Griechenland – Das geplante Förderprogramm „Spiti mou 3“ soll den Kauf der ersten eigenen Wohnung mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 230.000 Euro erleichtern. Der Start wird für Ende Dezember 2026 oder Anfang Januar 2027 erwartet. Vorgesehen sind höhere Einkommensgrenzen, ein erweitertes Höchstalter und eine größere Auswahl förderfähiger Immobilien.
Mit einem Budget von 2 Milliarden Euro soll das Programm rund 20.000 Menschen und Haushalten den Erwerb einer ersten Wohnung ermöglichen. Die Einzelheiten zur Teilnahme und die erforderlichen Unterlagen sollen vor dem Start abschließend festgelegt werden. Es handelt sich damit noch nicht um ein bereits laufendes Antragsverfahren.
Diese Einkommens- und Altersgrenzen sind vorgesehen
Die bisherigen Eckdaten sehen deutliche Anhebungen gegenüber „Spiti mou 2“ vor. Insbesondere sollen künftig auch Interessierte bis zum Alter von 55 Jahren berücksichtigt werden können. Die folgende Übersicht zeigt die genannten bisherigen und geplanten Obergrenzen.
| Kriterium | Spiti mou 2 | Spiti mou 3 (geplant) |
|---|---|---|
| Altersobergrenze | 50 Jahre | 55 Jahre |
| Einkommensgrenze für Alleinstehende | 20.000 € | 25.000 € |
| Einkommensgrenze für Verheiratete | 28.000 € | 35.000 € |
| Zuschlag für Verheiratete je Kind | 4.000 € | 7.000 € |
| Einkommensgrenze für Alleinerziehende | 31.000 € | 39.000 € |
| Zuschlag für Alleinerziehende | 5.000 € je weiterem Kind | 7.000 € je Kind |
| Maximaler Immobilienwert | 250.000 € | 300.000 € |
| Maximale Kreditsumme | 190.000 € | 230.000 € |
Bei Familien mit mehr als vier Kindern soll sich außerdem die zulässige Wohnfläche erhöhen: Für jedes Kind über das vierte hinaus sind zusätzlich zehn Quadratmeter vorgesehen.
Bis zu 90 Prozent Finanzierung – die Kredithöchstgrenze bleibt entscheidend
Der Förderkredit soll bis zu 90 Prozent des Immobilienwertes abdecken können. Damit wäre grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent erforderlich. Zugleich gilt jedoch die geplante Kreditobergrenze von 230.000 Euro. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro wären deshalb rechnerisch 70.000 Euro nicht durch den Förderkredit gedeckt – deutlich mehr als zehn Prozent des Kaufpreises.
Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt folglich nicht allein vom Einkommen und Alter ab, sondern auch vom Preis des gewünschten Objekts und der tatsächlich erreichbaren Finanzierung. Konkrete Angaben zum endgültigen Antragsverfahren und zu den Nachweisen stehen nach den veröffentlichten Informationen noch aus.
Was die bisherigen Förderprogramme erreicht haben
In den beiden Vorgängerprogrammen wurden insgesamt 21.928 Darlehensverträge abgeschlossen: 7.814 bei „Spiti mou 1“ und 14.114 bei „Spiti mou 2“. Das entspricht annähernd 22.000 Verträgen.
Ein 28-jähriger Teilnehmer berichtete der griechischen Nachrichtenagentur APE-MPE, dass er über „Spiti mou 2“ seine erste eigene Wohnung erwerben konnte. Seine monatliche Rate sei nach eigener Darstellung niedriger als die Miete, die für eine vergleichbare Wohnung anfallen könnte.
Auch ein Paar mit zwei Kindern schilderte in einer Veröffentlichung des griechischen Ministeriums für sozialen Zusammenhalt und Familie, dass es dank der Förderung eine größere, besser zu den Bedürfnissen der Familie passende Wohnung kaufen konnte. Die Kreditrate sei geringer als bei einem gewöhnlichen Hypothekendarlehen.