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Griechischer Minister am Rednerpult im Parlament während einer Debatte
Aktuelles

Griechenland prüft gesetzliches Verbot von Burka und Nikab

Antonia Feldberg, Autorin bei GRland Deutschland
11.03.2026 17:33
Antonia Feldberg
GriechenlandPolitik
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By Webdesign Meister
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Griechenland – Das Griechische Ministerium für Migration und Asyl befasst sich derzeit intensiv mit einem möglichen gesetzlichen Verbot der Vollverschleierung durch Burka und Nikab im öffentlichen Raum. Der zuständige Minister Thanos Plevris bestätigte im Parlament, dass die Regierung die bestehende europäische Rechtsprechung sowie die entsprechenden Regulierungen anderer EU-Staaten detailliert analysiere, um zeitnah eine klare Position zu formulieren. Eine vorangegangene Untersuchung innerhalb der staatlichen Aufnahmestrukturen wurde bereits von der stellvertretenden Migrationsministerin Sevi Voloudaki durchgeführt.

Die Ergebnisse dieser behördlichen Erhebung zeigen, dass die absolute Zahl der Fälle in Griechenland zwar verhältnismäßig gering sei, die Thematik jedoch eine hohe grundrechtliche Relevanz besitze. Es wurde festgestellt, dass betroffene Frauen ihre Gesichtszüge oft nicht aus freien Stücken verbergen, sondern durch den sozialen Druck männlicher Angehöriger ihrer eigenen ethnischen und religiösen Gemeinschaft dazu gezwungen werden, um einer möglichen Stigmatisierung zu entgehen. Da Griechenland vornehmlich als Transitland für Migranten fungiert, die eine Familienzusammenführung in anderen europäischen Staaten anstreben, und die derzeitigen Migrationsströme primär aus Regionen ohne diese spezifische kulturelle Tradition stammen, trete das Phänomen der Vollverschleierung im Land bislang nicht massiv auf.

Europäische Vorgaben und rechtliche Umsetzung

Dennoch betonte die Ministeriumsführung nachdrücklich, dass es sich um eine elementare Frage der Menschenrechte handele, die einer verbindlichen staatlichen Regelung bedürfe, unabhängig davon, ob sie nur wenige oder viele Personen betreffe. Der juristische Rahmen orientiert sich dabei an den maßgeblichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, der den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten einen eigenen Ermessensspielraum bei der Gesetzgebung zu diesem Thema einräumt. Plevris machte deutlich, dass sich die griechischen Behörden in einer umfassenden Evaluierungsphase befänden und die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern in die Entscheidungsfindung einfließen würden.

Einen konkreten Zeitplan für die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs oder die exakte Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben nannte das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Auslöser der aktuellen parlamentarischen Debatte war eine offizielle Anfrage des Abgeordneten Stelios Fotopoulos von der Partei Griechische Lösung (Elliniki Lisi). Dieser hatte ein generelles gesetzliches Verbot der vollständigen Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum in seiner Wortmeldung als zwingend erforderlich bezeichnet.

Debatte über Asylkriterien und Rückführungszentren

Im Rahmen der gleichen politischen Auseinandersetzung thematisierte das Migrationsministerium auch die demografische Zusammensetzung der aktuellen Asylbewerber. Plevris wies darauf hin, dass die registrierten Ankünfte aus Ländern wie Afghanistan und dem Sudan zu 85 Prozent aus alleinreisenden Männern bestünden. Dies deute nach Einschätzung der Behörden darauf hin, dass Migranten kriegerische Auseinandersetzungen in ihren Heimatländern nutzen würden, um sich als Flüchtlinge auszugeben, während die tatsächlichen Motive oft wirtschaftlicher Natur seien. Als Gegenbeispiel nannte das Ministerium unterdrückte Frauen aus dem Iran, deren legitimer Verfolgungsstatus unbestritten wäre.

Diese striktere behördliche Einschätzung spiegele einen allgemeinen Paradigmenwechsel innerhalb der Europäischen Union wider. Es reiche nicht mehr aus, lediglich die Herkunft aus einem bestimmten Krisenstaat nachzuweisen, um Schutzstatus zu erhalten; stattdessen würden zunehmend auch spezifische Kriterien wie Geschlecht und Alter in die Asylverfahren einbezogen, wie es beispielsweise Schweden bereits forciere.

Abschließend forderte die Regierungsseite die sozialdemokratische Oppositionspartei PASOK auf, eine klare politische Haltung zur geplanten Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union einzunehmen. Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Rückführungsverordnung kritisierte Plevris die ablehnende Haltung der linken Parteien und verlangte eine eindeutige Positionierung der Sozialdemokraten zu diesem migrationspolitischen Vorhaben.

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