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Ein griechisches Klassenzimmer, in dem Schüler an Tablets arbeiten, während eine Lehrkraft im Hintergrund steht.
Aktuelles

Strenges Verbot: Die 4 neuen KI-Regeln an griechischen Schulen

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
14.05.2026 16:53
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Beispielbild (KI) | GRland
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Griechenland – Die griechische Regierung hat erstmals ein umfassendes Regelwerk für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an den Schulen des Landes verabschiedet. Diese wegweisende Initiative, die gemeinsam von der Ministerin für Bildung, Religion und Sport, Sofia Zacharaki, sowie dem Minister für digitale Governance und KI, Dimitris Papastergiou, vorgestellt wurde, definiert klare Grenzen für den digitalen Schulalltag. Die neue Technologie soll im Bildungsbereich ausschließlich als unterstützendes Werkzeug fungieren und keinesfalls die persönliche Anstrengung, die kritische Denkfähigkeit oder die grundlegende Rolle der Lehrkräfte ersetzen. Der Einsatz von KI-basierten Anwendungen bleibt für die Schülerschaft sowie das Lehrpersonal grundsätzlich freiwillig. Die Nutzung hat zudem keinen Einfluss auf die formelle Leistungsbewertung und erfolgt stets unter der direkten Aufsicht der zuständigen Lehrkräfte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Strenges Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen.
  • Absolutes Verbot von Deepfakes und vollautomatisierten Benotungen.
  • KI-Einsatz bei Klassenarbeiten und Hausaufgaben ist strikt untersagt.
  • Einführung eines “KI-Koordinators” an jeder Schule.

Strenge Verbote und umfassender Datenschutz für Minderjährige

Um die Sicherheit der gesamten Schulgemeinschaft zu gewährleisten, implementiert das Bildungsministerium strikte Schutzmaßnahmen. Zu den wichtigsten, neu eingeführten Verboten zählt die Erstellung und Verbreitung von sogenannten Deepfake-Inhalten ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen. Darüber hinaus ist die Erzeugung von gefälschten bibliografischen Referenzen oder die Nutzung nicht existierender Quellen durch die Systeme strengstens untersagt. Auch die unbefugte Entwicklung oder Nutzung von KI-Anwendungen im schulischen Umfeld wird durch den neuen Rahmen unterbunden. Ein weiterer zentraler Aspekt ist das Verbot einer vollautomatisierten Leistungsbewertung, sowohl für die Schüler als auch für das Lehrpersonal.

Besonderes Gewicht legt der Staat auf den Schutz der persönlichen Daten der Minderjährigen. Es ist den Nutzern ausdrücklich verboten, sensible personenbezogene Informationen in die Systeme einzuspeisen. Zu diesen geschützten Datenkategorien gehören Vor- und Nachnamen, fotografisches Material, biometrische Stimmproben sowie jegliche Art von Gesundheitsdaten. Jede Verarbeitung muss zwingend den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Klare Vorgaben für Prüfungen, Klausuren und Hausaufgaben

Der Einsatz von Programmen der Künstlichen Intelligenz unterliegt während der offiziellen Leistungsnachweise erheblichen Restriktionen. Während schriftlicher Prüfungen, standardisierter Tests und regulärer Klausuren ist die Nutzung jeglicher KI-Werkzeuge grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regelung greift nur dann, wenn die zuständige Lehrkraft eine kontrollierte Nutzung für einen spezifischen Zweck ausdrücklich vorgesehen und vorab offiziell genehmigt hat.

Parallel dazu ist es der Schülerschaft strikt untersagt, Applikationen der Künstlichen Intelligenz für die vollständige oder teilweise Erstellung von Hausaufgaben und Projekten zu verwenden. Die persönliche Ausarbeitung, die Recherche und der individuelle Lernprozess sollen durch diese weitreichenden Maßnahmen in den Vordergrund gerückt und geschützt werden, um die akademische Integrität zu wahren.

Die Rolle des “KI-Koordinators” und technische Sicherheitsstandards

Zur praktischen Umsetzung des neuen Regelwerks wird an jeder schulischen Einrichtung die Position eines “Koordinators für die KI-Nutzung” geschaffen. Diese beauftragte Person überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der zugelassenen Werkzeuge und koordiniert die aktive Teilnahme von Schülern und Lehrern. Der technische Zugang zu den lizenzierten KI-Systemen wird exklusiv über das Panhellenische Schulnetzwerk abgewickelt. Diese zentrale Infrastruktur garantiert eine sichere Authentifizierung der berechtigten Nutzer und setzt strikte Zugangsbeschränkungen durch. Zur weiteren Datensicherheit werden technische Garantien eingeführt, die eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der anfallenden Datenströme, die genaue Protokollierung der Verarbeitungsprozesse sowie regelmäßige Risikobewertungen umfassen. Vor jeder neuen Implementierung eines KI-Systems an den Schulen wird zudem eine obligatorische Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) vorgeschrieben.

Jede schulische Einheit ist zudem verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine gezielte Informationsveranstaltung für die Elternschaft und die Schüler durchzuführen. Flankierend werden spezielle Fortbildungsprogramme für die Lehrkräfte etabliert, die sich mit den KI-Technologien, dem Datenschutz und der Bewältigung möglicher Vorfälle befassen. Die inhaltliche und wissenschaftliche Qualität dieser Seminare wird durch das Institut für Bildungspolitik (IEP) geprüft und offiziell genehmigt, um eine fundierte Ausbildung des Personals zu garantieren.

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