Griechenland – Die Europäische Kommission hat offiziell rechtliche Schritte in Form von zwei separaten Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet. Die weitreichenden Maßnahmen betreffen erhebliche Versäumnisse bei der Umsetzung der europäischen Energiepolitik sowie gravierende Mängel bei der Gewährleistung von Bürgerrechten innerhalb des nationalen Justizsystems.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Europäische Kommission verklagt Griechenland wegen energiepolitischer Versäumnisse vor dem Europäischen Gerichtshof.
- Athen hat die verbindliche EU-Richtlinie für erneuerbare Energien nicht fristgerecht umgesetzt.
- Ein zweites Verfahren richtet sich gegen unzureichende rechtliche Unterstützung für Verdächtige im griechischen Justizsystem.
- Griechenland hat nun eine strikte Frist von zwei Monaten erhalten, um die Mängel im Bereich der Prozesskostenhilfe zu beheben.
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Energiepolitik
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland gemeinsam mit Malta und Portugal an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verweisen. Der Grund für diese juristische Eskalation ist die mangelhafte Integration europäischer Rechtsvorschriften in das nationale System. Athen hat es versäumt, die neue EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vollständig umzusetzen. Diese strategische Richtlinie, die im Jahr 2023 verabschiedet wurde, bildet einen zentralen Pfeiler der europäischen Klima- und Umweltpolitik.
Das primäre Ziel dieser Verordnung ist es, den Übergang zu sauberen Energieformen europaweit zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen signifikant zu senken. Gleichzeitig soll durch den Ausbau die energetische Autonomie Europas gestärkt werden. Dies erfordert eine massive Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Die Vorgaben beschränken sich dabei nicht nur auf die reine Stromerzeugung, sondern erstrecken sich verbindlich auf Schlüsselsektoren wie das Transportwesen, den Gebäudesektor und die Industrie.
Die Frist für die verbindliche Umsetzung dieser entscheidenden Energierichtlinie lief bereits im Mai 2025 ab. Trotz dieser klaren zeitlichen Vorgabe haben die griechischen Behörden der Europäischen Union bis heute nicht die erforderlichen nationalen Maßnahmen mitgeteilt. Dieses Versäumnis stellt einen direkten Verstoß gegen europäisches Recht dar. Die anhaltende Untätigkeit in diesem Sektor kann in der Konsequenz zu erheblichen finanziellen Sanktionen und empfindlichen Geldstrafen für das Land führen, falls das Gerichtshof der Europäischen Union eine entsprechende Verurteilung ausspricht.
Mängel bei der Prozesskostenhilfe und Fristsetzung aus Brüssel
Das zweite Verfahren, das Brüssel gegen Athen eingeleitet hat, betrifft den fundamentalen Bereich der Grundrechte. Die Europäische Kommission hat ein offizielles Aufforderungsschreiben an Griechenland gerichtet. Darin wird formal festgestellt, dass das derzeitige griechische System zur Rechtspflege die europäischen Vorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren nicht adäquat und vollständig anwendet.
Die europäische Behörde hat in ihrer Überprüfung mehrere spezifische Problemfelder im griechischen Justizapparat identifiziert. So wird die notwendige rechtliche Unterstützung in bestimmten Fällen nur auf ausdrücklichen Antrag des Betroffenen gewährt. Zudem bemängelt Brüssel, dass die Schwere und die rechtliche Komplexität der jeweiligen Verfahren vom System nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ein weiterer Kritikpunkt sind die systematischen Verzögerungen bei den behördlichen Entscheidungen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus werden in dringenden Situationen Behörden in den Entscheidungsprozess einbezogen, die nach europäischen Standards nicht als vollständig unabhängig gelten. Auch ist nicht juristisch garantiert, dass die Bürger bei einer Ablehnung ihres Antrags zwingend eine schriftliche Begründung erhalten.
Die Europäische Kommission hat Griechenland nun eine strenge Frist von zwei Monaten gesetzt, um offiziell auf das Aufforderungsschreiben zu antworten und die dokumentierten Mängel im Justizsystem zu korrigieren. Sollte Athen innerhalb dieses Zeitfensters keine zufriedenstellenden Reformen vorlegen, kann die Kommission das Verfahren in die nächste Phase überführen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Dies würde den rechtlichen und politischen Druck auf Griechenland weiter erhöhen, um die Einhaltung der europäischen Standards bei der Prozesskostenhilfe rechtlich zu erzwingen.