elita Sfakiotaki und Ioanna Choudalaki von der EETT vertreten.

Papastergiou forderte die Plattformen schließlich auf, ihre Nutzer in Griechenland rechtzeitig über die Änderungen zum 1. Januar 2027 und die vorgesehenen Verfahren zur Altersprüfung zu informieren.

Mit Informationen von: Griechische Regierung, Ministerium für Digitale Governance und Künstliche Intelligenz.

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