Griechenland – Im Kampf gegen systematische Steuerhinterziehung rüstet die griechische Finanzbehörde (AADE) weiter auf. Nach der erfolgreichen Einführung eines digitalen Kundenregisters in der Kfz-Branche wird das Kontrollsystem nun auf den lukrativen Sektor der Hochzeits- und Eventplanung ausgeweitet. Ziel der voraussichtlich für den Herbst geplanten Maßnahme ist es, Schwarzgeld bei großen gesellschaftlichen Anlässen durch lückenlose digitale Erfassung auszutrocknen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das digitale Kundenregister wird ab Herbst auf Dienstleister der Hochzeits- und Eventbranche ausgeweitet.
- Ein Echtzeit-Abgleich von Gästezahlen und ausgestellten Rechnungen soll Steuerflucht bei Feierlichkeiten verhindern.
- Erfolgreiche Vorläuferprojekte in der Autobranche brachten bei einer Fehlerquote von 60,5 Prozent bereits über 500.000 Euro an Strafgeldern ein.
Echtzeit-Abgleich bei Caterern und Eventlocations
Das Wirtschaftsministerium stuft die Veranstaltungsbranche traditionell als Sektor mit hohen Zuwiderhandlungsquoten ein. Im Fokus der neuen AADE-Richtlinien stehen daher sämtliche Dienstleister, die an der Ausrichtung von Hochzeiten, Taufen, Partys, Volksfesten und anderen Großveranstaltungen beteiligt sind. Die Kontrollen der Steuerprüfer konzentrieren sich primär auf die Veranstaltungsorte wie Landgüter, Festsäle und Hotels. Darüber hinaus betrifft die Meldepflicht künftig auch Catering-Firmen, Floristen, Fotografen, Musiker, DJs, Dekorationsbetriebe, Friseure, Visagisten, Konditoreien sowie den Ausrüstungsverleih.
Die betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, Kerninformationen wie die Art der Veranstaltung und die genaue Gästezahl vorab in das digitale System einzuspeisen. Diese Datenpunkte fließen direkt an die Steuerbehörde und werden dort in Echtzeit mit den ausgestellten Rechnungen und Quittungen abgeglichen. In Kombination mit den bereits obligatorischen elektronischen Geschäftsbüchern (myDATA) und digitalen Lieferscheinen entsteht ein vollständiger digitaler Transaktionsplan. Befindet sich ein Kunde oder Gast in den Räumlichkeiten eines Unternehmens, ohne vorher im digitalen Register erfasst worden zu sein, drohen dem Betreiber empfindliche Bußgelder.
Hohe Trefferquote bei bisherigen Kontrollen
Dass das digitale Kundenregister ein wirkungsvolles Instrument zur Aufdeckung von Steuerdelikten ist, belegen die jüngsten Auswertungen der Finanzbehörde. In einer ersten Phase wurde das System für Kfz-Werkstätten, Lackierereien, Autowaschanlagen, Parkhäuser und Autovermietungen verpflichtend eingeführt. Die Bilanz des laufenden Jahres zeigt eine erhebliche Auffälligkeitsquote: Bei 1.145 durchgeführten Überprüfungen stellten die Prüfer in 693 Fällen Verstöße fest, was einer durchschnittlichen Zuwiderhandlungsquote von 60,5 Prozent entspricht.
Insgesamt dokumentierte die Behörde 6.292 Einzelverstöße, die zu Geldstrafen in Höhe von rund einer halben Million Euro führten. Der Großteil der Verfehlungen entfiel mit 3.474 Fällen auf transportunterstützende Dienstleistungen, gefolgt von 2.552 Verstößen bei der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und Motorrädern. Weitere Auffälligkeiten gab es im Kfz-Einzelhandel (91 Fälle), bei Autovermietungen (81 Fälle), im Landpersonenverkehr (61 Fälle) sowie im Kfz-Großhandel (33 Fälle). Bei zwölf Betrieben griffen die Behörden besonders hart durch und ordneten eine 48-stündige Zwangsschließung an.