Griechenland – Bargeldzahlungen bei Paketzustellungen per Nachnahme bleiben erlaubt. Die ursprünglich geplante Pflicht, solche Käufe unabhängig vom Betrag elektronisch zu bezahlen, wurde aus dem im Parlament eingebrachten Gesetzespaket des Wirtschafts- und Finanzministeriums gestrichen. Im selben Entwurf bleibt dagegen eine neue Regelung für bis zu 120 Monatsraten auf alte Steuer- und Sozialversicherungsschulden enthalten.
Die Streichung der Vorschrift folgt auf Einwände aus der Wirtschaft während der öffentlichen Konsultation. Dabei ging es sowohl um rechtliche und praktische Fragen als auch um die unterschiedliche Behandlung von Einkäufen im Geschäft und im Onlinehandel.
Warum das Bargeldverbot bei Nachnahme gestrichen wurde
Nach dem zurückgezogenen Vorschlag hätten Verbraucher ihre Bestellung weiterhin erst bei der Zustellung bezahlen können. Untersagt worden wäre allein die Barzahlung: Bei einer Lieferung durch einen Kurierdienst wäre auch für ein Paket im Wert von 10 oder 20 Euro eine Karte oder ein anderes elektronisches Zahlungsmittel erforderlich gewesen. Für Kurierunternehmen, die dennoch Bargeld angenommen hätten, war eine Geldbuße in Höhe des Doppelten des jeweiligen Transaktionswerts vorgesehen.
Die Regierung wollte damit digitale Zahlungen ausweiten und Steuerhinterziehung eindämmen. Kritiker verwiesen jedoch auf einen Widerspruch zum allgemeinen Bargeldrahmen: Bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher sind nach dem im Land geltenden System Barzahlungen bis 500 Euro möglich. Ein Artikel für 200 Euro hätte im Laden bar bezahlt werden können, bei einer Onlinebestellung mit Kurierzustellung dagegen nicht.
Branchenunternehmen warnten deshalb vor Umsatzverlusten im Onlinehandel, Belastungen für Kurierdienste und möglichen Folgen für die Beschäftigung. Nach den von ihnen vorgebrachten Zahlen entfällt auf Nachnahme mehr als 40 Prozent der Onlinekäufe, bei einem jährlichen Transaktionsvolumen von 3 bis 5 Milliarden Euro. Rund 70 bis 75 Prozent dieser Nachnahmezahlungen würden demnach mit Bargeld beglichen.
In ihren Stellungnahmen verwiesen Vertreter der Branche auch auf die Bargeldgrenzen in anderen EU-Ländern. Ihren Angaben zufolge gelten beispielsweise 1.000 Euro in Frankreich und Spanien, 3.000 Euro in Belgien und den Niederlanden sowie 5.000 Euro in Italien als nationale Obergrenzen. Für Deutschland, Österreich, Irland, Luxemburg und Finnland führten sie an, dass keine entsprechende allgemeine nationale Grenze bestehe. Die Unternehmen bezeichneten die griechische Grenze von 500 Euro im Vergleich zu einem genannten EU-Wert von 10.000 Euro als besonders niedrig und argumentierten, ein generelles Bargeldverbot bei Nachnahme wäre innerhalb der EU eine Ausnahme gewesen.
Einige Marktteilnehmer schlugen statt einer Sonderregel für Kurierlieferungen eine einheitliche Beschränkung aller Einzelhandelszahlungen vor, gegebenenfalls mit einer Senkung der allgemeinen Bargeldgrenze von 500 auf 300 Euro. Dieser Vorschlag ist von der nun gestrichenen Kurierregelung zu unterscheiden.
120 Raten für alte Schulden: Wer vom geplanten Modell profitieren soll
Anders als die Kurierbestimmung bleibt die geplante Ratenregelung für Forderungen der Steuerbehörde AADE und der Sozialversicherungsträger Teil des Gesetzespakets. Sie richtet sich an Haushalte, Selbstständige und Unternehmen mit älteren Rückständen. Die betroffenen Altschulden belaufen sich laut den vorliegenden Angaben insgesamt auf mehr als 95 Milliarden Euro; die Regelung betrifft potenziell über eine Million Haushalte, Berufstätige und Betriebe.
Einbezogen werden sollen Schulden, die spätestens am 31. Dezember 2024 fällig und unbezahlt waren. Gegenüber dem bisherigen 72-Raten-Modell, das Forderungen bis Ende 2023 erfasste, wird der zeitliche Anwendungsbereich damit erweitert. Als weitere Bedingung ist vorgesehen, dass die aufzunehmenden Schulden am 30. September 2026 nicht unter einer aktiven Zahlungsregelung standen.
Daneben sieht der Entwurf vor, dass etwa 35.000 Schuldner, die bereits am 72-Raten-Modell teilnehmen, einen Antrag auf Wechsel in die neue Regelung stellen können.
Mindestrate, Zinsen und Frist für den Antrag
Die Rückzahlung kann sich nach dem geplanten Modell über bis zu zehn Jahre erstrecken. Die Mindestrate beträgt 30 Euro; durch die längere Laufzeit könnte die monatliche Belastung um bis zu 40 Prozent sinken. Dem steht ein fester jährlicher Zinssatz von 5,84 Prozent auf die Hauptschuld gegenüber, der die Gesamtkosten über die Laufzeit erhöht.
Die Anträge sollen elektronisch möglich sein. Als Frist ist der 30. Juni 2027 vorgesehen; die Antragsplattform soll bis Mitte November 2026 öffnen. Wirksam wird eine bewilligte Regelung mit der Zahlung der ersten Rate, die innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragstellung zu leisten ist. Die weiteren Raten werden jeweils bis zum letzten Arbeitstag des Monats fällig.
Das Gesetzespaket liegt dem griechischen Parlament zur Beratung und Abstimmung vor. Die 120-Raten-Regelung ist damit Teil des eingebrachten Entwurfs und noch nicht als bereits geltendes neues Verfahren zu verstehen.