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Ein griechischer Gerichtssaal mit Richtertisch, Aktenstapeln und der Flagge Griechenlands im Hintergrund
Aktuelles

4,5 Jahre Wartezeit: Was die Justizkrise für Investoren in Griechenland bedeutet

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
04.07.2026 10:44
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Symbolbild | GRland
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Athen – Wer in Griechenland sein Recht vor Gericht einfordert, benötigt weiterhin viel Geduld. Eine aktuelle Auswertung europäischer Daten zeigt, dass das griechische Justizsystem bei der Verfahrensdauer einen der letzten Plätze in der Europäischen Union belegt. Im Jahr 2024 dauerte die Lösung von zivil-, handels- und verwaltungsrechtlichen Verfahren in erster Instanz durchschnittlich 638 Tage. Für ausländische Investoren, Unternehmen und Konsumenten aus dem DACH-Raum stellt diese institutionelle Schwerfälligkeit einen zentralen Unsicherheitsfaktor im griechischen Rechtsverkehr dar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zivil- und Verwaltungsverfahren dauern in erster Instanz 638 Tage, verglichen mit dem EU-Median von 100 Tagen.
  • Verbraucherschutzklagen benötigen bis zum rechtskräftigen Abschluss durchschnittlich 1.643 Tage.
  • Erste Reformen der Justizkarte zeigen Wirkung: Die geschätzte Urteilsdauer an den erstinstanzlichen Gerichten sank in den letzten neun Monaten um 48 Prozent.

Zivil- und Handelsrecht als größte Schwachstelle

Die detaillierte Lage der griechischen Justiz wird in der neuen Richtlinienstudie des liberalen Forschungsinstituts KEFiM beleuchtet, die sich auf das offizielle „EU Justice Scoreboard“ stützt. Laut der Analyse stellt die Geschwindigkeit der Rechtsprechung die größte Schwäche des staatlichen Apparats dar. Besonders kritisch ist die Situation im Zivil- und Handelsrecht, wo die durchschnittliche Verfahrensdauer 737 Tage erreicht. Bei Klagen zum Schutz der Verbraucher steigen die Wartezeiten sogar auf durchschnittlich 1.643 Tage, was etwa viereinhalb Jahren entspricht.

Zusätzlich sank die Erledigungsquote bei anhängigen Zivil- und Handelssachen innerhalb eines Jahres um 11,8 Prozent. Das System schaffte es demnach nicht, die neu eingehenden Fälle zeitnah abzuarbeiten, wodurch der ohnehin hohe Aktenberg weiter wuchs. Eine positive Ausnahme bildet hingegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier lag die Erledigungsquote im Untersuchungszeitraum bei über 100 Prozent, was auf einen kontinuierlichen und messbaren Abbau von Altlasten hindeutet.

Licht und Schatten bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Im Bereich der Strafverfolgung von Finanzdelikten zeichnet das Datenmaterial ein ambivalentes Bild. Die deutlichste Verbesserung verzeichneten die Behörden im Jahr 2024 bei Verfahren wegen Geldwäsche. Hier reduzierte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer drastisch um 89 Prozent. Im Gegensatz dazu verschlechterte sich die Lage bei Korruptions- und Bestechungsverfahren. Deren durchschnittliche Dauer stieg um rund 62 Prozent von 356 Tagen im Vorjahr auf nun 576 Tage. Auch die Bearbeitungszeiten bei der nationalen Wettbewerbsbehörde verlängerten sich spürbar um 53 Prozent, von 861 auf 1.319 Tage.

Ein bemerkenswerter Aspekt der europäischen Vergleichsstudie betrifft die personelle Zusammensetzung der obersten Gerichte. Griechenland verzeichnet einen außergewöhnlich hohen Frauenanteil in juristischen Führungspositionen. An den Obersten Gerichtshöfen des Landes beläuft sich der Anteil weiblicher Richter auf 69 Prozent, während der Median in der Europäischen Union bei lediglich 39 Prozent liegt.

Erste Erfolge durch neue Reformen und Digitalisierung

Um die massiven Rückstände abzubauen, setzt die griechische Regierung zunehmend auf strukturelle Reformen. Die Vorschläge des sogenannten Pissarides-Berichts zur Modernisierung der Justiz befinden sich in der Umsetzung: 36 Prozent der Maßnahmen sind bereits teilweise implementiert, 56 Prozent befinden sich in der Entwicklungsphase, während 8 Prozent noch unangetastet blieben. Erste Messungen neun Monate nach Einführung der „Neuen Justizkarte“ deuten auf eine Beschleunigung hin. Die geschätzte Zeit bis zur Urteilsfindung an allen erstinstanzlichen Gerichten sank von 705 auf 364 Tage. Regional fielen die Verbesserungen noch deutlicher aus: In Athen betrug der Rückgang 64 Prozent, in Thessaloniki 40 Prozent und in Piräus 23 Prozent.

Die Studienautoren weisen jedoch darauf hin, dass diese ersten internen Daten auf einer abweichenden Methodik basieren und nicht direkt mit dem EU-Index von 638 Tagen vergleichbar sind. Die tatsächliche Nachhaltigkeit der Beschleunigung, auch im Zuge der laufenden Digitalisierung durch elektronische Gerichtsakten, wird sich erst in zukünftigen europäischen Berichten manifestieren.

Der Präsident von KEFiM, Nikos Rompapas, erklärte zu den Ergebnissen, dass die massiven Verzögerungen bei der Rechtsprechung eine der schwerwiegendsten institutionellen und entwicklungspolitischen Schwächen des Landes blieben. Wenn ein Rechtsstreit in erster Instanz fast zwei Jahre und ein Verbraucherschutzverfahren viereinhalb Jahre daure, seien die Kosten für Bürger und Unternehmen enorm, was letztlich das Vertrauen in die Institutionen massiv beschädige. Die ersten Resultate der Reformen seien zwar ermutigend, erforderten jedoch eine konsequente Umsetzung und den beschleunigten Ausbau der Digitalisierung.

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