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Digitales Steuerportal der griechischen Behörden auf einem Computermonitor mit Geschäftsdokumenten
Wirtschaft

Griechenland stellt um: Was sich für Selbstständige ändert

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
01.03.2026 13:10
Antonia Feldberg
GriechenlandRecht & Bürokratie
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Photo by Bru-nO
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Griechenland – Die Griechische Steuerbehörde (AADE) führt eine umfassende Aktualisierung der sogenannten Branchencodes (KAD) durch, um diese an neue europäische Statistikstandards anzupassen. Von dieser weitreichenden administrativen Maßnahme sind landesweit rund 1,9 Millionen Steuernummern mit aktiver Geschäftstätigkeit betroffen. Die Umstellung erfolgt vollautomatisch durch die Finanzverwaltung, erfordert jedoch eine vorübergehende Abschaltung zentraler digitaler Dienstleistungen.

In der Zeit vom 1. bis zum 10. März 2026 bleiben spezifische Online-Anwendungen des Steuerregisters für Steuerzahler unzugänglich. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum weder Unternehmensgründungen noch Betriebsschließungen elektronisch durchgeführt werden können. Ebenso sind Änderungen von Firmenangaben, persönlichen Stammdaten sowie Wohnsitzadressen im digitalen System blockiert.

Ziel dieser Systemaktualisierung ist der nahtlose Übergang zu einem neuen Klassifizierungssystem, bei dem die bisherigen Branchencodes durch fünfstellige Ziffernfolgen ersetzt werden, die zwingend mit der Zahl Acht beginnen. Nach Abschluss der zehntägigen technischen Arbeiten werden die digitalen Plattformen wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen, sodass Freiberufler und Unternehmen ihre aktualisierten Daten im Steuerregister überprüfen können.

Technische Sperre und automatische Zuweisung

Während der zehntägigen Systemumstellung im März sind sämtliche Kernfunktionen des digitalen Registers blockiert. Die Zuweisung der neuen fünfstelligen Branchencodes erfolgt im Hintergrund in drei definierten Phasen: Zunächst ersetzt das System die alten Codes automatisch durch die entsprechende neue Nomenklatur. Anschließend erhalten alle betroffenen Steuerpflichtigen eine offizielle Benachrichtigung über den Abschluss des elektronischen Vorgangs.

Sollte ein bisheriger Code mehreren neuen Kategorien entsprechen, legt die Behörde anhand der vorliegenden Registerdaten einen Hauptcode fest und deklariert die übrigen Tätigkeiten als Nebencodes, sofern eine sachliche Verbindung besteht. Steuerzahler müssen für die reine Umstellung im ersten Schritt nicht selbst aktiv werden, erhalten im Anschluss jedoch weitreichende Kontrollmöglichkeiten.

Überprüfung, Korrekturfristen und Support

Nach der Wiederinbetriebnahme der Systeme können Unternehmen ihre neuen Codes über die digitale Plattform myAADE im Bereich der Registerbescheinigungen einsehen. Sollten Anpassungen an der automatischen Zuweisung notwendig sein, räumt der Fiskus eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2026 ein. Bis zu diesem Datum können Korrekturen, Ergänzungen oder Streichungen über die Funktion zur Änderung von Unternehmensdaten vorgenommen werden, ohne dass Bußgelder anfallen.

Gleiches gilt für die Anpassung von Zweigstellen über die entsprechende Unteranwendung, sofern der Code bereits für den Hauptsitz registriert wurde. Für Anträge, die rückwirkende Änderungen für die Zeit bis zum 28. Februar 2026 betreffen, ist ab März ausschließlich die digitale Anwendung für Bürgeranfragen zu nutzen. Über diesen Weg müssen sich auch jene Steuerzahler melden, bei denen die automatisierte Umstellung technisch nicht erfolgreich war. Für Rückfragen hat die Steuerbehörde die kostenfreie Rufnummer 1521 eingerichtet, die werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr erreichbar ist, ergänzt durch das digitale Kontaktportal my1521 für spezifische Registerfragen rund um die Uhr.

TAGGED:GesetzSteuerUnternehmen
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