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Ein Berg von braunen Versandkartons und kleinen Paketen in einem europäischen Zollzentrum.
Wirtschaft

Aus für spottbillige Einkäufe von Shein und Temu: Wer zahlt, wann abgerechnet wird

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
30.06.2026 14:20
Antonia Feldberg
WeltRecht & Bürokratie
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Symbolbild | GRland
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Brüssel – Die Europäische Union beendet am 1. Juli die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro. An ihre Stelle tritt eine europaweit einheitliche Gebühr von drei Euro, die den massenhaften Import von extrem günstigen Produkten aus Plattformen außerhalb Europas, wie China oder den USA, spürbar verteuern wird. Für Verbraucher ist dabei nicht das Bestelldatum entscheidend, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Zollabfertigung auf europäischem Boden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Kleinsendungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten entfällt ab dem 1. Juli die Zollbefreiung.
  • Die neue Abgabe in Höhe von drei Euro wird pro einzelnem Artikel berechnet, nicht pro Gesamtpaket.
  • Entscheidend für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Zollabfertigung in der EU, nicht das Datum der Bestellung.

Die Tücke mit dem Abfertigungsdatum

Die neuen Richtlinien der Europäischen Kommission bergen eine Kostenfalle für Online-Shopper, die noch kurz vor dem Stichtag bestellt haben. Die Gebühr von drei Euro wird fällig, sobald ein Paket nach dem 1. Juli den europäischen Zoll passiert. Wenn eine Sendung also noch unterwegs ist und erst im neuen Monat abgefertigt wird, fällt sie automatisch unter das neue, kostenpflichtige Regime. Viele internationale Handelsplattformen haben diese Gebühr bereits präventiv in ihre Checkout-Prozesse integriert.

Wer zahlt die Gebühr in der Praxis?

Die Europäische Union betont, dass die Drei-Euro-Pauschale nicht als direkte Steuer für den Endverbraucher konzipiert ist. Vielmehr handelt es sich um einen Zoll, für den rechtlich primär die Plattformen, Verkäufer oder die verantwortlichen Logistikdienstleister aufkommen müssen. Dennoch ist davon auszugehen, dass diese Akteure die Mehrkosten direkt an die Kunden weitergeben – sei es durch höhere Endpreise beim Bezahlen im Netz oder durch Gebühren, die bei der Zustellung an der Haustür vom Paketdienstleister erhoben werden.

Berechnung pro Artikel, nicht pro Paket

Ein zentrales Detail der neuen Regelung verändert das Kaufverhalten bei Billig-Plattformen grundlegend. Die Zollgebühr wird nicht pauschal für ein Paket erhoben, sondern für jeden einzelnen darin enthaltenen Gegenstand. Bestellt ein Kunde beispielsweise ein T-Shirt, einen Regenschirm und ein Paar Schuhe, gelten diese als drei separate Artikel. Die Bestellung verteuert sich in diesem Fall entsprechend um neun Euro. Das Auffüllen des digitalen Warenkorbs mit zahlreichen günstigen Kleinigkeiten wird dadurch überproportional teurer.

Unterschiede bei Amazon und ASOS

Für Plattformen wie Amazon lassen sich die neuen Abgaben bei Lieferungen aus den USA oder anderen Drittländern meist direkt im Checkout-Prozess vorab berechnen. So sieht der Käufer die tatsächlichen Kosten, bevor er den Kauf abschließt. Bei europäischen Händlern wie ASOS kommt es stark auf den Versandort an: Wird die Ware aus einem Lager innerhalb der EU verschickt, greift die neue Regelung nicht. Der Hinweis “Ships from EU” wird für Verbraucher somit zu einem wichtigen Kriterium, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Millionen Pakete und Sicherheitsrisiken

Die Einführung der Gebühr ist eine Reaktion auf die massive Überlastung der europäischen Zollbehörden. Im Jahr 2025 gelangten 5,9 Milliarden Artikel von geringem Wert zollfrei in die EU. Täglich mussten rund 16 Millionen Pakete abgefertigt werden. Diese machten zwar 97 Prozent des Importvolumens aus, repräsentierten aber nur zwei Prozent des Warenwerts. Zudem verweist die EU auf eklatante Sicherheitsmängel: Über 60 Prozent der kontrollierten Importwaren aus Bereichen wie Kosmetik, Elektronik oder Spielzeug entsprachen nicht den geltenden europäischen Sicherheitsstandards.

Ab Juli 2026 wird das System weiter verschärft. Dann startet zunächst auf freiwilliger Basis die Einführung von sogenannten Product Identifiers (PIDs). Ab November 2026 wird diese digitale Kennzeichnung verpflichtend, um unsichere oder nicht konforme Importwaren schneller identifizieren und aussortieren zu können.

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