Europäische Union – Die EU-Personalauswahlstelle EPSO führt zwei Auswahlverfahren für insgesamt 1.158 Stellen durch. Davon entfallen 964 auf Assistenzfunktionen in Verwaltung und Informationsmanagement sowie 194 auf sprachkundige Juristen am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg. Bei den Assistenzstellen kann das monatliche Grundgehalt bis zu 5.437,91 Euro betragen.
Die Verfahren dienen der Erstellung von Reservelisten erfolgreicher Bewerber. EU-Organe können aus diesen Listen später Personal einstellen; die Aufnahme in eine Liste bedeutet daher noch keine unmittelbare Anstellung. Bewerbungen werden online eingereicht. Für die beiden Ausschreibungen gelten unterschiedliche Fristen und Anforderungen.
964 Assistenzstellen in drei Fachrichtungen
Die größere Ausschreibung betrifft die Besoldungsgruppe AST 3. Die künftigen Aufgaben liegen vor allem im technischen, ausführenden und administrativen Bereich und unterstützen die Arbeit von EU-Dienststellen und -Institutionen.
| Fachrichtung | Stellen |
|---|---|
| Datenverarbeitung, Datenanalyse und Statistik | 423 |
| Bibliotheks- und Informationswissenschaft | 243 |
| Aktenverwaltung und Archivierung | 298 |
Interessenten dürfen sich innerhalb dieser Ausschreibung nur für eine der drei Fachrichtungen entscheiden. Das Auswahlverfahren umfasst Tests zum logischen Denken, fachbezogene Multiple-Choice-Fragen und eine schriftliche Freitextaufgabe zu Themen der Europäischen Union.
194 Stellen für sprachkundige Juristen in Luxemburg
Die zweite Ausschreibung richtet sich an hoch spezialisierte Juristen mit Sprachkenntnissen für den Gerichtshof der Europäischen Union. Die 194 Stellen sind der Besoldungsgruppe AD 7 zugeordnet.
Zu den Aufgaben gehören die Übersetzung und Überarbeitung juristischer Texte sowie rechtliche Analysen in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen und anderen Dienststellen des Gerichtshofs. Bearbeitet werden können unter anderem Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts der EU, Schlussanträge von Generalanwälten und schriftliche Schriftsätze der Prozessparteien.
Dieser Bereich ist in acht einzelne Auswahlverfahren unterteilt. Eine Person darf sich nur für eines davon bewerben.
Worauf Bewerber achten müssen
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Verfahren und Fachrichtung. Vor der elektronischen Bewerbung sollten Interessenten deshalb insbesondere die verlangten Qualifikationen, die sprachlichen Voraussetzungen und die jeweils geltende Bewerbungsfrist prüfen. Die Gehaltsangabe von bis zu 5.437,91 Euro bezieht sich auf die Assistenzstellen und ist nicht als einheitliche Vergütung für sämtliche 1.158 Stellen zu verstehen.
Mit Informationen von: Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO).