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Eine alte Wohnung in Griechenland wird renoviert, im Hintergrund Handwerker bei der Arbeit
Ratgeber

Griechenland: Neues “Anakainizo”-Programm schließt Airbnb-Vermietung für fünf Jahre aus

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
19.04.2026 20:40
Antonia Feldberg
Griechenland
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Beispielbild (KI) | GRland
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Griechenland – Das griechische Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen plant für Anfang Juni den Start des überarbeiteten Förderprogramms „Anakainizo“ (Renovieren), das Immobilieneigentümern umfassende finanzielle Unterstützung für die Sanierung und energetische Aufwertung von Wohnraum bietet. Ziel der Maßnahme ist es, die hohen Wohnkosten zu bekämpfen und tausende leerstehende oder sanierungsbedürftige Immobilien mit einem Gesamtbudget von 500 Millionen Euro wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die staatliche Grundförderung liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 36.000 Euro pro Immobilie.
  • Eine kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb ist nach der Sanierung für fünf Jahre strikt verboten.
  • Das Programm ist verpflichtend in allgemeine Renovierungsarbeiten und eine energetische Aufwertung unterteilt.

Zweiteilige Struktur: Renovierung und Energieeffizienz

Anders als bei bisherigen Initiativen ist das neue Konzept kein frei wählbares Maßnahmenpaket, sondern besteht zwingend aus zwei Komponenten, die beide umgesetzt werden müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der grundlegenden Renovierung, die zwischen 60 Prozent und 80 Prozent des Gesamtbudgets ausmacht. Dieser Bereich deckt essentielle Arbeiten ab, darunter die Erneuerung von Sanitär- und Elektroinstallationen, die Verstärkung von Mauerwerk, die Reparatur von Schäden, den Austausch von Böden sowie die vollständige Sanierung von Badezimmern und Küchen inklusive Malerarbeiten.

Der zweite, obligatorische Teil des Programms umfasst die energetische Aufwertung und beansprucht die restlichen 20 Prozent bis 40 Prozent der Mittel. Hierunter fallen der Einbau von Wärmeschutzfenstern, die Installation von Solarwarmwasserbereitern oder anderen Systemen für erneuerbare Energien, die Modernisierung von Heiz- und Kühlsystemen wie Wärmepumpen oder Biomassekesseln sowie gezielte Dämmmaßnahmen. Voraussetzung ist die Umsetzung von mindestens drei dieser Maßnahmen, wobei zwei davon aus der Kategorie der geringen technischen Komplexität stammen müssen. Zudem muss die Immobilie nach Abschluss der Arbeiten durch einen offiziellen Energieausweis belegen, dass sie sich um mindestens eine Energieklasse aus den unteren Kategorien verbessert hat.

Finanzielle Förderung und erweiterte Einkommensgrenzen

Die staatliche Unterstützung ist nach Quadratmetern gestaffelt und auf maximal 300 Euro pro Quadratmeter begrenzt, was zu einer maximalen Gesamtförderung von 36.000 Euro führen kann. Der Basisfördersatz von 80 Prozent kann durch kumulative Boni auf bis zu 90 Prozent steigen. Für Immobilien in Berg- oder Inselregionen wird ein Zuschlag von 5 Prozent gewährt. Ein weiterer Bonus von 5 Prozent richtet sich an besondere Haushaltsgruppen, wie Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Menschen mit Behinderungen.

Um den Kreis der Begünstigten zu vergrößern, wurden die Einkommenskriterien deutlich angehoben. Für Alleinstehende liegt die Obergrenze des Jahreseinkommens nun bei 25.000 Euro, während für verheiratete Paare ohne Kinder ein Limit von 35.000 Euro gilt. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um weitere 5.000 Euro. Das Programm sieht keine Altersbeschränkung für Antragsteller vor und limitiert auch nicht die Anzahl der Anträge pro Eigentümer, was darauf abzielt, von den angepeilten 15.000 bis 20.000 Wohnungen vor allem solche aus den 1980er und 1990er Jahren zu modernisieren.

Strikte Vorgaben zur Nutzung und Bekämpfung der Wohnungsnot

Die Förderung ist an strenge Nutzungsbedingungen geknüpft. Eigentümer von bisher leerstehenden Immobilien müssen diese nach der Sanierung entweder selbst beziehen oder für mindestens fünf Jahre langfristig vermieten. Für bereits selbstgenutzten Wohnraum gilt ebenfalls die Pflicht, diesen für den gleichen Zeitraum als Hauptwohnsitz beizubehalten. Um den lokalen Wohnungsmarkt zu schützen, ist eine touristische Kurzzeitvermietung, beispielsweise über Airbnb, für fünf Jahre nach Abschluss der Arbeiten explizit untersagt.

Diese staatliche Intervention erfolgt vor dem Hintergrund massiv gestiegener Baukosten, die durch Preiserhöhungen bei Stahl, Eisen, Aluminium und Holz sowie durch hohe Energiekosten bei Produktion und Transport getrieben werden. Laut Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat verzeichnet Griechenland europaweit den höchsten Anteil an Haushalten, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen. Das „Anakainizo“-Programm soll durch die gezielte Mobilisierung des Altbestandes den Druck auf Miet- und Kaufpreise auf dem Immobilienmarkt verringern.

TAGGED:EnergieLebenshaltungskostenReal Estate
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