Thessaloniki – Ein Urlaub in der nordgriechischen Metropole endete für ein Paar aus der Schweiz vor Gericht. Das Amtsgericht Thessaloniki verurteilte eine 32-jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe, nachdem sie ihren 40-jährigen Lebensgefährten in der Nacht zum Dienstag im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser bedroht haben soll.
Das Gericht sah den Tatbestand der häuslichen Bedrohung nach der Beweisaufnahme in einem Schnellverfahren als erwiesen an.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herkunft: Das Paar war aus Zürich für einen gemeinsamen Urlaub nach Thessaloniki gereist.
- Konflikt: Auslöser der Auseinandersetzung waren Unstimmigkeiten über die Freizeitgestaltung am Urlaubsort.
- Sanktion: Das Gericht verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Streit um Urlaubsgestaltung eskaliert
Wie vor dem zuständigen Gericht dargelegt wurde, sei dem Vorfall ein verbaler Konflikt über die gemeinsame Urlaubsplanung vorausgegangen. Die 32-jährige Angeklagte habe bemängelt, dass das Paar zu viel Zeit in der Unterkunft verbringe. Sie habe eine frühere Rückreise in die Schweiz gefordert, da die Aktivitäten nicht ihren Vorstellungen entsprochen hätten.
Der 40-jährige Lebensgefährte sagte vor Gericht aus, er habe geglaubt, der Streit sei beendet gewesen, und sich schlafen gelegt. Laut seiner Aussage sei er später aufgewacht und habe seine Partnerin mit einem Messer in der Hand am Bett stehen sehen. Daraufhin habe er umgehend die Polizei in Thessaloniki verständigt, da er die Lage nicht habe einschätzen können. Der Mann fügte hinzu, dass er nicht von einer tatsächlichen Verletzungsabsicht ausgegangen sei, die Frau sich jedoch im Nachgang für ihr Verhalten entschuldigt habe.
Urteilsspruch vor dem Amtsgericht
Die Angeklagte wies den Vorwurf der gezielten Bedrohung während der gerichtlichen Anhörung zurück. Sie gab an, es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Sie sei lediglich mit dem Messer in der Hand aus der Küche gekommen und habe nicht die Absicht gehabt, ihren Partner einzuschüchtern. Dass ihr Lebensgefährte die Polizei alarmierte, habe sie überrascht.
Das Amtsgericht Thessaloniki bewertete die Sachlage nach Anhörung beider Parteien. Die Richter verurteilten die Schweizerin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt.