Griechenland – Kinder unter 15 Jahren sollen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen dürfen. Die griechische Regierung hat am Freitagabend (9. Oktober 2026) einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Am Dienstag (13. Oktober) soll sich der zuständige Parlamentsausschuss erstmals mit dem Vorhaben befassen. Ein geltendes Verbot ist das noch nicht.
Mit dem von Staatsminister Akis Skertsos vorgelegten Entwurf will die Regierung ein Mindestalter von 15 Jahren für die Nutzung von Online-Diensten sozialer Netzwerke festlegen. Es geht damit um eine gesetzliche Zugangsbeschränkung für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Der Text sieht außerdem Zuständigkeiten für die Kontrolle der geplanten Regeln vor.
Altersprüfung mit Gov.gr Wallet oder KidsWallet
Damit die Altersgrenze praktisch durchgesetzt werden kann, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs bestehende griechische digitale Anwendungen: Gov.gr Wallet und KidsWallet. Sie kommen als Instrumente zur Überprüfung des Alters infrage.
Die Regierung legt sich dabei nicht auf eine einzige technische Lösung fest. Nach der Gesetzesbegründung sind die beiden Anwendungen ausdrücklich Beispiele. Andere gleichwertige Verfahren sollen ebenfalls möglich sein, sofern sie die Anforderungen des EU-Rechts erfüllen. Wie ein einzelner Anbieter die Altersprüfung später umsetzt, lässt sich aus diesen Angaben daher nicht ableiten.
Welche Behörden die Umsetzung überwachen sollen
Die Aufsicht soll nach dem Entwurf beim griechischen Nationalen Rundfunk- und Fernsehrat und bei der griechischen Datenschutzbehörde liegen. Beide Stellen sollen die Anwendung der vorgesehenen Vorschriften überwachen.
Betroffen wären vor allem Kinder unter 15 Jahren, ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten und die Betreiber sozialer Netzwerke. Auch die zuständigen staatlichen Kontrollbehörden würden neue Aufgaben erhalten. Der Entwurf beschreibt damit nicht nur eine Altersgrenze, sondern auch, wer bei deren Durchsetzung eine Rolle spielen soll.
Warum Griechenland den Zugang beschränken will
In der Gesetzesbegründung verweist die Regierung auf mögliche Gefahren für die körperliche und psychische Gesundheit, die psychosoziale Entwicklung und die Sicherheit von Kindern. Besonders die frühe Nutzung algorithmisch gesteuerter Plattformen wird darin als Risiko beschrieben.
Personalisierte Empfehlungen, fortlaufend nachgelieferte Inhalte und Funktionen, die Nutzer möglichst lange auf einer Plattform halten sollen, könnten nach dieser Begründung problematische oder suchtähnliche Nutzungsmuster begünstigen. Das ist die Begründung für den vorgeschlagenen Eingriff, nicht das Ergebnis einer bereits abgeschlossenen parlamentarischen Entscheidung.
Der nächste angekündigte Schritt ist die Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuss des griechischen Parlaments am 13. Oktober 2026.