Griechenland – Der Countdown für die Abschaffung der alten griechischen Personalausweise als offizielle Reisedokumente hat begonnen. Ab dem 3. August tritt eine entsprechende EU-Verordnung in Kraft, nach der die herkömmlichen Ausweise nicht mehr für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zugelassen sind. Bürger, die ab diesem Datum ins Ausland reisen möchten και noch keine neue, biometrische ID-Karte besitzen, müssen zwingend auf einen gültigen Reisepass ausweichen.
Die Umstellung sorgt aktuell für einen enormen Andrang bei den zuständigen Behörden. Da die Ausstellung der neuen Dokumente ausschließlich über die Polizeιδienststellen erfolgt, sind die elektronischen Buchungssysteme für Termine vielerorts bereits über Wochen hinweg vollständig ausgebucht. Dies stellt insbesondere Bürger vor logistische Herausforderungen, die kurz nach dem Stichtag eine Auslandsreise geplant haben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stichtag 3. August: Alte Personalausweise verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit als Reisedokument für das Ausland.
- Inlandsausnahme: Für Behördengänge und Identifikationsverfahren innerhalb Griechenlands bleiben die alten Dokumente vorerst weiterhin gültig.
- Terminengpässe: Bei den zuständigen Polizeιδienststellen herrscht akuter Termilmangel, freie Kapazitäten gibt es oft erst ab September.
Auswirkungen auf den Reiseverkehr und Inlandsbetrieb
Die Neuerung basiert auf Sicherheitsvorgaben der Europäischen Union und betrifft die Reisefreiheit der griechischen Bürger direkt. Wer nach dem 3. August an den Grenzkontrollen im Ausland oder bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums lediglich die alte ID-Karte vorlegt, wird zurückgewiesen. Als temporäre oder dauerhafte Alternative bleibt bis zur Ausstellung des neuen Ausweises nur der reguläre griechische Reisepass.
Für den Alltag innerhalb der griechischen Landesgrenzen hat die Neuregelung hingegen vorerst keine direkten Konsequenzen. Das griechische Ministerium für Bürgerschutz stellte klar, dass Behördengänge, Bankgeschäfte und alltägliche Identitätsprüfungen auf nationaler Ebene weiterhin problemlos mit den alten Ausweisdokumenten abgewickelt werden können. Ein generelles Gültigkeitsende für das Inland wurde mit diesem Stichtag noch nicht verknüpft.
Gebühren und bürokratischer Ablauf
Das Verfahren zur Beantragung der neuen, fälschungssicheren Identitätskarte erfordert mehrere bürokratische Schritte. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über ein zentrales Online-Portal, bei dem die Bürger eine spezifische Dienststelle der Griechischen Polizei (EL.AS.) sowie Datum und Uhrzeit auswählen. Nach der erfolgreichen Online-Registrierung wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Eine Stornierung oder Änderung dieses Termins ist bis zu einer Stunde vor dem vereinbarten Zeitpunkt möglich.
Die Kosten für die Ausstellung belaufen sich standardmäßig auf eine staatliche Gebühr (Paravolo) in Höhe von 10 Euro. Für kinderreiche Familien ist der Betrag auf 5 Euro reduziert. Zusätzlich muss eine Verwaltungsmarke der Polizei im Wert von 0,50 Euro entrichtet werden. Für das erforderliche Passfoto bietet der Gesetzgeber zwei Optionen: Die Aufnahme kann entweder direkt und kostenfrei in der ausstellenden Polizeιδienststelle gemacht oder vorab von einem zertifizierten privaten Fotografen digital eingereicht werden.
Anhaltendes Termin-Chaos bei den Polizeιδienststellen
Trotz der klaren Frιστοsetzung durch die EU-Vorgaben erweist sich die praktische Umsetzung als erhebliche Geduldsprobe für die Bevölkerung. Der akute Zeitdruck hat zu einer Überlastung der Antragsstellen geführt. In den meisten Polizeιδienststellen des Landes sind Termine für die Ausweiserneuerung auf Monate im Voraus vergeben.
Aktuelle Abfragen im Buchungssystem zeigen, dass flächendeckend freie Terminfenster oft erst wieder ab September verfügbar sind. Bürger, die nicht rechtzeitig reagiert haben und dringend ein gültiges Reisedokument benötigen, sind gezwungen, auf weit entfernte Dienststellen in anderen Regionen oder Provinzen auszuweichen, in denen noch Restkapazitäten vorhanden sind, oder den Prozess bis nach der Sommerperiode aufzuschieben.