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Ein älterer griechischer Mann sitzt an einem Tisch und übergibt seiner jungen Enkelin einige Euro-Geldscheine.
Ratgeber

Steuerfalle bei Geldgeschenken: Griechisches Finanzamt prüft Überweisungen an Familienmitglieder

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
17.06.2026 12:33
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Symbolbild | GRland
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Griechenland – Das griechische Finanzamt (AADE) nimmt familiäre Geldtransfers zunehmend ins Visier. Alltägliche finanzielle Zuwendungen, wie etwa die Unterstützung von studierenden Kindern oder Enkeln, können sich schnell zu einer Steuerfalle entwickeln, wenn die gesetzlichen Meldepflichten missachtet werden. In diesem Jahr planen die Steuerprüfer die detaillierte Untersuchung von 1.080 Fällen, bei denen der Verdacht besteht, dass der hohe gesetzliche Steuerfreibetrag für Familienangehörige unrechtmäßig umgangen wurde.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hoher Freibetrag: Schenkungen bis zu 800.000 Euro an direkte Verwandte sind steuerfrei, sofern sie über das Banksystem abgewickelt und offiziell deklariert werden.
  • Bargeld-Falle: Werden Geldgeschenke in bar übergeben, entfällt der Freibetrag komplett und es wird ab dem ersten Euro eine Steuer von 10 Prozent fällig.
  • Taschengeld-Ausnahme: Kleine Beträge zur Deckung des Lebensunterhalts für abhängige Kinder oder Studenten (bis 25 Jahre) gelten nicht als Schenkung und sind meldefrei.

Alltägliche Überweisungen im Visier der Steuerprüfer

Zahlreiche Steuerzahler in Griechenland sehen sich aktuell mit Nachforderungen und Bußgeldern der Direktion für Streitbeilegung (DED) konfrontiert. Viele Bürger überweisen ihren Kindern oder Ehepartnern regelmäßig Geld, ohne sich bewusst zu sein, dass diese Vorgänge unter Umständen über die digitale Steuerplattform myPROPERTY gemeldet werden müssen. Die Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafen.

Ein charakteristischer Fall aus der jüngsten Prüfpraxis veranschaulicht das Problem: Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2025 wurde festgestellt, dass eine junge Frau keine Schenkungssteuererklärung eingereicht hatte. Ihr Großvater hatte ihr im Jahr 2021, als sie noch auf der Insel Chios studierte, monatlich Geld auf ihr Konto überwiesen. Obwohl sich die Gesamtsumme auf lediglich 700 Euro belief, stufte das Finanzamt diese Transfers als formlose Schenkung ein. Die Studentin reichte daraufhin die Erklärung verspätet ein und wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt. Ihr Einspruch gegen diese Strafe wurde von der Behörde abgewiesen.

Strenge Auflagen für den 800.000-Euro-Freibetrag

Das griechische Steuerrecht sieht großzügige Ausnahmen für die direkte Familie vor. Geldgeschenke bis zu einer Höhe von 800.000 Euro an Personen der sogenannten “Kategorie A” – dazu zählen Eltern, Kinder, Ehepartner, Großeltern und Enkelkinder – sind steuerfrei. Diese Befreiung ist jedoch an strikte Bedingungen geknüpft. Die Summe muss zwingend über das offizielle Bankensystem transferiert werden, und die entsprechende Steuererklärung ist Pflicht. Das Finanzamt gleicht diese Deklarationen in einem zweiten Schritt direkt mit den Daten der Kreditinstitute ab.

Kann die Bank die Transaktion nicht bestätigen oder fehlen die nötigen Belege, streicht die Behörde den Freibetrag. In diesem Fall wird die Schenkung ab dem ersten Euro besteuert. Je nach Verwandtschaftsgrad fallen dann Sätze von 10, 20 oder 40 Prozent an. Noch strenger sind die Regeln bei Bargeld: Werden Summen physisch und nicht über ein Konto übergeben, gilt prinzipiell kein Freibetrag. Solche Zuwendungen werden pauschal mit 10 Prozent besteuert.

Taschengeld per App und die Tücken von Ketten-Schenkungen

Eine wichtige Ausnahme bildet das klassische Taschengeld. Die AADE hat klargestellt, dass kleine Geldtransfers von Eltern an ihre Kinder zur Deckung von alltäglichen Ausgaben nicht als steuerpflichtige Schenkung gelten. Dies betrifft insbesondere direkte digitale Zahlungen (in Griechenland oft über das System IRIS abgewickelt) an minderjährige Kinder oder studierende Heranwachsende bis zum 25. Lebensjahr. Für diese Beträge muss keine Erklärung auf der Plattform myPROPERTY abgegeben werden.

Besonderes Augenmerk legen die Prüfer hingegen auf sogenannte Ketten-Schenkungen. Diese Methode wird oft genutzt, um Steuern bei Personen zu vermeiden, die nicht von dem 800.000-Euro-Freibetrag profitieren – beispielsweise Geschwister. Ein typischer Fall: Ein Kind überweist Geld an einen Elternteil, der es kurz darauf an ein anderes Kind (also die Schwester oder den Bruder des ursprünglichen Senders) weiterleitet. Das Finanzamt prüft hier die zeitlichen Abläufe und die Absicht hinter den Transaktionen. Liegen zwischen den Überweisungen weniger als sechs Monate, gilt dies als starkes Indiz für eine versuchte Steuervermeidung. Kann die Behörde nachweisen, dass der eigentliche Begünstigte nicht zur steuerfreien “Kategorie A” gehört, wird eine Steuer von 20 Prozent ab dem ersten Euro erhoben.

Auch bei gemeinsamen Bankkonten (Gemeinschaftskonten) ist Vorsicht geboten. Überweist ein Verwandter Geld auf ein solches Konto, das der Beschenkte zusammen mit einer dritten Person führt, prüft der Fiskus genau, wer über das Geld verfügt. Kann nachgewiesen werden, dass die dritte Person die Mittel genutzt hat, wird für diese eine Schenkungssteuer fällig.

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