Die Ermittlungen zu möglichen Spielmanipulationen im griechischen Basketball reichen dem vorliegenden Bericht zufolge bis in den Nachwuchssport. Rund 50 Partien sollen von den Behörden untersucht werden – darunter Begegnungen aus Jugend- und Schulmeisterschaften. Auch ein Spiel, das im Ausland ausgetragen wurde, steht demnach im Fokus.
Damit betrifft der Verdacht nicht allein die höchste griechische Basketballliga A1. In den Ermittlungsakten sollen sich Nachrichten und weitere Unterlagen befinden, die nach den Informationen des Berichts auf mögliche Absprachen bei Spielen verschiedener Alters- und Leistungsklassen hindeuten. Dass alle untersuchten Begegnungen tatsächlich manipuliert wurden, ist damit nicht bewiesen.
Verdacht reicht von der A1 bis zu Schulmeisterschaften
Besonders schwer wiegt die Angabe, dass auch Wettbewerbe von Jugendlichen und Schulmannschaften Gegenstand der Untersuchung sein sollen. Ob und auf welche Weise einzelne Begegnungen beeinflusst worden sein könnten, geht aus den vorliegenden Informationen nicht im Einzelnen hervor. Die Zahl von etwa 50 bezeichnet die untersuchten Spiele, nicht eine Zahl bereits nachgewiesener Manipulationen.
Im Zuge des Verfahrens wurden sechs Haftbefehle gegen Personen aus dem Umfeld des griechischen Basketballs erlassen. Dazu zählt EOK-Präsident Vangelis Liolios, der nach den vorliegenden Angaben bereits festgenommen wurde. Genannt werden zudem die Schiedsrichter Vasiliki Tsaroucha, Petros Papapetrou und Ilias Koromilas sowie der Basketballfunktionär Giorgos Mavraganis.
820.000 Euro im Haus eines Schiedsrichters gefunden
Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist ein Bargeldfund in Höhe von 820.000 Euro im Haus eines betroffenen Schiedsrichters. Die Herkunft beziehungsweise Plausibilität des Betrags wird darin infrage gestellt. Ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen dem Geld und einer konkreten Spielmanipulation wird in den vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt.
Die Ermittlungen betreffen schwerwiegende Vorwürfe. Die ausgewerteten Informationen und die erlassenen Haftbefehle stellen keine strafrechtliche Verurteilung dar. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.